Immobilienbewertung München
Immobiliengutachten und Immobilienbewertung für München.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Wir unterstützen Sie gerne bei der Immobilienbewertung in München und der angrenzenden Region.
Eine präzise Immobilienbewertung ist der Schlüssel, um fundierte Entscheidungen zu treffen – sei es beim Kauf, Verkauf oder der Finanzierung.
Unsere Gutachten bieten Ihnen die nötige Klarheit, um den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln und erfolgreich in Verhandlungen zu gehen.
Auch in rechtlichen Fragen oder bei der Vorlage von Unterlagen vor Behörden stehen wir Ihnen mit unserer Fachkompetenz zur Seite. Wir garantieren Ihnen höchste Qualität zu fairen Konditionen.
✓ Kurzgutachten – klar und übersichtlich, ab 1.490 EUR inkl. MwSt.
✓ Verkehrswertgutachten – detailliert und rechtlich abgesichert, ab 2.990 EUR inkl. MwSt.
Nutzen Sie transparente Preise und eine zuverlässige Bewertung, die Ihnen jederzeit den Überblick verschafft!


Diese Gutachten stehen Ihnen zur Verfügung
Dann ist eine Immobilienbewertung für München sinnvoll.
Gutachten verstehen und korrekt einsetzen
Das Kurzgutachten
Typische Einsatzgebiete: Vermögensplanung, Kauf und Verkauf von Immobilien sowie private Regelungen im Rahmen von Erbschaften oder Scheidungen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nicht für offizielle Zwecke bei Behörden oder Gericht verwendet werden sollte.
Hierfür benötigen Sie ein Kurzgutachten.
Immobilienkauf oder -verkauf
Beim privaten Verkauf von Immobilien ist es entscheidend, den genauen Marktwert zu ermitteln.
Ein Kurzgutachten stellt eine wesentliche Basis für Preisverhandlungen dar, da es eine objektive Bewertung der Immobilie bietet und somit wertvolle Unterstützung bei der Entscheidungsfindung leistet.
Außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft
Ein Kurzgutachten kann dazu beitragen, Konflikte über die faire Verteilung von Vermögenswerten von Anfang an zu vermeiden. Aus diesem Grund ist es ratsam, so früh wie möglich ein solches Gutachten in Auftrag zu geben.
Da dieses Gutachten eine faire Basis für die Verteilung oder Auszahlung von Immobilienwerten schafft, liefert es klare und objektive Bewertungen. Dadurch werden emotionale und strittige Konflikte erheblich verringert.
Vermögensplanung
Eine präzise Bewertung der Vermögenswerte ist entscheidend, um Ihren Besitz genau aufzuschlüsseln.
Ein Kurzgutachten liefert daher eine verlässliche Übersicht, die für Ihre finanzielle Planung unverzichtbar ist. Es bildet somit eine solide Grundlage für wichtige Entscheidungen in Bezug auf Ihre Vermögensstrategien.
Das Verkehrswertgutachten
Typische Einsatzgebiete: Erbschaften, Scheidungen, Schenkungen, steuerliche Fragen und Betreuungsangelegenheiten.
Dieses Dokument ist erforderlich für rechtliche und behördliche Angelegenheiten.
Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.
Erbschaft & Schenkung
Im Vergleichswertverfahren werden die Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien zur Bewertung herangezogen. Dabei werden Faktoren wie Lage, Baujahr, Wohnfläche und zusätzliche Merkmale wie Balkone oder Gärten berücksichtigt. Dadurch kann der Marktwert präzise und realistisch ermittelt werden.
Das Ertragswertverfahren ist ein Bewertungsansatz, der für vermietete Immobilien wie Wohn- und Gewerbeflächen verwendet wird. Es basiert auf den prognostizierten Mieteinnahmen sowie dem Bodenrichtwert, wobei diese Faktoren zusammen mit der Grundstücksgröße die Grundlage der Bewertung bilden. Durch diese Methode erhalten Investoren eine präzise Einschätzung des Ertragswerts, die ihnen hilft, ihre zukünftigen Gewinnpotenziale besser zu planen.
