Immobilienbewertung Berlin
Immobiliengutachten und Immobilienbewertung für Berlin.
Kostenlose Beratung:
Ihr Sachverständigenbüro für die Immobilienbewertung in Berlin.
Der WertAtlas Immobiliengutachter in Berlin ist auf die Erstellung von Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB spezialisiert.
Unsere Immobilienbewertung beruht auf umfassenden Informationen, die wir vom örtlichen Gutachterausschuss beziehen.
Dieser Ausschuss sammelt und konsolidiert sämtliche Informationen zum Marktgeschehen von Privatpersonen und Immobilienmaklern im lokalen Grundstücksmarkt in einer Kaufpreissammlung.
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Björn Stoyan | Sachverständiger für Grundstücksbewertung
Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien (Sprengnetter)
Unsere DEKRA-zertifizierten Sachverständigen erstellen maßgeschneiderte Immobiliengutachten im gesamten Bundesgebiet für private, behördliche und rechtliche Anforderungen.
Unsere Methoden und Schritte entsprechen stets den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Darüber hinaus bieten wir kostenfreie und unverbindliche Beratungen zu allen Fragen rund um die Immobilienbewertung in Berlin an.
Nutzen Sie bitte das beigefügte Kontaktformular, um mit einem unserer Experten in Kontakt zu treten. Wir garantieren eine umgehende Rückmeldung.
Die WertAtlas-Gutachten.
Kurzgutachten.
Immobilienbewertung für Vermögensaufstellungen, sowie bei gütlichen oder außergerichtlichen Vereinbarungen.
Verkehrswertgutachten.
Fachkundige Immobilienbewertung für behördliche und rechtliche Zwecke.
Dann ist eine Immobilienbewertung für Berlin sinnvoll.
Gutachten verstehen und korrekt einsetzen
Das Kurzgutachten
Typische Anwendungen umfassen Immobilientransaktionen, außergerichtliche Vereinbarungen, wie bei Trennungen oder Erbschaften, sowie Vermögensplanung.
Bitte beachten Sie, dass diese Gutachten nicht vor Gericht oder bei Behörden verwendet werden können.
Hierfür benötigen Sie ein Kurzgutachten.
# 1 Immobilienkauf oder -verkauf
Bei privaten Immobilienverkäufen, bei denen präzise Kenntnisse über den aktuellen Marktwert wichtig sind, bietet ein Kurzgutachten eine optimale Lösung.
Ein qualifiziertes Kurzgutachten dient als Basis für fundierte Preisverhandlungen und ermöglicht eine objektive, sachkundige Bewertung der Immobilie.
# 2 Außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft
Um von Anfang an potenzielle Konflikte bei der gerechten Verteilung von Vermögenswerten zu vermeiden, bietet die Erstellung eines Kurzgutachtens eine ideale Grundlage.
Ein solches Kurzgutachten schafft eine faire und transparente Basis für die Aufteilung oder Auszahlung von Immobilienwerten. Die objektive Bewertung hilft dabei, emotionale und kontroverse Auseinandersetzungen auf ein Minimum zu reduzieren.
# 3 Vermögensplanung
Eine präzise Bewertung von Vermögenswerten ist entscheidend, um Ihr Vermögen detailliert zu dokumentieren.
Ein Kurzgutachten liefert eine solide Übersicht Ihrer finanziellen Planung und stärkt die Grundlage für wichtige Entscheidungen bezüglich Ihrer Vermögensstrategien.
Das Verkehrswertgutachten
Typische Verwendungszwecke umfassen Erbschaften, Schenkungen, Scheidungen, steuerliche Angelegenheiten und Betreuungsfälle.
Bitte beachten Sie, dass diese Gutachten von Gerichten und Behörden anerkannt werden.
Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.
# 1 Erbschaft & Schenkung
In der Regel unterliegen Schenkungen und Erbschaften ähnlichen Vorschriften.
Das Vergleichswertverfahren nutzt tatsächliche Kaufpreise vergleichbarer Immobilien, wobei Aspekte wie Lage, Baujahr, Wohnfläche sowie das Vorhandensein von Balkonen oder Gärten berücksichtigt werden.
