Immobilienbewertung Berlin
Immobiliengutachten und Immobilienbewertung für Berlin.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Das Sachverständigenbüro der WertAtlas GmbH Immobilienbewertung für Berlin.
Eine fundierte Immobilienbewertung in Berlin ist entscheidend für klare Entscheidungen beim Kauf, Verkauf oder der Finanzierung von Immobilien. Diese Gutachten dienen als solide Basis für Preisverhandlungen und helfen Ihnen, Immobilienangebote realistisch einzuschätzen und dienen als Nachweis vor Behörden.
Die zertifizierten Sachverständigen unseres Kooperationspartners in Berlin –die Sehrgutachter- stehen Ihnen hierbei als persönlicher Ansprechpartner zur Seite.
Ihre Partner direkt aus Berlin:
Diese Gutachten stehen Ihnen zur Verfügung
Dann ist eine Immobilienbewertung für Berlin sinnvoll.
Gutachten verstehen und korrekt einsetzen
Das Kurzgutachten
Typische Anwendungen umfassen Immobilientransaktionen, außergerichtliche Vereinbarungen, wie bei Trennungen oder Erbschaften, sowie Vermögensplanung.
Bitte beachten Sie, dass diese Gutachten nicht vor Gericht oder bei Behörden verwendet werden können.
Hierfür benötigen Sie ein Kurzgutachten.
Immobilienkauf oder -verkauf
Bei privaten Immobilienverkäufen, bei denen präzise Kenntnisse über den aktuellen Marktwert wichtig sind, bietet ein Kurzgutachten eine optimale Lösung. Ein qualifiziertes Kurzgutachten dient als Basis für fundierte Preisverhandlungen und ermöglicht eine objektive, sachkundige Bewertung der Immobilie.
Außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft
Um von Anfang an potenzielle Konflikte bei der gerechten Verteilung von Vermögenswerten zu vermeiden, bietet die Erstellung eines Kurzgutachtens eine ideale Grundlage. Ein solches Kurzgutachten schafft eine faire und transparente Basis für die Aufteilung oder Auszahlung von Immobilienwerten. Die objektive Bewertung hilft dabei, emotionale und kontroverse Auseinandersetzungen auf ein Minimum zu reduzieren.
Vermögensplanung
Eine präzise Bewertung von Vermögenswerten ist entscheidend, um Ihr Vermögen detailliert zu dokumentieren. Ein Kurzgutachten liefert eine solide Übersicht Ihrer finanziellen Planung und stärkt die Grundlage für wichtige Entscheidungen bezüglich Ihrer Vermögensstrategien.
Das Verkehrswertgutachten
Typische Verwendungszwecke umfassen Erbschaften, Schenkungen, Scheidungen, steuerliche Angelegenheiten und Betreuungsfälle.
Bitte beachten Sie, dass diese Gutachten von Gerichten und Behörden anerkannt werden.
Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.
Erbschaft & Schenkung
In der Regel unterliegen Schenkungen und Erbschaften ähnlichen Vorschriften.
Das Vergleichswertverfahren nutzt tatsächliche Kaufpreise vergleichbarer Immobilien, wobei Aspekte wie Lage, Baujahr, Wohnfläche sowie das Vorhandensein von Balkonen oder Gärten berücksichtigt werden.
Ein Ertragswertverfahren wird verwendet, um den Wert von vermieteten Immobilien wie Wohnungen oder Gewerbeflächen zu bestimmen. Dieser Wert basiert auf den prognostizierten zukünftigen Mieteinnahmen und dem Bodenwert, wobei der Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße als Referenzpunkte dienen.
Beim Sachwertverfahren wird der Wert des Grundstücks mit dem Wert des darauf befindlichen Gebäudes kombiniert. Dabei wird zunächst der Neubauwert berechnet, von dem dann die Wertminderung aufgrund des Alters abgezogen wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Sachwertverfahren gelegentlich zu einer übermäßigen Einschätzung des Immobilienwerts führen kann, insbesondere in steuerlicher Hinsicht.
Scheidung
In einer Scheidung ohne notariellen Ehevertrag gilt normalerweise der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Im Zugewinnausgleich wird das Vermögen beider Ehepartner zu Beginn und Ende der Ehe verglichen, wobei Erbschaften und Schenkungen einbezogen werden. Immobilien spielen dabei eine bedeutende Rolle.
Bei einer einvernehmlichen Lösung kann ein Kurzgutachten zur Immobilienbewertung in Berlin schnell Klarheit über die Werte der Immobilien zum Zeitpunkt der Eheschließung und der Scheidung bringen.
Für gerichtliche Auseinandersetzungen wird jedoch ein umfassendes Verkehrswertgutachten benötigt, das gemäß den gesetzlichen Vorgaben den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie feststellt.
Steuerliche Anlässe
Die steuerliche Bewertung von Immobilien umfasst das gesamte Grundvermögen inklusive Grundstück, Gebäude und Zubehör.
Ein zertifizierter Sachverständiger gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 kann im Rahmen des § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) beauftragt werden, um einen niedrigeren Wert nachzuweisen.
