Immobilienbewertung
Unser Lösungs-Navigator.
Der Schlüssel zur Wert-Erkenntnis heißt Marktwissen.
Unsere Kurz– und Verkehrswertgutachten stammen aus der Schmiede WertAtlas und sind in diesem Design deutschlandweit einmalig.
Wichtig: Um ein realistisches Bewertungs-Modell zu errechnen, sollte im Bewertungsfall nicht ausschließlich auf überregionale Wertermittlungsdaten zurückgegriffen werden, da diese den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie oft unzureichend darstellen.
Die WertAtlas-Immobilienbewertung knüpft deshalb grundsätzlich an eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung beim regionalen örtlichen Gutachterausschuss an, womit das Marktwissen aller Privatpersonen und Immobilienmakler am regionalen Grundstücksmarkt vereint wird.
Kurzgutachten.
Immobilienbewertung kurz und preiswert

Typische Einsatz-Zwecke: Immobilienkauf oder –verkauf, Außergerichtliche Einigungen wie Scheidung oder Erbschaft, Vermögensplanung
Wichtig: Nicht zugelassen vor Gerichten oder Behörden
Fertigungs-Dauer: 1 Woche
Umfang: 15-30 Seiten
Kosten: ab 990€
Verkehrswertgutachten.
Imobilienbewertung anerkannt und umfangreich

Auch bekannt als Vollgutachten oder Marktwertgutachten
Typische Einsatz-Zwecke: Erbschaft, Schenkung, Scheidung, steuerliche Anlässe und Betreuungsfälle
Wichtig: Zugelassen vor Gerichten oder Behörden
Fertigungs-Dauer: bis zu 3 Wochen
Umfang: 50-60 Seiten
Kosten: ab 2.190€
Immobilienbewertung bei steuerlichen Anlässen
Im Bewertungsgesetz (BewG) wird in Deutschland die steuerliche Bewertung von Vermögensgegenständen geregelt. Das Bewertungsgesetz (BewG) kennt hierfür als Bewertungsgrundsatz den sogenannten gemeinen Wert.
Bei Bewertungen ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gemeine Wert zugrunde zu legen (§ 9 Absatz 1 BewG).
Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen (§ 9 Absatz 2 BewG).
Der Begriff des Grundvermögens
Bei der Immobilienbewertung aus steuerlichen Anlässen geht es insbesondere um das sogenannte Grundvermögen. Das Bewertungsgesetz nennt zum Begriff des Grundvermögens:
- Grund und Boden, Gebäude, sonstigen Bestandteile und Zubehör
- Erbbaurecht
- Wohnungseigentum, Teileigentum
- Wohnungserbbaurecht, Teilerbbaurecht