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Immobilienbewertung
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Häufig gestellte Fragen
Die Abschreibung wird auch „Absetzung für Abnutzung (AfA)“ genannt. Abgesetzt werden kann jedes Jahr bzw. anteilsmäßig für einen bestimmten Zeitabschnitt (pro rata temporis) nur der Teil der Kosten, der sich bei einer Verteilung auf die Nutzungsdauer als Jahresbetrag ergibt.
Abschreibungen wirken sich gewinnmindernd für die Dauer der Nutzung aus und reduzieren damit die Steuern, die an das Finanzamt für den Gewinn abgeführt werden müssen.
Der Verkehrswert ist nicht gleich Kaufpreis bzw. Verkaufspreis. Zwischen beiden Werten besteht ein wichtiger Unterschied. Der Verkehrswert ist eine Schätzung des Immobilienwerts, der Kaufpreis ist das Ergebnis des Verkaufsprozesses – also der tatsächliche Betrag, für den eine Immobilie schlussendlich verkauft wird.
- Wenn ein Streit über die Erbschaft vor Gericht führt.
- Wenn das Finanzamt zu viel Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer für ein geerbtes Haus verlangt.
- Wenn eine Scheidung in einem Streit vor Gericht endet.
Ein Verkehrswertgutachten benötigen Sie für das Finanzamt, für gerichtliche Auseinandersetzungen, für die Überführung von Betriebs- und Privatvermögen, zur Bilanzierung von Immobilien gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) und in vielen Fällen auch bei einer Erbschaft oder Scheidung.
Sie erhalten also eine realistische Einschätzung darüber, was Ihr Eigenheim wert ist. Dies ist besonders wichtig bei einem Verkauf der Immobilie. Aber auch wenn Sie beispielsweise eine Gebäudeversicherung abschließen möchten oder planen, Ihre Immobilie zu vererben, ist eine Immobilienbewertung sinnvoll.
Die Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf beträgt wie bei allen Grundstücksgeschäften 10 Jahre. D.h., der mögliche Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einem Wohnungsverkauf ist nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen.
Dabei kommt das Kurzgutachten vor allem dann zum Einsatz, wenn verschiedene Eigentümerparteien in den Kauf/ Verkauf eines Objekts involviert sind (z. B. bei Scheidung, Erbe, Schenkung). Hier liefert das Kurzgutachten eine neutrale, stichhaltige Werteinschätzung als Basis für faire Preisverhandlungen.
Im Bundesmodell wirkt sich der Bodenrichtwert sowohl bei unbebauten als auch bei bebauten Grundstücken letztlich auf die Höhe der Grundsteuer aus. Denn bei unbebauten Grundstücken ermittelt sich der Grundsteuerwert nach der Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert.
Abschreibung bedeutet, dass Sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten Ihres Gebäudes, Ihrer Wohnung oder der Baumaßnahme nur über viele Jahre verteilt steuerlich absetzen können. Der jährlich abziehbare Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten heißt Abschreibung (oder Absetzung für Abnutzung, kurz: AfA).
Was ist der Unterschied zwischen Bodenwert und Bodenrichtwert? Während der Bodenwert dem Verkehrswert eines Grundstücks (Grundstückswert) entspricht, handelt es sich bei Bodenrichtwerten um durchschnittliche Lagewerte des unbebauten Bodens bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche.
Das Verkehrswertgutachten ist rechtsgültig , das heißt, Sie können es vor Gericht und bei öffentlichen Behörden verwenden. Zudem enthält es ausführliche Erläuterungen zur Wertermittlung. Das Kurzgutachten ist hingegen kompakter und eignet sich insbesondere für private Angelegenheiten.
Ein Kurzgutachten dient hierbei als Marktpreis-Einschätzung. Der damit ermittelte Wert hilft Ihnen einen passenden Angebotspreis für Ihre Liegenschaft zu finden und/oder den Verkaufspreis Ihrer Immobilie vor potenziellen Interessenten belegbar zu rechtfertigen.
Ein Verkehrswertgutachten beschreibt alle wichtigen Wertfaktoren einer Immobilie sehr ausführliche und detailliert und liefert sehr genaue Begründungen zu den einzelnen Zahlen und Werten. Deswegen liegt der Seitenumfang von Verkehrswertgutachten in der Regel auch immer zwischen 30 – 50 Seiten.
Die Kosten für ein Wertgutachten orientieren sich am Aufwand für die Erstellung. Ein Kurzgutachten startet bei 1.190€, ein Vollgutachten (Verkehrswertgutachten) bei 1.990€ .
Ein Immobiliengutachter bewertet Lage, Zustand und Ausstattung Ihrer Immobilie und legt so den Verkehrswert fest. Es gibt unterschiedliche Arten von Sachverständigen für Immobilien, die unterschiedliche Arten von Gutachten erstellen – vom Kurzgutachten bis zum Vollgutachten.