Beim Sachwertverfahren wird der Wert einer Immobilie ermittelt, indem der Wert des Grundstücks mit dem Wert des darauf befindlichen Gebäudes kombiniert wird. Zunächst wird der Neubauwert des Gebäudes ermittelt, der anschließend um die Alterswertminderung angepasst wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieses Verfahren, insbesondere in steuerlichen Zusammenhängen, in einigen Fällen zu einer Überbewertung der Immobilie führen kann. Trotz dieser potenziellen Überschätzung bietet das Verfahren eine präzise Bewertung, da es den aktuellen baulichen Zustand der Immobilie detailliert berücksichtigt.
Scheidung
Im Falle einer Scheidung kommt in der Regel der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft zur Anwendung, es sei denn, es wurde ein notarieller Ehevertrag abgeschlossen.
Steuerliche Anlässe
Bei der Immobilienbewertung wird das gesamte Grundvermögen berücksichtigt, zu dem das Gebäude, das Grundstück sowie weiteres Zubehör gehören.
Um dem Finanzamt einen niedrigeren Immobilienwert nachzuweisen, wird häufig ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger hinzugezogen. Dieser führt die Bewertung gemäß den Anforderungen des § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) durch.
Für die steuerliche Abschreibung nach § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist es erforderlich, den Wert des Gebäudes und den Wert des Grundstücks getrennt zu ermitteln. Aus diesem Grund werden in der Regel Kurzgutachten oder ähnliche Bewertungsmethoden nicht anerkannt.
Für die reibungslose Abwicklung von Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen ist ein Verkehrswertgutachten unerlässlich. Es spielt sowohl für private als auch für geschäftliche Transaktionen eine wichtige Rolle. Die Bewertung erfolgt nach den Vorgaben des § 194 des Baugesetzbuches (BauGB). Um eine exakte und vertrauenswürdige Bewertung zu gewährleisten, sollte ein erfahrener Sachverständiger mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt werden. Ein anerkanntes Gutachten bietet eine umfassende und rechtlich verbindliche Basis für die Immobilienbewertung. Im Gegensatz dazu wird ein Kurzgutachten in diesen Fällen nicht anerkannt, da es nicht die erforderliche Detailgenauigkeit und Tiefe aufweist.
Betreuungsfälle
Wenn Menschen nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen, benötigen sie Unterstützung. Oft sind es zunächst die Angehörigen, die sich um die Betreuung kümmern und als erste Kontaktstelle fungieren.
Sollten die Verwandten nicht zur Verfügung stehen oder nicht in der Lage sein, die Betreuung zu übernehmen, wird ein professioneller Betreuer engagiert.
In solchen Fällen kann es erforderlich sein, eine Immobilie zu verkaufen, um benötigte finanzielle Mittel zu generieren. Wenn der Berufsbetreuer über die notwendige Vollmacht verfügt, kann er ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) anfordern. Dieses Gutachten dient dann als Grundlage für die Transaktion der Immobilie.
Sobald das Verkehrswertgutachten vorliegt, beantragt das Betreuungsgericht in der Regel die Genehmigung für den Verkauf der Immobilie. Dies gewährleistet, dass der Verkaufsprozess rechtlich einwandfrei abläuft und eine faire sowie transparente Abwicklung sichergestellt ist.
Diese Objekte passen für eine Immobilienbewertung in München.
Alle Immobilienarten im Überblick
Wohnimmobilien
- Eigentumswohnungen
- Einamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Renditeobjekte
Gewerbeimmobilien
- Büroflächen
- Gewerbehallen
- Lagerhallen
- Ladenlokale
- Praxen
- Werkstätten
- Einzelhandel
Sonderimmobilien
- Industrieanlagen
- Produktionsanlagen
- Pflegeimmobilien
Grundstücke
Unbebaute und bebaute Grundstücke
Nice to know – Immobilienbewertung München
Immobilienwerte genau ermitteln.
