Immobilienbewertung Frankfurt
Immobiliengutachten und Immobilienbewertung für Frankfurt.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Kontakt zum WertAtlas.
Mit dem Klick auf „Senden“ erklären Sie sich mit den Datenschutzbestimmungen der WertAtlas GmbH einverstanden. Weitere Infos zum Umgang mit Ihren Daten durch die WertAtlas GmbH finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Die Sachverständigen:innen von WertAtlas stehen Ihnen für Immobilienbewertungen in Frankfurt zur Verfügung.
Das WertAtlas Sachverständigenbüro für Frankfurt ist darauf spezialisiert, Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB anzufertigen.
Unsere Immobilienwertermittlung für Frankfurt basiert auf Informationen des örtlichen Gutachterausschusses, der das gesammelte Marktwissen von Privatpersonen und Immobilienmaklern über den regionalen Grundstücksmarkt in einer Kaufpreissammlung zusammenführt.
Mike Schmitz | Sachverständiger für Grundstücksbewertung
Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung ZIS Sprengnetter Zert (S)
Unsere DEKRA-zertifizierten Gutachter:innen erstellen deutschlandweit einzigartige Immobiliengutachten für private, behördliche und juristische Zwecke.
Wir halten uns dabei stets an die gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Zusätzlich bieten wir kostenfreie und unverbindliche Beratung zu inhaltlichen Fragen rund um Ihre professionelle Immobilienbewertung in Frankfurt an. Kontaktieren Sie uns gerne über das beigefügte Kontaktformular, und einer unserer Experten wird sich umgehend bei Ihnen melden.
Die WertAtlas-Gutachten.
Kurzgutachten.
Ermittlung des Immobilienwerts für Vermögensaufstellungen, sowie zur gütlichen oder außergerichtlichen Einigung.
Verkehrswertgutachten.
Fachkundige Ermittlung des Immobilienwerts für behördliche und rechtliche Zwecke.
Dann ist eine Immobilienbewertung für Frankfurt sinnvoll.
Gutachten verstehen und korrekt einsetzen
Das Kurzgutachten
Gängige Anwendungsgebiete: Immobilienkäufe und -verkäufe, Vermögensplanung und außergerichtliche Regelungen bei Scheidung oder Erbschaft.
Hinweis: Nicht zugelassen für gerichtliche oder behördliche Verwendungen.
Hierfür benötigen Sie ein Kurzgutachten.
# 1 Immobilienkauf oder -verkauf
Für private Immobilienverkäufe, in denen genaue Informationen über den aktuellen Marktwert entscheidend sind, bietet ein Kurzgutachten die optimale Lösung.
Ein professionelles Kurzgutachten bildet die Basis für eine fundierte Preisverhandlung und unterstützt gleichzeitig eine objektive und fachkundige Bewertung der Immobilie.
# 2 Außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft
Um potenzielle Konflikte bei der gerechten Verteilung von Vermögenswerten von Anfang an zu vermeiden, ist die Erstellung eines Kurzgutachtens der optimale Ausgangspunkt.
Es legt eine faire und transparente Basis für die Verteilung oder Auszahlung von Immobilienwerten fest, da eine objektive Bewertung dazu beiträgt, emotionale und kontroverse Auseinandersetzungen zu minimieren.
# 3 Vermögensplanung
Eine genaue Bewertung von Vermögenswerten ist entscheidend, wenn Sie Ihr Vermögen detailliert aufschlüsseln.
Ein Kurzgutachten liefert eine solide Übersicht für Ihre finanzielle Planung und festigt die Grundlage für bedeutende Entscheidungen in Bezug auf Ihre Vermögensstrategien.
Das Verkehrswertgutachten
Gängige Anwendungsgebiete: Erbschaft, Schenkung, Scheidung, steuerliche Angelegenheiten und Betreuungsfälle.
Hinweis: Für die Verwendung vor Gerichten oder Behörden zugelassen.
Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.
# 1 Erbschaft & Schenkung
Generell gelten für Schenkungen und Erbschaften ähnliche Regelungen.
Im Vergleichswertverfahren werden tatsächliche Kaufpreise ähnlicher Immobilien berücksichtigt. Dabei fließen Kriterien wie Lage, Baujahr, Wohnfläche sowie das Vorhandensein von Balkonen oder Gärten ein.
