Immobilienbewertung Wuppertal
Immobiliengutachten und Immobilienbewertung für Wuppertal.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Ein transparenter Weg in der Immobilienbewertung.
Eine fundierte Immobilienbewertung schafft Sicherheit und Klarheit – ob für Kauf, Verkauf oder Finanzierung Ihrer Immobilie.
Mit unseren Gutachten erhalten Sie eine verlässliche Basis für Preisverhandlungen und die sichere Bewertung von Immobilienangeboten.
Unsere nach DIN EN/ISO IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen sind speziell qualifiziert für steuerliche und juristische Belange.
Für gerichtliche Verfahren oder Behördengänge können Sie auf unsere Expertise zählen. Wir garantieren höchste Qualität zu fairen Konditionen.
✓ Kurzgutachten – präzise und übersichtlich, ab 1.390 EUR inkl. MwSt.
✓ Verkehrswertgutachten – umfassend und rechtskonform, ab 2.990 EUR inkl. MwSt.
Verlassen Sie sich auf klare Kosten und eine Bewertung, der Sie bedenkenlos vertrauen können!


Diese Gutachten bieten wir Ihnen an.
In diesem Fall ist eine Immobilienbewertung in Wuppertal ratsam.
Gutachten richtig interpretieren und gezielt anwenden.
Das Kurzgutachten
Typische Einsatzmöglichkeiten sind Immobilienkäufe, außergerichtliche Einigungen, etwa bei Trennungen oder Erbschaften, sowie die Vermögensplanung.
Bitte beachten Sie, dass diese Gutachten nicht für gerichtliche Verfahren oder die Vorlage bei Behörden geeignet sind.
Dafür ist ein Kurzgutachten erforderlich.
Immobilienkauf oder -verkauf
Bei privaten Immobilienverkäufen, bei denen genaue Informationen über den aktuellen Marktwert entscheidend sind, stellt ein Kurzgutachten die ideale Lösung dar. Es bildet eine solide Grundlage für informierte Preisverhandlungen und sorgt für eine objektive, fachkundige Einschätzung der Immobilie.
Außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft
Um von Beginn an mögliche Streitigkeiten bei der fairen Verteilung von Vermögenswerten zu verhindern, ist die Erstellung eines Kurzgutachtens eine hervorragende Grundlage. Es sorgt für eine gerechte und transparente Basis bei der Aufteilung oder Auszahlung von Immobilienwerten. Die objektive Bewertung trägt dazu bei, emotionale und kontroverse Diskussionen auf ein Minimum zu beschränken.
Vermögensplanung
Eine exakte Bewertung von Vermögenswerten ist essenziell, um Ihr Vermögen gründlich zu erfassen. Ein Kurzgutachten bietet eine verlässliche Übersicht über Ihre finanzielle Situation und bildet die Grundlage für fundierte Entscheidungen zu Ihren Vermögensstrategien.
Das Verkehrswertgutachten
Häufige Anwendungsbereiche sind Erbschaften, Schenkungen, Scheidungen, steuerliche Belange und Betreuungsfälle.
Beachten Sie bitte, dass diese Gutachten von Gerichten und Behörden akzeptiert werden.
Dafür ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich.
Erbschaft & Schenkung
Schenkungen und Erbschaften unterliegen in der Regel vergleichbaren Vorschriften.
Das Vergleichswertverfahren basiert auf realen Kaufpreisen ähnlicher Immobilien, wobei Faktoren wie Lage, Baujahr, Wohnfläche sowie Merkmale wie Balkone oder Gärten in die Bewertung einfließen.
Das Ertragswertverfahren dient der Wertermittlung von vermieteten Immobilien wie Wohnungen oder Gewerbeobjekten. Der Wert wird auf Grundlage der erwarteten zukünftigen Mieteinnahmen sowie des Bodenwertes berechnet, wobei der Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße als maßgebliche Vergleichswerte herangezogen werden.
Im Sachwertverfahren wird der Wert des Grundstücks mit dem Wert des darauf stehenden Gebäudes zusammengeführt. Zuerst wird der Neubauwert ermittelt, von dem anschließend die altersbedingte Wertminderung abgezogen wird. Es ist jedoch zu beachten, dass dieses Verfahren in manchen Fällen zu einer Überschätzung des Immobilienwerts führen kann, besonders im steuerlichen Kontext.
Scheidung
Bei einer Scheidung ohne einen notariellen Ehevertrag wird in der Regel der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft angewendet.
Beim Zugewinnausgleich wird das Vermögen der beiden Ehepartner zu Beginn und Ende der Ehe miteinander verglichen, wobei Erbschaften und Schenkungen berücksichtigt werden. Immobilien nehmen dabei eine wesentliche Stellung ein.
Eine einvernehmliche Lösung ermöglicht es, durch ein Kurzgutachten zur Immobilienbewertung in Wuppertal schnell die Werte der Immobilien zum Zeitpunkt der Eheschließung und der Scheidung zu klären.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist hingegen ein detailliertes Verkehrswertgutachten erforderlich, das den Marktwert einer Immobilie gemäß den rechtlichen Bestimmungen ermittelt.
Steuerliche Anlässe
Die steuerliche Bewertung von Immobilien bezieht sich auf das gesamte Vermögen, das das Grundstück, das Gebäude sowie sämtliches Zubehör umfasst.
