Immobilienbewertung Hamburg
Immobiliengutachten und Immobilienbewertung für Hamburg.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Das WertAtlas Sachverständigenbüro für die Immobilienbewertung in Hamburg.
Eine präzise Immobilienbewertung ist entscheidend für fundierte Entscheidungen – sei es beim Kauf, Verkauf oder bei der Finanzierung.
Mit unseren Gutachten bieten wir Ihnen eine verlässliche Grundlage, um den Wert von Immobilien richtig einzuschätzen und erfolgreich zu verhandeln.
Auch in rechtlichen Fragen oder bei der Vorlage von Unterlagen bei Behörden können Sie auf unser Fachwissen vertrauen. Wir garantieren Ihnen herausragende Qualität zu fairen Preisen.
✓ Kurzgutachten – kompakt und übersichtlich, ab 1.490 EUR inkl. MwSt.
✓ Verkehrswertgutachten – detailliert und rechtssicher, ab 2.990 EUR inkl. MwSt.
Vertrauen Sie auf unsere transparente Preisgestaltung und eine präzise Bewertung, die Ihnen jederzeit Klarheit verschafft!

Diese Gutachten stehen Ihnen zur Verfügung
Dann ist eine Immobilienbewertung für Hamburg sinnvoll.
Gutachten verstehen und korrekt einsetzen
Das Kurzgutachten
Gängige Anwendungsbereiche beinhalten den Verkauf von Immobilien, die Planung von Vermögensangelegenheiten sowie die außergerichtliche Abwicklung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit Scheidungen oder Erbschaften. Bitte beachten Sie, dass dieses Gutachten nicht für gerichtliche Verfahren oder behördliche Angelegenheiten vorgesehen sind.
Hierfür benötigen Sie ein Kurzgutachten.
Immobilienkauf oder -verkauf
Für Privatpersonen, die ihre Immobilien verkaufen möchten und präzise Informationen zum aktuellen Marktwert benötigen, stellt ein Kurzgutachten die optimale Lösung dar.
Ein fachmännisch erstelltes Kurzgutachten bildet die Basis für eine gründliche Preisverhandlung und erlaubt eine objektive sowie sachkundige Bewertung der Immobilie.
Außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft
Um potenzielle Konflikte bei der gerechten Verteilung von Vermögenswerten von Anfang an zu vermeiden, empfiehlt es sich, ein Kurzgutachten zu erstellen. Dies stellt den optimalen Ausgangspunkt dar.
Ein solches Gutachten bietet eine faire und transparente Basis für die Verteilung oder Auszahlung von Immobilienwerten. Es liefert eine objektive Bewertung und trägt dazu bei, emotionale und kontroverse Auseinandersetzungen zu minimieren.
Vermögensplanung
Eine präzise Bewertung Ihrer Vermögenswerte ist entscheidend für eine umfassende Analyse Ihres Vermögens.
Ein Kurzgutachten stellt eine robuste Basis für Ihre finanzielle Planung dar und unterstützt maßgebliche Entscheidungen im Rahmen Ihrer Vermögensstrategie.
Das Verkehrswertgutachten
Das Verkehrswertgutachten wird typischerweise bei verschiedenen Anlässen wie Erbschaften, Schenkungen, Scheidungen, steuerlichen Angelegenheiten und Betreuungsfällen eingesetzt.
Wichtig zu beachten ist, dass diese Gutachten für gerichtliche oder behördliche Zwecke geeignet sind.
Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.
Erbschaft & Schenkung
Grundsätzlich gelten ähnliche Regelungen für Schenkungen und Erbschaften.
Im Vergleichswertverfahren werden tatsächliche Kaufpreise ähnlicher Immobilien berücksichtigt, wobei Faktoren wie Lage, Baujahr, Wohnfläche und das Vorhandensein von Balkonen oder Gärten einfließen.
Das Ertragswertverfahren wird angewendet, um den Wert vermieteter Immobilien wie Wohnungen oder Gewerbeflächen zu bestimmen. Dabei wird der Wert anhand der zu erwartenden Einnahmen aus Vermietung und dem Bodenrichtwert von Hamburg ermittelt, wobei der Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße als Grundlage dienen.
Beim Sachwertverfahren wird der Wert des Grundstücks mit dem Wert des darauf befindlichen Gebäudes kombiniert. Zuerst wird der Neubauwert des Gebäudes berechnet, von dem dann die Wertminderung aufgrund des Alters abgezogen wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Sachwertverfahren gelegentlich zu einer übermäßigen Einschätzung des Immobilienwerts führen kann, insbesondere in steuerlicher Hinsicht.
Scheidung
In Scheidungsfällen ohne vorliegenden notariellen Ehevertrag tritt üblicherweise der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft in Kraft.
Während des Zugewinnausgleichs wird das Vermögen beider Ehepartner zu Beginn und zum Ende der Ehe verglichen, wobei auch Erbschaften und Schenkungen berücksichtigt werden, wobei Immobilien eine maßgebliche Rolle spielen.
Um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, kann ein Kurzgutachten zur Immobilienbewertung in Hamburg schnell Klarheit über die Werte der Immobilien zum Zeitpunkt der Eheschließung und der Scheidung schaffen.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist jedoch ein umfassendes Verkehrswertgutachten erforderlich, das gemäß gesetzlicher Vorgaben den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie festlegt.
Steuerliche Anlässe
Für steuerliche Zwecke betrifft die Bewertung von Immobilien das Grundvermögen, einschließlich des Grundstücks, Zubehörs und Gebäudes.
