Verkehrswertgutachten

Imobilienbewertung anerkannt und umfangreich.

Das Verkehrswertgutachten richtig einsetzen.

Ein Verkehrswertgutachten, auch Vollgutachten genannt, stellt eine ausführliche Aufstellung aller relevanten Immobilienbewertungs-Kriterien dar und wird im deutschlandweit einzigartigem WertAtlas-Design im Umfang von 30-50 Seiten vollständig abgedeckt.

Im Gegensatz zum Kurzgutachten, das sich auf die wichtigsten Fakten und Bewertungskriterien konzentriert, enthält das Verkehrsgutachten detaillierte beschreibende Bestandteile.

Wichtig hierbei ist, dass das Verkehrswertgutachten rechtlich gültig ist, also sowohl vor Gericht als auch bei behördlichen Nachweisen zum Tragen kommen kann.

Ab 1.990 Euro erhalten Sie eines unserer Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB.

Dann ist das Verkehrswertgutachten sinnvoll.

Die Immobilienbewertung für offizielle Anliegen

# 1 Erbschaft & Schenkung

Um eine steuerliche Bemessungsgrundlage zu schaffen können Sie einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen mit der Erstellung einer Grundstücks-Wertermittlung in Form eines Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB beauftragen.

Wenn keine Steuerlichen Gründe vorliegen, kann bei außergerichtlicher gütlicher Einigung das Kurzgutachten ausreichend sein.

# 2 Scheidung

Der Gesetzgeber regelt im § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) die Absetzung für Abnutzung (AfA) für Immobilien.

Ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger kann für Sie bei der Grundstücks-Wertermittlung Gebäude- und Bodenwert getrennt darstellen, denn grundsätzlich bezieht sich die AfA nur auf die baulichen Anlagen.

Die Einreichung eines Kurzgutachtens oder ähnliche Grundstücks-Wertermittlungen, reichen dem Finanzamt in der Regel nicht aus.

# 3 Steuerliche Anlässe

Die Klärung von Vermögensverhältnissen kann bei einer Ehescheidung schnell in den Fokus rücken. Ohne notariellen Ehevertrag gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Beim Zugewinnausgleich nach Scheidung wird das Vermögen beider Eheleute bei Beginn und zum Ende des Güterstandes miteinander verglichen.
Ausgangspunkt für die Berechnung ist der Wert des Vermögens jedes Ehepartners bei der Eheschließung (Anfangsvermögen) und bei der Beendigung des Güterstandes (Endvermögen).

Vermögen, das einer der beiden während der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen hat, wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet.

Auch Immobilien zählen hierbei als Vermögen. Eine Immobilienbewertung als Kurzgutachten kann bei einer gütlichen Einigung schnell und präzise Gewissheit über Immobilienwerte zum Beginn und zum Ende der Ehe schaffen.

Eine juristische Auseinandersetzung macht zur Verwertung vor Gericht in der Regel ein umfassendes Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB unumgänglich.
Der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie unterscheidet sich im Kurz- oder Verkehrswertgutachten nicht.

Lediglich die beschreibenden Ausführungen wie der Gesetzgeber sie im § 194 BauGB definiert hat, sind umfassender als in einem Kurzgutachten.

# 4 Betreuungsfälle

Wenn Personen nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, kann die Notwendigkeit einer Betreuung entstehen. In den meisten Fällen sind die engsten Angehörigen die ersten Ansprechpartner.

Wenn diese nicht verfügbar oder nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen, wird ein Berufsbetreuer eingeschaltet.

In solchen Betreuungssituationen kann es aus finanziellen Gründen notwendig sein, eine Immobilie zu verkaufen.
Der Berufsbetreuer kann, sofern seine Betreuungsvollmacht dies erlaubt, ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Immobilienverkauf in Auftrag geben.

Normalerweise verlangt das Betreuungsgericht die Genehmigung des Immobilienverkaufs nach Einreichung eines solchen Verkehrswertgutachtens.

Diese Objekte passen zum Verkehrswertgutachten.

Wohnimmobilien

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Einfamilienhäuser

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Zweifamilienhäuser

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Bungalows

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Doppelhaushälften

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Reihenendhäuser

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Reihenmittelhäuser

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Mehrfamilienhäuser

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Wohn- und Geschäftshäuser

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Eigentumswohnungen

Gewerbeimmobilien

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Bürogebäude

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Hallenkomplexe

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Handels- und Dienstleistungsflächen

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Industrie- und Technologieparks

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Ladengeschäfte

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Landwirtschaftliche Betriebe

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Logistikanlagen

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Praxisflächen

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Produktionsflächen

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Werkstätten

Grundstücke

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Grundstücke im Außenbereich

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Flächen der Land- und Forstwirtschaft

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Baureifes Land

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Bauerwartungsland oder Rohbauland

Rechte und Belastungen

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Wohnungsrechte

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Nießbrauch

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Dauerwohnrechte

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Erbbaurecht

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Wohnungs- und Teileigentumserbbaurecht

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Baulasten

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Dienstbarkeiten

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Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten

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Leitungs- und Wegerechte

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Überbau

Verkehrswertgutachten im Überblick.

verkehrswertgutachten

Auch bekannt als Vollgutachten oder Marktwertgutachten

Typische Einsatz-Zwecke: Erbschaft, Schenkung, Scheidung, steuerliche Anlässe und Betreuungsfälle

Wichtig: Zugelassen vor Gerichten oder Behörden

Fertigungs-Dauer: 2-4 Wochen

Umfang: 30-50 Seiten

Kosten: ab 1.990 Euro

Häufig gestellte Fragen