Das Ertragswertverfahren wird genutzt, um den Wert von vermieteten Immobilien wie Wohnungen oder Gewerbeflächen zu bestimmen. Hierbei wird der Wert anhand der erwarteten zukünftigen Einnahmen aus Vermietung und dem Bodenwert ermittelt, wobei der Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße als Basis dienen.
Beim Sachwertverfahren wird der Wert des Grundstücks mit dem Wert des darauf befindlichen Gebäudes kombiniert. Zuerst wird der Neubauwert des Gebäudes berechnet, von dem dann die Wertminderung aufgrund des Alters abgezogen wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Sachwertverfahren gelegentlich zu einer übermäßigen Einschätzung des Immobilienwerts führen kann, vor allem in steuerlicher Hinsicht.
# 2 Scheidung
In Fällen einer Scheidung ohne notariellen Ehevertrag gilt üblicherweise der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Beim Zugewinnausgleich wird das Vermögen beider Ehepartner zu Beginn und am Ende der Ehe verglichen, wobei auch Erbschaften und Schenkungen einbezogen werden. Immobilien spielen dabei eine bedeutende Rolle.
Für eine einvernehmliche Lösung kann ein Kurzgutachten zur Immobilienbewertung in Frankfurt schnell Klarheit über die Immobilienwerte zum Zeitpunkt der Eheschließung und der Scheidung schaffen.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist hingegen ein umfassendes Verkehrswertgutachten erforderlich, das gemäß gesetzlicher Vorgaben den Verkehrswert einer Immobilie festlegt.
# 3 Steuerliche Anlässe
Die steuerliche Bewertung von Immobilien bezieht sich auf das Grundvermögen, was Grundstück, Gebäude und Zubehör umfasst.
Um einen niedrigeren Wert nachzuweisen, wird oft ein zertifizierter Sachverständiger gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 gemäß § 198 Bewertungsgesetz (BewG) beauftragt.
Für steuerliche Abschreibungen gemäß § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) ist es wichtig, den Gebäude- und Bodenwert separat auszuweisen. Dies wird von zertifizierten Sachverständigen durchgeführt. Kurzgutachten oder ähnliche Wertermittlungen finden in der Regel keine Anerkennung.
Bei Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen, sie es betrieblichen als auch privaten Vermögens, wird die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) durch einen zertifizierten Sachverständigen empfohlen. Kurzgutachten werden normalerweise nicht anerkannt.
# 4 Betreuungsfälle
Wenn Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, kann eine Betreuung erforderlich werden. Oft sind zunächst die nächsten Angehörigen die ersten Ansprechpartner.
Wenn diese nicht verfügbar oder nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen, wird ein Berufsbetreuer hinzugezogen.
In solchen Fällen kann es aus finanziellen Gründen notwendig sein, eine Immobilie zu verkaufen. Der Berufsbetreuer kann, sofern seine Betreuungsvollmacht dies erlaubt, ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Immobilienverkauf in Auftrag geben.
In der Regel erfordert das Betreuungsgericht die Genehmigung des Immobilienverkaufs nach Vorlage eines solchen Verkehrswertgutachtens.
Das sagen die WertAtlas GmbH-Kunden.
Der Dank gilt auch Ihnen
Finden Sie das passende Gutachten für Ihr Projekt. Bei Fragen vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin.
Nice to know. Immobilienbewertung Frankfurt
Immobilienwerte genaustens bestimmen.
Unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten sind deutschlandweit einzigartig und basieren auf der Expertise von WertAtlas.
Es ist wichtig zu betonen, dass eine präzise Immobilienbewertung für Frankfurt nicht ausschließlich auf überregionalen Daten beruhen sollte, da diese oft den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie nicht vollständig widerspiegeln.
Deshalb greift die WertAtlas-Immobilienbewertung üblicherweise auf Informationen aus der gemäß § 195 BauGB geregelten Kaufpreissammlung beim örtlichen Gutachterausschuss zurück. Dadurch wird das umfassende Marktwissen sämtlicher Privatpersonen und Immobilienmakler auf dem lokalen Grundstücksmarkt zusammengeführt, um ein präzises Bewertungsmodell zu erstellen.
Die Gutachten von WertAtlas bieten eine klare Orientierung in der komplexen Welt der Immobilienbewertung.
Unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten sind zuverlässige Leitfäden und dienen als Grundlage für eine fundierte Bewertung Ihrer Immobilie.