Um einen niedrigeren Wert nachzuweisen, wird in der Regel gemäß § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) ein zertifizierter Sachverständiger gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 beauftragt.
Bei steuerlichen Abschreibungen gemäß § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist es wichtig, den Gebäude- und Bodenwert separat auszuweisen. Diese Bewertung sollte von einem dafür ausgebildeten Sachverständigen durchgeführt werden, während Kurzgutachten oder ähnliche Wertermittlungen in der Regel nicht anerkannt werden.
Im Falle von Schenkungen, Erbschaften und Vermögensübertragungen, sowohl betrieblichen als auch privaten Vermögens, wird die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) durch einen zertifizierten Sachverständigen empfohlen. Kurzgutachten werden normalerweise nicht anerkannt.
Betreuungsfälle
Wenn Personen nicht mehr in der Lage sind, für ihre eigene Versorgung zu sorgen, kann eine Betreuung erforderlich werden. In solchen Situationen wenden sich Betroffene häufig zunächst an nahe Angehörige.
Sollten jedoch keine nahestehenden Angehörigen verfügbar oder in der Lage sein, die Betreuung zu übernehmen, wird ein professioneller Betreuer eingesetzt.
In finanziell schwierigen Situationen kann es notwendig sein, eine Immobilie zu verkaufen. In solchen Fällen kann der Berufsbetreuer, falls seine Betreuungsvollmacht dies erlaubt, ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Verkauf der Immobilie in Auftrag geben.
Normalerweise verlangt das Betreuungsgericht die Genehmigung des Immobilienverkaufs, nachdem ein solches Verkehrswertgutachten vorgelegt wurde.
Diese Objekte passen für eine Immobilienbewertung in Hamburg.
Alle Immobilienarten im Überblick
Wohnimmobilien
- Eigentumswohnungen
- Einamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Renditeobjekte
Gewerbeimmobilien
- Büroflächen
- Gewerbehallen
- Lagerhallen
- Ladenlokale
- Praxen
- Werkstätten
- Einzelhandel
Sonderimmobilien
- Industrieanlagen
- Produktionsanlagen
- Pflegeimmobilien
Grundstücke
Unbebaute und bebaute Grundstücke
Nice to know. Immobilienbewertung Hamburg
Immobilienwerte genaustens kalkulieren.
Die Qualität unserer Kurz- und Verkehrswertgutachten wird deutschlandweit durch die Fachkenntnisse von WertAtlas geprägt.
Es ist essenziell zu betonen, dass eine akkurate Immobilienbewertung für Hamburg nicht ausschließlich auf überregionalen Daten basieren sollte, da diese oft den wahren Wert Ihrer Immobilie nicht vollständig widerspiegeln.
Daher stützt sich die Immobilienbewertung von WertAtlas gewöhnlich auf Informationen aus der nach § 195 BauGB geregelten Kaufpreissammlung beim lokalen Gutachterausschuss.
Auf diese Weise werden das umfangreiche Marktverständnis sämtlicher Privatpersonen und Immobilienmakler auf dem örtlichen Grundstücksmarkt konsolidiert, um ein präzises Bewertungsmodell zu erstellen. Für zusätzliche Informationen oder bei Fragen können Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin vereinbaren.

Die professionelle immobilienbewertung von WertAtlas bietet eine klare Orientierung in der komplexen Welt der Immobilienbewertung.
Unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten dienen als verlässliche Leitfäden und bilden die Grundlage für eine gründliche Bewertung Ihrer Immobilie in Hamburg und der umliegenden Region.
Die Immobilienbewertung in Hamburg bei steuerlichen Angelegenheiten
Das Bewertungsgesetz (BewG) regelt die Bewertung von Vermögensgegenständen in Deutschland.
Es legt den gemeinen Wert als Grundsatz für Bewertungen fest. In der Regel ist der gemeine Wert maßgeblich, es sei denn, es ist anders vorgeschrieben (gemäß § 9 Absatz 1 BewG).
Ein Steuerzahler kann insbesondere durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen nachweisen, dass der gemeine Wert niedriger ist.
Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, den das betreffende Wirtschaftsgut üblicherweise im normalen Geschäftsverkehr bei einem Verkauf erzielen würde. Dabei werden alle Faktoren einbezogen, die den Preis beeinflussen können.
Gemäß § 9 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) bleiben außergewöhnliche oder persönliche Umstände dabei unberücksichtigt.
Begriff des Grundvermögens
Im Kontext steuerlicher Angelegenheiten der Immobilienbewertung für Hamburg liegt der Fokus insbesondere auf dem Konzept des Grundvermögens, das gemäß dem Bewertungsgesetz folgende Bestandteile umfasst:
- Wohnungseigentum und Teileigentum
- Grund und Boden
- Erbbaurecht
- Gebäude, einschließlich dazugehöriger Elemente und Zubehör
- Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht
Ablauf bei einer Immobilienbewertung für Hamburg.
01. Unverbindliche Beratung
02. Festpreisgarantie
03. Beauftragung
04. Zeitnaher Ortstermin
05. Schnellstmögliche Fertigstellung
06. Versand
Immobilienbewertung für Hamburg unverbindlich anfragen
Unser Serviceversprechen für Ihr Anliegen:
✓ Zertifizierte Immobiliengutachter
✓ Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige
✓ DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter
✓ IHK-zertifizierte Sachverständige
✓ Festpreisgarantie
✓ Kostenlose und unverbindliche Beratung durch Sachverständige
✓ Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
Philipp Hermecke | Geschäftsführer
Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung ZIS Sprengnetter Zert (S)
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3
Komplexe Wohn- und Gewerbeimmobilien