Für steuerliche Abschreibungen gemäß § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die separate Ausweisung von Gebäude- und Bodenwert wichtig, die von einem zertifizierten Sachverständigen durchgeführt wird. Kurzgutachten oder ähnliche Wertermittlungen werden normalerweise nicht anerkannt.
Bei Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen, unabhängig von betrieblichem oder privatem Vermögen, wird die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) durch einen zertifizierten Sachverständigen empfohlen. Üblicherweise werden Kurzgutachten nicht anerkannt.
Betreuungsfälle
Wenn Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, kann eine Betreuung erforderlich werden. Oft sind zunächst nahe Angehörige die ersten Ansprechpartner.
Wenn diese jedoch nicht verfügbar oder nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen, wird ein professioneller Betreuer hinzugezogen.
In solchen Betreuungsfällen kann aus finanziellen Gründen der Verkauf einer Immobilie notwendig werden. Der Betreuer kann, sofern seine Betreuungsvollmacht dies erlaubt, die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Immobilienverkauf in Auftrag geben.
In der Regel ist die Zustimmung des Betreuungsgerichts erforderlich, nachdem ein solches Verkehrswertgutachten vorgelegt wurde, bevor der Immobilienverkauf stattfinden kann.
Diese Objekte passen für eine Immobilienbewertung in Berlin.
Alle Immobilienarten im Überblick
Wohnimmobilien
- Eigentumswohnungen
- Einamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Renditeobjekte
Gewerbeimmobilien
- Büroflächen
- Gewerbehallen
- Lagerhallen
- Ladenlokale
- Praxen
- Werkstätten
- Einzelhandel
Sonderimmobilien
- Industrieanlagen
- Produktionsanlagen
- Pflegeimmobilien
Grundstücke
Unbebaute und bebaute Grundstücke
Nice to know. Bewertung von Immobilien in Berlin
Immobilienwerte bestimmen.
Unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten sind im Berliner Immobilienmarkt einzigartig und beruhen auf dem fundierten Fachwissen von WertAtlas.
Es ist wichtig zu betonen, dass eine präzise Immobilienbewertung für Berlin nicht allein auf überregionalen Daten basieren sollte, da diese oft den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie nicht angemessen widerspiegeln.
Deshalb greift die WertAtlas-Immobilienbewertung in der Regel auf Informationen aus der nach § 195 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelten Kaufpreissammlung beim örtlichen Gutachterausschuss zurück. Auf diese Weise wird das gesamte Marktgeschehen von Privatpersonen und Immobilienmaklern im regionalen Grundstücksmarkt zusammengeführt, um ein präzises Bewertungsmodell zu erstellen.
Die Gutachten von WertAtlas schaffen klare Orientierung in der komplexen Welt der Immobilienbewertung.
Unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten von WertAtlas sind verlässliche Referenzen und bilden die Grundlage für eine gründliche Immobilienbewertung.
Immobilienbewertung in Berlin bei steuerlichen Anlässen
In Deutschland regelt das Bewertungsgesetz (BewG) die steuerliche Bewertung von Vermögenswerten.
Dieses Gesetz legt den Grundsatz des „gemeinen Werts“ als Bewertungsmaßstab fest. Grundsätzlich wird der gemeine Wert als maßgeblich angesehen, es sei denn, es gibt spezifische Vorgaben (§ 9 Absatz 1 BewG).
Ein Steuerzahler kann vor allem durch einen Sachverständigen mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 belegen, dass der gemeine Wert niedriger liegt.
Der gemeine Wert wird anhand des Preises ermittelt, den das Vermögensgut üblicherweise im normalen Geschäftsverkehr bei einem Verkauf erzielen würde. Dabei werden sämtliche Faktoren, die den Preis beeinflussen können, berücksichtigt.
Außergewöhnliche oder persönliche Umstände werden dabei nicht einbezogen (§ 9 Absatz 2 BewG).
Den Begriff des Grundvermögens besser verstehen.
Im steuerlichen Kontext der Immobilienbewertung für Berlin liegt der Fokus insbesondere auf dem Begriff „Grundvermögen“. Dieser wird im Bewertungsgesetz wie folgt definiert:
- Grundstücke und Landflächen
- Gebäude, andere fest verbundene Bestandteile und Zubehör
- Erbbaurechte
- Eigentumswohnungen und Teileigentum
- Erbbaurechte für Wohnungen und Teile dieser Rechte
Ablauf bei einer Immobilienbewertung für Berlin.
01. Unverbindliche Beratung
03. Auftragsabschluss
03. Besichtigungstermin
04. Aufbereitung
05. Erstellung des Gutachtens
06. Versand
Immobilienbewertung für Berlin unverbindlich anfragen
Diese Kosten kommen auf Sie zu.
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Jeels Szepanek | Die Sehrgutachter
Jeels Szepanek ist zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung (Sprengnetter Akademie) und ist gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger ZIS Sprengnetter (S). Zudem besitzt Jeels Szepanek den Dekra D1.