Immobilienbewertung Leverkusen
Immobiliengutachten und Immobilienbewertung für Leverkusen.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Wir unterstützen Sie gerne bei der Immobilienbewertung in Leverkusen und Umgebung.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist entscheidend, um klare und sichere Entscheidungen zu treffen – sei es beim Kauf, Verkauf oder der Finanzierung Ihrer Immobilie.
Unsere Gutachten bieten Ihnen eine zuverlässige Grundlage, um den Wert Ihrer Immobilie exakt zu bestimmen und erfolgreich zu verhandeln.
Auch in rechtlichen Angelegenheiten oder bei der Vorlage von Unterlagen gegenüber Behörden stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir garantieren Ihnen erstklassige Qualität zu fairen Preisen.
✓ Kurzgutachten – übersichtlich und präzise, ab 1.490 EUR inkl. MwSt.
✓ Verkehrswertgutachten – detailliert und rechtssicher, ab 2.990 EUR inkl. MwSt.
Profitieren Sie von klaren Preisen und einer verlässlichen Bewertung, die Ihnen jederzeit den nötigen Überblick verschafft!


Diese Gutachten stehen Ihnen zur Verfügung
Dann ist eine Immobilienbewertung für Leverkusen sinnvoll.
Gutachten verstehen und korrekt einsetzen
Das Kurzgutachten
Typische Einsatzbereiche: Vermögensplanung, Kauf und Verkauf von Immobilien sowie private Regelungen bei Erbschaften oder Scheidungen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nicht für behördliche oder gerichtliche Zwecke gedacht ist und daher nicht offiziell verwendet werden sollte.
Hierfür benötigen Sie ein Kurzgutachten.
Immobilienkauf oder -verkauf
Beim privaten Immobilienverkauf ist es entscheidend, den genauen Marktwert der Immobilie zu kennen.
Ein Kurzgutachten gibt eine objektive Bewertung der Immobilie und hilft bei den Preisverhandlungen. Es ist eine wertvolle Unterstützung für die Entscheidungsfindung.
Außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft
Ein Kurzgutachten kann dazu beitragen, Konflikte bei der gerechten Verteilung von Vermögenswerten von vornherein zu vermeiden. Deshalb ist es ratsam, so früh wie möglich eines anfertigen zu lassen.
Da dieses Gutachten eine faire Basis für die Verteilung oder Auszahlung von Immobilienwerten schafft, liefert es klare und objektive Werte. Das kann dazu beitragen, emotionale und strittige Auseinandersetzungen deutlich zu minimieren.
Vermögensplanung
Für eine präzise Aufschlüsselung Ihres Besitzes ist eine genaue Bewertung der Vermögenswerte unerlässlich.
Ein Kurzgutachten gibt Ihnen eine klare Übersicht, die für Ihre finanzielle Planung wichtig ist. Es bietet Ihnen eine solide Basis für entscheidende Entscheidungen über Ihre Vermögensstrategien.
Das Verkehrswertgutachten
Typische Einsatzreiche sind Erbschaften, Scheidungen, Schenkungen, steuerliche Angelegenheiten und Betreuungsthemen.
Dieses Dokument ist notwendig für rechtliche und behördliche Angelegenheiten.
Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.
Erbschaft & Schenkung
Beim Vergleichswertverfahren werden die Preise vergleichbarer Immobilien genutzt, um den Wert einer Immobilie zu bestimmen. Hierbei spielen Aspekte wie Lage, Baujahr, Wohnfläche und Extras wie Balkone oder Gärten eine Rolle. So lässt sich der Marktwert genau und nachvollziehbar ermitteln.
Das Ertragswertverfahren dient zur Bewertung von vermieteten Immobilien wie Wohnungen oder Gewerbeflächen. Dabei werden die erwarteten Mieteinnahmen, der Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße berücksichtigt. Diese Faktoren ermöglichen es Investoren, den Ertragswert genau einzuschätzen und ihre zukünftigen Gewinnmöglichkeiten besser zu planen.
Beim Sachwertverfahren wird der Wert einer Immobilie durch die Kombination des Bodenwerts mit dem Wert des Gebäudes ermittelt. Zuerst wird der Neubauwert des Gebäudes berechnet und dann um die Altersabnutzung reduziert. Es ist wichtig zu wissen, dass dieses Verfahren bei steuerlichen Bewertungen manchmal zu einer Überschätzung des Immobilienwerts führen kann. Dennoch liefert es eine präzise Einschätzung, da es den aktuellen Zustand der Immobilie genau berücksichtigt.
Scheidung
Bei einer Scheidung kommt in der Regel der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft zur Anwendung, sofern kein notarieller Ehevertrag existiert.
Steuerliche Anlässe
Bei der Immobilienbewertung werden alle Bestandteile des Grundstücksvermögens berücksichtigt, das Gebäude, das Grundstück und sämtliche Zusatzanlagen oder Ausstattungen.
Oft wird ein zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 hinzugezogen, um dem Finanzamt einen niedrigeren Wert der Immobilie zu belegen. Er führt die Bewertung gemäß den Vorgaben des § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) durch.
Für die steuerliche Abschreibung gemäß § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) ist es notwendig, den Wert von Gebäude und Grundstück getrennt zu ermitteln. Daher werden in der Regel Kurzgutachten oder vergleichbare Bewertungsmethoden nicht anerkannt.