Immobilienbewertung in Frankfurt bei steuerlichen Angelegenheiten
In Deutschland regelt das Bewertungsgesetz (BewG) die steuerliche Bewertung von Vermögensgegenständen.
Dieses Gesetz legt als Bewertungsgrundsatz den sogenannten gemeinen Wert fest. Grundsätzlich ist der gemeine Wert bei Bewertungen maßgeblich, sofern nicht anders vorgeschrieben (§ 9 Absatz 1 BewG).
Ein Steuerzahler kann insbesondere durch einen Sachverständigen mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 nachweisen, dass der gemeine Wert niedriger ist.
Der gemeine Wert wird auf Basis des Preises bestimmt, den das entsprechende Wirtschaftsgut üblicherweise im normalen Geschäftsverkehr bei einem Verkauf erzielen würde. Dabei werden alle Faktoren einbezogen, die den Preis beeinflussen können.
Hierbei werden keine außergewöhnlichen oder persönlichen Umstände berücksichtigt (§ 9 Absatz 2 BewG).
Der Begriff des Grundvermögens
Im steuerlichen Kontext der Immobilienbewertung für Frankfurt liegt der Fokus vor allem auf dem Konzept des „Grundvermögens“. Das Bewertungsgesetz definiert dies wie folgt:
- Grund und Boden
- Gebäude, zugehörige Elemente und Zubehör
- Erbbaurecht
- Wohnungseigentum und Teileigentum
- Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht
Diese Objekte passen für eine Immobilienbewertung in Frankfurt.
Alle Immobilienarten im Überblick
Wohnimmobilien
- Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser
- Renditeobjekte
- Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
Gewerbeimmobilien
Unser Team von DEKRA-zertifizierten Sachverständigen:innen deckt ein breites Spektrum aller Gebäudetypen ab, darunter:
- Werkstätten
- Einzelhandelsflächen
- Gewerbehallen
- Lagerhallen
- Ladenlokale
- Büroflächen
- Praxen
- Einzelhandelsflächen
Sonderimmobilien
- Industrieanlagen
- Pflegeimmobilien
- Produktionsanlagen
Grundstücke
Bebaute und unbebaute Grundstücke. Hier erfahren Sie mehr zur Ermittlung von Grundstückswerten.
Der Ablauf bei einer Immobilienbewertung für Frankfurt.
01
Unverbindliche Beratung.
Sie erhalten bereits während des Telefonats einen verbindlichen Preis und eine umfassende Beratung in Bezug auf eine Immobilienbewertung in Frankfurt.
02
Auftragsabschluss.
Sobald wir das ausgefüllte Auftragsformular samt Mustergutachten von Ihnen erhalten, bereiten wir die ersten behördlichen Auskünfte vor und vereinbaren einen Ortstermin.
03
Besichtigungstermin.
Unsere Sachverständigen:innen führen eine umfassende Innen- und Außenbesichtigung durch, nehmen Objektunterlagen vor Ort auf und führen gegebenenfalls eine Messung der Wohn- und Nutzflächen durch.
04
Aufbereitung.
Wir überprüfen die von Ihnen bereitgestellten Daten auf Vollständigkeit und fordern gegebenenfalls weitere relevante Dokumente an.
05
Erstellung des Gutachtens.
Das Kurzguachten benötigt in der Regel 1 Woche bis zur Fertigstellung.
Das Verkehrswertgutachten benötigt in der Regel 2-4 Wochen bis zur Fertigstellung.
06
Versand.
Das Gutachten wird entweder in gebundener Form per Post oder als digitale Kopie per E-Mail an Sie versendet.
Immobilienbewertung unverbindlich anfragen
Diese Kosten kommen auf Sie zu.
✓ Unsere Kurzgutachten für Standard-Wohnimmobilien starten bei 990 Euro.
✓ Ab 1.990 Euro bieten wir Ihnen ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB an.
Unser Serviceversprechen für Ihr Anliegen:
✓ Zertifizierte Immobiliengutachter
✓ Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige
✓ DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter
✓ IHK-zertifizierte Sachverständige
✓ Festpreisgarantie
✓ Kostenlose und unverbindliche Beratung durch Sachverständige
✓ Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
Philipp Hermecke | Geschäftsführer
Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung ZIS Sprengenetter Zert (S)
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3
Komplexe Wohn- und Gewerbeimmobilien
Häufig gestellte Fragen zur Immobilienbewertung für Frankfurt.
Das Wichtigste zusammengefasst