Bei WertAtlas profitieren Sie von bundesweit erstklassiger Expertise dank unserer Kurz- und Verkehrswertgutachten.
Wichtig zu beachten ist, dass überregionale Daten für die Immobilienbewertung in München häufig nicht ausreichen. Sie können den tatsächlichen Wert der Immobilie verzerren und zu ungenauen Ergebnissen führen.
Daher greift die WertAtlas GmbH in der Regel auf die Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses zurück, die gemäß § 195 BauGB erstellt wird.
Wir setzen auf das lokale Wissen von Privatpersonen und Immobilienmaklern, um Ihnen eine präzise und marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie zu gewährleisten.
Die Gutachten von WertAtlas bieten Ihnen klare Vorteile und wertvolle Orientierung in der komplexen Welt der Immobilienbewertung.
Unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten sind verlässliche Instrumente, die Ihnen helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und Ihre finanziellen Ressourcen zu schützen.
Nutzen Sie unsere Immobilienbewertung in München auch für steuerliche Zwecke.
In Deutschland bildet das Bewertungsgesetz die Grundlage für die steuerliche Bewertung von Vermögenswerten, wobei der gemeine Wert als zentrales Kriterium herangezogen wird.
Der Marktwert eines Wirtschaftsguts richtet sich nach dem Betrag, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte. Dabei fließen sämtliche relevanten Faktoren ein, die den Wert beeinflussen.
Es ist wichtig, dass die Bewertung objektiv bleibt und keine individuellen oder speziellen Faktoren berücksichtigt. Dies wird in § 9 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes verankert. Das Ergebnis bleibt neutral und orientiert sich an anerkannten Marktstandards, ohne die persönlichen Umstände der Beteiligten zu berücksichtigen.
Als Steuerzahler haben Sie die Möglichkeit, durch die Beauftragung eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen nachzuweisen, dass der gemeine Wert niedriger ist.
Dies führt zu einer geringeren steuerlichen Belastung, da ein niedrigerer gemeiner Wert zu reduzierten Steuerzahlungen resultiert.
Diese Methode ist besonders vorteilhaft für die Bewertung von Immobilien und anderen Vermögenswerten. Sie unterstützt Sie dabei, Ihre Steuerbelastung durch eine präzisere Wertermittlung zu reduzieren und Ihre steuerlichen Verpflichtungen effektiver zu verwalten.
Begriff des Grundvermögens
In der Immobilienbewertung für München spielt das „Grundvermögen“ eine zentrale Rolle. Das Bewertungsgesetz definiert diesen Begriff wie folgt:
- Gebäude, einschließlich aller dazugehörigen Teile und Ausstattungen
- Erbbaurechte
- Grundstücke
- Eigentum an Wohnungen und Teileigentum
- Wohnungserbbaurechte und Teilerbbaurechte
Ablauf bei einer Immobilienbewertung für München.
01. Unverbindliche Beratung
02. Festpreisgarantie
03. Beauftragung
04. Zeitnaher Ortstermin
05. Schnellstmögliche Fertigstellung
06. Versand
Immobilienbewertung für München unverbindlich anfragen
Unser Versprechen für Ihren Servicebedarf:
✓ Zertifizierte Immobiliengutachter
✓ Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige
✓ DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter
✓ IHK-zertifizierte Sachverständige
✓ Festpreisgarantie
✓ Kostenlose und unverbindliche Beratung durch Sachverständige
✓ Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
Philipp Hermecke | Geschäftsführer
Sachverständiger für Immobilienbewertung, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch ZIS Sprengnetter Zert (S)
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3
Komplexe Wohn- und Gewerbeimmobilien