Für Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen ist es zwingend erforderlich, ein Verkehrswertgutachten zu erstellen. Sowohl bei privaten als auch geschäftlichen Transaktionen müssen diese Gutachten den Anforderungen des § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechen. Um eine präzise und zuverlässige Bewertung zu gewährleisten, sollte das Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen angefertigt werden. Ein detailliertes und rechtlich verbindliches Gutachten bietet die notwendige Genauigkeit für eine fundierte Immobilienbewertung. Im Gegensatz dazu wird ein Kurzgutachten nicht akzeptiert, da es nicht die erforderliche Detailtiefe bietet.
Betreuungsfälle
In vielen Fällen sind zunächst die Familienmitglieder die ersten Ansprechpartner und übernehmen häufig die Betreuung.
Sollten die Verwandten nicht verfügbar sein oder die Betreuung nicht übernehmen können, wird ein professioneller Betreuer engagiert.
In solchen Fällen kann der Verkauf einer Immobilie nötig sein, um finanzielle Mittel zu beschaffen. Wenn der Berufsbetreuer die entsprechende Vollmacht hat, kann er ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) anfordern. Dieses Gutachten dient als Grundlage für den Verkauf der Immobilie und ist entscheidend für die Durchführung des Verkaufs.
Nachdem das Verkehrswertgutachten vorliegt, beantragt das Betreuungsgericht normalerweise die Genehmigung für den Immobilienverkauf. Dies sorgt dafür, dass der Verkauf rechtlich einwandfrei erfolgt und der gesamte Prozess fair und transparent abläuft.
Diese Objekte passen für eine Immobilienbewertung in Leverkusen.
Alle Immobilienarten im Überblick
Wohnimmobilien
- Eigentumswohnungen
- Einamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Renditeobjekte
Gewerbeimmobilien
- Büroflächen
- Gewerbehallen
- Lagerhallen
- Ladenlokale
- Praxen
- Werkstätten
- Einzelhandel
Sonderimmobilien
- Industrieanlagen
- Produktionsanlagen
- Pflegeimmobilien
Grundstücke
Unbebaute und bebaute Grundstücke
Nice to know – Immobilienbewertung Leverkusen
Immobilienwerte genau ermitteln.
Mit WertAtlas profitieren Sie bundesweit von erstklassiger Expertise durch unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten.
Bei der Immobilienbewertung in Leverkusen ist es entscheidend zu beachten, dass überregionale Daten häufig unvollständig sind. Diese Daten können den tatsächlichen Wert von Immobilien oftmals verfälschen.
Deshalb greift die WertAtlas GmbH in der Regel auf die Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses zurück, die gemäß § 195 BauGB erstellt wird.
Wir setzen auf die Expertise von Privatpersonen und Immobilienmaklern aus der Region, um Ihnen eine präzise und marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie zu gewährleisten.
Mit den Gutachten von WertAtlas erhalten Sie hilfreiche Vorteile und eine klare Orientierung bei der Immobilienbewertung in Leverkusen.
Unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten unterstützen Sie dabei, kluge Entscheidungen zu treffen und Ihre Finanzen im Blick zu behalten.
Nutzen Sie Ihre Immobilienbewertung in Leverkusen auch für steuerliche Zwecke.
In Deutschland legt das Bewertungsgesetz die Regeln für die steuerliche Bewertung von Vermögenswerten fest, wobei der gemeine Wert als zentrale Grundlage verwendet wird.
Der Marktwert eines Wirtschaftsgutes ist der Betrag, den es unter normalen Marktbedingungen erzielen kann. Dabei fließen alle wichtigen Faktoren ein, die den Wert beeinflussen.
Die Bewertung muss neutral und frei von persönlichen Einflüssen sein, wie in § 9 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes festgelegt. Das Ergebnis bleibt objektiv und orientiert sich an anerkannten Marktstandards, ohne die persönlichen Umstände der Beteiligten zu berücksichtigen.
Als Steuerzahler können Sie durch die Einschaltung eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen nachweisen, dass der gemeine Wert geringer ist.
Das resultiert in einer niedrigeren steuerlichen Belastung, da ein reduzierter gemeiner Wert zu geringeren Steuerzahlungen führt.
Diese Methode erweist sich als besonders vorteilhaft bei der Einschätzung von Immobilien und weiteren Vermögenswerten. Sie hilft Ihnen, Ihre Steuerbelastung durch eine genauere Wertermittlung zu senken und Ihre steuerlichen Verpflichtungen besser zu managen.
Begriff des Grundvermögens
In der Immobilienbewertung in Duisburg spielt das „Grundvermögen“ eine wichtige Rolle. Das Bewertungsgesetz beschreibt diesen Begriff wie folgt:
- Gebäude, einschließlich aller dazugehörigen Teile und Ausstattungen
- Erbbaurechte
- Wohnungserbbaurechte und Teilerbbaurechte
- Eigentum an Wohnungen und Teileigentum
- Grundstücke
Ablauf bei einer Immobilienbewertung für Leverkusen.
01. Unverbindliche Beratung
02. Festpreisgarantie
03. Beauftragung
04. Zeitnaher Ortstermin
05. Schnellstmögliche Fertigstellung
06. Versand
Immobilienbewertung für Leverkusen unverbindlich anfragen
Unser Versprechen für Ihren Servicebedarf:
✓ Zertifizierte Immobiliengutachter
✓ Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige
✓ DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter
✓ IHK-zertifizierte Sachverständige
✓ Festpreisgarantie
✓ Kostenlose und unverbindliche Beratung durch Sachverständige
✓ Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
Philipp Hermecke | Geschäftsführer
Sachverständiger für Immobilienbewertung, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch ZIS Sprengnetter Zert (S)
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3
Komplexe Wohn- und Gewerbeimmobilien