Immobilienbewertung

Unser Lösungs-Navigator.

Der Schlüssel zur Wert-Erkenntnis heißt Marktwissen.

Unsere Kurz– und Verkehrswertgutachten stammen aus der Schmiede WertAtlas und sind in diesem Design deutschlandweit einmalig.

Wichtig: Um ein realistisches Bewertungs-Modell zu errechnen, sollte im Bewertungsfall nicht ausschließlich auf überregionale Wertermittlungsdaten zurückgegriffen werden, da diese den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie oft unzureichend darstellen.

5.0
Basierend auf 102 Bewertungen
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Die WertAtlas-Immobilienbewertung knüpft deshalb grundsätzlich an eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung beim regionalen örtlichen Gutachterausschuss an, womit das Marktwissen aller Privatpersonen und Immobilienmakler am regionalen Grundstücksmarkt vereint wird.

Kurzgutachten.

Immobilienbewertung kurz und preiswert

kurzgutachten

Typische Einsatz-Zwecke: Immobilienkauf oder verkauf, Außergerichtliche Einigungen wie Scheidung oder Erbschaft, Vermögensplanung

Wichtig: Nicht zugelassen vor Gerichten oder Behörden

Fertigungs-Dauer: ca. 1 Woche

Umfang: 15-30 Seiten

Kosten: ab 990 Euro

Verkehrswertgutachten.

Immobilienbewertung anerkannt und umfangreich

verkehrswertgutachten

Auch bekannt als Vollgutachten oder Marktwertgutachten

Typische Einsatz-Zwecke: Erbschaft, Schenkung, Scheidung, steuerliche Anlässe und Betreuungsfälle

Wichtig: Zugelassen vor Gerichten oder Behörden

Fertigungs-Dauer: 2-4 Wochen

Umfang: 30-50 Seiten

Kosten: ab 1.990 Euro

Immobilienbewertung bei steuerlichen Anlässen

Im Bewertungsgesetz (BewG) wird in Deutschland die steuerliche Bewertung von Vermögensgegenständen geregelt. Das Bewertungsgesetz (BewG) kennt hierfür als Bewertungsgrundsatz den sogenannten gemeinen Wert.

Bei Bewertungen ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gemeine Wert zugrunde zu legen (§ 9 Absatz 1 BewG).

Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen (§ 9 Absatz 2 BewG).

Wichtig für Sie:

Zur Berechnung der Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer verwendet das Finanzamt vereinfachte Verfahren zur Ermittlung des Grundstückswerts.

Durch die Anfertigung eines Verkehrswertgutachtens besteht für Sie die Möglichkeit, einen niedrigeren Wert nachzuweisen und dabei überhöhte Steuerzahlungen zu vermeiden.

Der Begriff des Grundvermögens

Bei der Immobilienbewertung aus steuerlichen Anlässen geht es insbesondere um das sogenannte Grundvermögen. Das Bewertungsgesetz nennt zum Begriff des Grundvermögens:

 

  • Grund und Boden, Gebäude, sonstigen Bestandteile und Zubehör
  • Erbbaurecht
  • Wohnungseigentum, Teileigentum
  • Wohnungserbbaurecht, Teilerbbaurecht