Weiterhin gilt: Altlasten im Boden oder im Grundwasser sowie abrissbedürftige Gebäude auf dem Grundstück mindern den Wert eines Grundstücks in Höhe der Kosten, die die Beseitigung verursacht. Altlasten sind in der Lage, den Wert stark zu mindern.
Bei Immobilien ist der Verkehrswert maßgeblich, den das Finanzamt ermittelt. Ihm stehen für die Wertermittlung – je nach Art der Immobilie und der verfügbaren Daten – drei Bewertungsverfahren zur Verfügung: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein Instrument der Steuerbilanzierung von Anlagegütern. Die AfA erlaubt es Unternehmen und Selbstständigen, die Kosten für die Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern über einen bestimmten Zeitraum hinweg in ihrer Steuerbilanz abzuschreiben.
Bei der Immobilienbewertung wird der Wert einer Immobilie ermittelt – z.B. für Verkaufszwecke oder für eine Finanzierung. Dazu werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel die Lage, Größe und Ausstattung der Immobilie, ihr Alter und Zustand, sowie mögliche besondere Merkmale oder Einschränkungen.
Müssen Sie wegen einer Immobilie vor Gericht ziehen, benötigen Sie das Gutachten eines zertifizierten oder öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliensachverständigen. Wurde das Immobiliengutachten durch das Gericht angeordnet, handelt es sich in der Regel um ein Vollgutachten (Verkehrswertgutachten).
Die Notarkosten beim Immobilienverkauf trägt normalerweise der Käufer der Immobilie. Dafür darf er sich im Regelfall auch den Notar seines Vertrauens aussuchen. Abweichende Vereinbarungen über die Kostenverteilung sind im Einzelfall natürlich möglich, sollten dann aber auch notariell beurkundet werden.
Ein Immobiliengutachter braucht etwa 4 Wochen, um ein Gutachten zu erstellen. Abhängig von Aufwand und der Auslastung kann die Dauer kürzer oder länger ausfallen. Der Auftraggeber zahlt für das Immobiliengutachten.
Wer trägt die Kosten für das Gutachten? Möchten Sie Ihr Haus verkaufen und lassen dafür ein Gutachten anfertigen, zahlen Sie den Gutachter komplett. Wenn der Käufer zur Überprüfung selbst einen Gutachter bestellt, muss er diesen selbstverständlich selbst bezahlen.
Das Wertgutachten zahlt, wer es in Auftrag gegeben hat. Wollen Sie ein Wertgutachten vor dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, zahlen Sie auch für den Gutachter. Das gilt übrigens auch, wenn die Bank einen Gutachter schickt. Sie ist der Auftraggeber und darf Ihnen die Kosten dafür nicht in Rechnung stellen.
Der Bodenwert eines Grundstücks wird gemäß folgender Formel berechnet: Bodenwert = Bodenrichtwert x Fläche in m². Der Bodenrichtwert ist faktisch nur ein Referenzwert, denn es fließen neben den tatsächlichen, früheren Verkaufspreisen auch Schätzungen in seine Feststellung ein.
Die Anschaffungskosten eines beruflich genutzten Gegenstands sind nicht sofort steuerlich abziehbar, sondern müssen über dessen Lebensdauer verteilt werden: Jährlich wird ein Teil der Kosten steuerlich berücksichtigt, was dem ratierlichen Werteverzehr entspricht (Abschreibungsbetrag).
Bei einem umfangreichen Verkehrswertgutachten durch einen Gutachter, Makler oder Sachverständigen kann die Erstellung des Wertgutachtens durchschnittlich bis zu 4 Wochen Bearbeitungszeit, aber auch mehr, in Anspruch nehmen.
Das Kurzgutachten wird in der Regel innerhalb von einer Woche fertiggestellt.
Das Verkehrswertgutachten erfordert in der Regel 2-4 Wochen bis zur Fertigstellung.
Je höher der zu erwartende Verkehrswert, desto höher sind auch die Kosten für das Wertgutachten. Bei einem Verkehrswert bis zu 400.000 Euro liegen die Kosten bei ca. 2.000 bis 3.000 Euro.
✓ Unsere Kurzgutachten für Standard-Wohnimmobilien starten bei 990€.
✓ Ab 1.990€ stehen Ihnen Verkehrsgutachten gemäß § 194 BauGB zur Verfügung.
✓ Im unverbindlichen Erstgespräch werden wir den Ablauf und den Umfang für die Bewertung Ihrer Immobilie klären.
Steuerart | Wer zahlt? | Wie viel? |
---|---|---|
Grunderwerbssteuer | Käufer | Zwischen 3,5 % und 6,5 % vom Kaufpreis |
Gewerbesteuer | Verkäufer | Gewinn * 3,5 * kommunaler Hebesatz |
Umsatzsteuer | Käufer | 19 % des Kaufpreises |
Hier kann man den Verkehrswert berechnen mit der Formel: (Bodenwert + Gebäudesachwert) * Marktanpassungsfaktor. Diese Methode kommt in der Regel zum Einsatz, wenn keine Vergleichswerte für die Immobilie vorliegen und ein Verkehrswert berechnet werden soll.