Ein Ertragswertverfahren wird verwendet, um den Wert von vermieteten Immobilien wie Wohnungen oder Gewerbeflächen zu bestimmen. Dieser Wert basiert auf den prognostizierten zukünftigen Mieteinnahmen und dem Bodenwert, wobei der Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße als Referenzpunkte dienen.
Beim Sachwertverfahren wird der Wert des Grundstücks mit dem Wert des darauf befindlichen Gebäudes kombiniert. Dabei wird zunächst der Neubauwert berechnet, von dem dann die Wertminderung aufgrund des Alters abgezogen wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Sachwertverfahren gelegentlich zu einer übermäßigen Einschätzung des Immobilienwerts führen kann, insbesondere in steuerlicher Hinsicht.
# 2 Scheidung
In einer Scheidung ohne notariellen Ehevertrag gilt normalerweise der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Im Zugewinnausgleich wird das Vermögen beider Ehepartner zu Beginn und Ende der Ehe verglichen, wobei Erbschaften und Schenkungen einbezogen werden. Immobilien spielen dabei eine bedeutende Rolle.
Bei einer einvernehmlichen Lösung kann ein Kurzgutachten zur Immobilienbewertung in Berlin schnell Klarheit über die Werte der Immobilien zum Zeitpunkt der Eheschließung und der Scheidung bringen.
Für gerichtliche Auseinandersetzungen wird jedoch ein umfassendes Verkehrswertgutachten benötigt, das gemäß den gesetzlichen Vorgaben den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie feststellt.
# 3 Steuerliche Anlässe
Die steuerliche Bewertung von Immobilien umfasst das gesamte Grundvermögen inklusive Grundstück, Gebäude und Zubehör.
Ein zertifizierter Sachverständiger gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 kann im Rahmen des § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) beauftragt werden, um einen niedrigeren Wert nachzuweisen.
Für steuerliche Abschreibungen gemäß § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die separate Ausweisung von Gebäude- und Bodenwert wichtig, die von einem zertifizierten Sachverständigen durchgeführt wird. Kurzgutachten oder ähnliche Wertermittlungen werden normalerweise nicht anerkannt.
Bei Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen, unabhängig von betrieblichem oder privatem Vermögen, wird die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) durch einen zertifizierten Sachverständigen empfohlen. Üblicherweise werden Kurzgutachten nicht anerkannt.
# 4 Betreuungsfälle
Wenn Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, kann eine Betreuung erforderlich werden. Oft sind zunächst nahe Angehörige die ersten Ansprechpartner.
Wenn diese jedoch nicht verfügbar oder nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen, wird ein professioneller Betreuer hinzugezogen.
In solchen Betreuungsfällen kann aus finanziellen Gründen der Verkauf einer Immobilie notwendig werden. Der Betreuer kann, sofern seine Betreuungsvollmacht dies erlaubt, die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Immobilienverkauf in Auftrag geben.
In der Regel ist die Zustimmung des Betreuungsgerichts erforderlich, nachdem ein solches Verkehrswertgutachten vorgelegt wurde, bevor der Immobilienverkauf stattfinden kann.
Das sagen die unsere Kunden.
Der Dank gilt auch Ihnen
Entscheiden Sie sich jetzt für das geeignete Gutachten für Ihr Anliegen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Nice to know. Immobilienbewertung Berlin
Immobilienwerte bestimmen.
Unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten sind im Berliner Immobilienmarkt einzigartig und beruhen auf dem fundierten Fachwissen von WertAtlas.
Es ist wichtig zu betonen, dass eine präzise Immobilienbewertung für Berlin nicht allein auf überregionalen Daten basieren sollte, da diese oft den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie nicht angemessen widerspiegeln.
Deshalb greift die WertAtlas-Immobilienbewertung in der Regel auf Informationen aus der nach § 195 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelten Kaufpreissammlung beim örtlichen Gutachterausschuss zurück. Auf diese Weise wird das gesamte Marktgeschehen von Privatpersonen und Immobilienmaklern im regionalen Grundstücksmarkt zusammengeführt, um ein präzises Bewertungsmodell zu erstellen.
Die Gutachten von WertAtlas schaffen klare Orientierung in der komplexen Welt der Immobilienbewertung.
Unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten von WertAtlas sind verlässliche Referenzen und bilden die Grundlage für eine gründliche Immobilienbewertung.
Immobilienbewertung in Berlin bei steuerlichen Anlässen
In Deutschland regelt das Bewertungsgesetz (BewG) die steuerliche Bewertung von Vermögenswerten.
Dieses Gesetz legt den Grundsatz des „gemeinen Werts“ als Bewertungsmaßstab fest. Grundsätzlich wird der gemeine Wert als maßgeblich angesehen, es sei denn, es gibt spezifische Vorgaben (§ 9 Absatz 1 BewG).
Ein Steuerzahler kann vor allem durch einen Sachverständigen mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 belegen, dass der gemeine Wert niedriger liegt.
Der gemeine Wert wird anhand des Preises ermittelt, den das Vermögensgut üblicherweise im normalen Geschäftsverkehr bei einem Verkauf erzielen würde. Dabei werden sämtliche Faktoren, die den Preis beeinflussen können, berücksichtigt.
Außergewöhnliche oder persönliche Umstände werden dabei nicht einbezogen (§ 9 Absatz 2 BewG).
Den Begriff des Grundvermögens besser verstehen.
Im steuerlichen Kontext der Immobilienbewertung für Berlin liegt der Fokus insbesondere auf dem Begriff „Grundvermögen“. Dieser wird im Bewertungsgesetz wie folgt definiert:
- Grundstücke und Landflächen
- Gebäude, andere fest verbundene Bestandteile und Zubehör
- Erbbaurechte
- Eigentumswohnungen und Teileigentum
- Erbbaurechte für Wohnungen und Teile dieser Rechte
Diese Objekte passen für eine Immobilienbewertung in Berlin.
Alle Immobilienarten im Überblick
Wohnimmobilien
Eigentumswohnungen, sowie Ein- und Zweifamilienhäuser Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser Renditeobjekte
Gewerbeimmobilien
Unsere Gruppe von DEKRA-zertifizierten Sachverständigen deckt eine Vielzahl von Gebäudetypen ab, darunter:
- Büroflächen
- Gewerbehallen
- Lagerhallen
- Ladenlokale
- Praxen
- Werkstätten
- Einzelhandel
Sonderimmobilien
- Industrieanlagen
- Produktionsanlagen
- Pflegeimmobilien
Grundstücke
Unbebaute und bebaute Grundstücke
Ablauf bei einer Immobilienbewertung für Berlin.
01
Unverbindliche Beratung.
Bereits am Telefon erhalten Sie eine verbindliche Kostenschätzung und umfassende Beratung zur Immobilienbewertung in Berlin.
02
Auftragsabschluss.
Nachdem wir Ihnen das Auftragsformular und einen Musterbericht zugesendet haben, leiten wir die notwendigen behördlichen Auskünfte ein und planen einen Vor-Ort-Termin, sobald wir das ausgefüllte Formular von Ihnen zurückbekommen haben.
03
Besichtigungstermin.
Unsere Sachverständigen:innen führen eine gründliche Innen- und Außenbesichtigung durch, nehmen Objektunterlagen vor Ort auf und erfassen gegebenenfalls die Wohn- und Nutzflächenmaße.
04
Aufbereitung.
Wir prüfen die von Ihnen bereitgestellten Informationen auf Vollständigkeit und fordern bei Bedarf zusätzliche relevante Dokumente an.
05
Erstellung des Gutachtens.
Für die Erstellung eines Kurzgutachtens benötigen wir üblicherweise etwa eine Woche.
Ein Verkehrswertgutachten wird in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen fertiggestellt.
06
Versand.
Das Gutachten wird entweder als gebundene Ausgabe per Post oder als digitale Kopie per E-Mail an Sie versandt.
Immobilienbewertung für Berlin unverbindlich anfragen
Diese Kosten kommen auf Sie zu.
Philipp Hermecke | Geschäftsführer
Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung ZIS Sprengenetter Zert (S)
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3
Komplexe Wohn- und Gewerbeimmobilien
Häufig gestellte Fragen zur Immobilienbewertung für Berlin.
Das Wichtigste zusammengefasst