Ein gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger kann gemäß § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) beauftragt werden, um einen geringeren Wert nachzuweisen.
Für steuerliche Abschreibungen nach § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist es entscheidend, den Gebäude- und Bodenwert getrennt auszuweisen, was durch einen zertifizierten Sachverständigen erfolgt. Kurzgutachten oder vergleichbare Wertermittlungen werden in der Regel nicht akzeptiert.
Bei Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen – unabhängig davon, ob es sich um betriebliches oder privates Vermögen handelt – ist es ratsam, ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) von einem zertifizierten Sachverständigen erstellen zu lassen. In der Regel finden Kurzgutachten keine Anerkennung.
Betreuungsfälle
Wenn Personen nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen, kann eine Betreuung notwendig werden. Häufig sind zunächst Familienmitglieder die ersten, die Unterstützung leisten.
Sollten diese jedoch nicht verfügbar oder nicht in der Lage sein, die Betreuung zu übernehmen, wird ein fachkundiger Betreuer eingeschaltet.
In solchen Betreuungsfällen kann es aus finanziellen Gründen erforderlich sein, eine Immobilie zu verkaufen. Wenn die Betreuungsvollmacht des Betreuers dies gestattet, kann dieser die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Verkauf der Immobilie beauftragen.
In der Regel muss das Betreuungsgericht seine Zustimmung erteilen, nachdem ein Verkehrswertgutachten vorgelegt wurde, bevor der Verkauf der Immobilie durchgeführt werden kann.
Diese Objekte eignen sich für eine Immobilienbewertung in Wuppertal.
Alle Immobilienarten im Überblick
Wohnimmobilien
- Eigentumswohnungen
- Einamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Renditeobjekte
Gewerbeimmobilien
- Büroflächen
- Gewerbehallen
- Lagerhallen
- Ladenlokale
- Praxen
- Werkstätten
- Einzelhandel
Sonderimmobilien
- Industrieanlagen
- Produktionsanlagen
- Pflegeimmobilien
Grundstücke
Unbebaute und bebaute Grundstücke
Nice to know. Bewertung von Immobilien in Wuppertal
Immobilienwerte bestimmen.
Mit WertAtlas profitieren Sie bundesweit von erstklassiger Expertise durch unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten.
Es ist entscheidend zu betonen, dass bei der Immobilienbewertung in Wuppertal überregionale Daten häufig nicht ausreichen. Solche Daten können den tatsächlichen Wert der Immobilien oft verzerren.
Daher greift die WertAtlas GmbH in der Regel auf die Kaufpreissammlung des lokalen Gutachterausschusses zurück, die gemäß § 195 BauGB erstellt wird.
Wir greifen auf das Wissen von Privatpersonen und Immobilienmaklern aus der Region zurück, um Ihnen eine präzise und marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie zu gewährleisten.
Die Gutachten von WertAtlas bieten klare Orientierung in der anspruchsvollen Welt der Immobilienbewertung.
Die Kurz- und Verkehrswertgutachten von WertAtlas dienen als zuverlässige Referenzen und bilden die Basis für eine fundierte Immobilienbewertung.
Immobilienbewertung in Wuppertal für steuerliche Zwecke.
In Deutschland wird die steuerliche Bewertung von Vermögenswerten durch das Bewertungsgesetz (BewG) festgelegt.
Das Gesetz bestimmt den „gemeinen Wert“ als den maßgeblichen Bewertungsmaßstab. In der Regel gilt der gemeine Wert, es sei denn, es bestehen besondere Vorgaben (§ 9 Absatz 1 BewG).
Ein Steuerzahler kann insbesondere durch einen zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 nachweisen, dass der gemeine Wert niedriger ausfällt.
Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, den das Vermögensgut normalerweise im ordentlichen Geschäftsverkehr bei einem Verkauf erzielen würde. Dabei fließen alle Faktoren ein, die den Preis beeinflussen können.
Besondere oder persönliche Umstände finden dabei keine Berücksichtigung (§ 9 Absatz 2 BewG).
Den Begriff des Grundvermögens besser verstehen.
Im steuerlichen Zusammenhang der Immobilienbewertung in Wuppertal wird besonders der Begriff „Grundvermögen“ hervorgehoben. Dieser ist im Bewertungsgesetz wie folgt definiert:
- Grundstücke und Landflächen
- Gebäude, andere fest verbundene Bestandteile und Zubehör
- Erbbaurechte
- Eigentumswohnungen und Teileigentum
- Erbbaurechte für Wohnungen und Teile dieser Rechte
Ablauf bei einer Immobilienbewertung für Wuppertal.
01. Unverbindliche Beratung
03. Auftragsabschluss
03. Besichtigungstermin
04. Aufbereitung
05. Erstellung des Gutachtens
06. Versand
Immobilienbewertung für Wuppertal unverbindlich anfragen
Diese Kosten kommen auf Sie zu.
Philipp Hermecke | Geschäftsführer
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024, ausgestellt durch ZIS Sprengnetter Zert (S).
Sachverständiger für Immobilienbewertung D3, zertifiziert durch DEKRA, mit Expertise in komplexen Wohn- und Gewerbeimmobilien.