Immobilienbewertung Kerpen und Umgebung
Immobiliengutachten und Immobilienbewertung für Kerpen.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Das WertAtlas Sachverständigenbüro für die Immobilienbewertung in Kerpen.
Eine präzise Bewertung Ihrer Immobilie ist essenziell, um fundierte Entscheidungen zu treffen – ob beim Kauf, Verkauf oder der Finanzierung.
Unsere Gutachten verschaffen Ihnen eine verlässliche Basis, um den Wert Ihrer Immobilie richtig zu beurteilen und erfolgreiche Verhandlungen zu führen.
Auch in rechtlichen Belangen oder bei der Vorlage von Dokumenten vor Behörden können Sie auf unser Know-how vertrauen. Wir gewährleisten Ihnen exzellente Qualität zu fairen Preisen.
✓ Kurzgutachten – kompakt und übersichtlich, ab 1.490 EUR inkl. MwSt.
✓ Verkehrswertgutachten – detailliert und rechtssicher, ab 2.990 EUR inkl. MwSt.
Verlassen Sie sich auf transparente Preise und eine präzise Bewertung, die Ihnen jederzeit den notwendigen Überblick bietet!


Diese Gutachten stehen Ihnen zur Verfügung
Dann ist eine Immobilienbewertung für Kerpen sinnvoll.
Gutachten verstehen und korrekt einsetzen
Das Kurzgutachten
Typische Anwendungsbereiche umfassen den Verkauf von Immobilien, die Planung von Vermögensangelegenheiten sowie die außergerichtliche Abwicklung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit Scheidungen oder Erbschaften. Bitte beachten Sie, dass dieses Gutachten nicht für gerichtliche Verfahren oder behördliche Angelegenheiten vorgesehen ist.
Hierfür benötigen Sie ein Kurzgutachten.
Immobilienkauf oder -verkauf
Für Privatpersonen, die ihre Immobilien verkaufen möchten und präzise Informationen zum aktuellen Marktwert benötigen, stellt ein Kurzgutachten die optimale Lösung dar.
Es bildet die Basis für eine gründliche Preisverhandlung und erlaubt eine objektive sowie sachkundige Bewertung der Immobilie.
Außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft
Um potenzielle Konflikte bei der gerechten Verteilung von Vermögenswerten von Anfang an zu vermeiden, empfiehlt es sich, ein Kurzgutachten zu erstellen. Dies stellt den optimalen Ausgangspunkt dar.
Ein solches Gutachten bietet eine faire und transparente Basis für die Verteilung oder Auszahlung von Immobilienwerten, liefert eine objektive Bewertung und trägt dazu bei, emotionale und kontroverse Auseinandersetzungen zu minimieren.
Vermögensplanung
Eine präzise Bewertung Ihrer Vermögenswerte ist entscheidend für eine umfassende Analyse Ihres Vermögens.
Ein Kurzgutachten stellt eine robuste Basis für Ihre finanzielle Planung dar und unterstützt maßgebliche Entscheidungen im Rahmen Ihrer Vermögensstrategie.
Das Verkehrswertgutachten
Typischerweise wird das Verkehrswertgutachten bei verschiedenen Anlässen wie Erbschaften, Schenkungen, Scheidungen, steuerlichen Angelegenheiten und Betreuungsfällen eingesetzt.
Wichtig zu beachten ist, dass diese Gutachten für gerichtliche oder behördliche Zwecke zugelassen sind.
Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.
Erbschaft & Schenkung
Die Regelungen für Schenkungen und Erbschaften ähneln sich grundsätzlich.
Im Vergleichswertverfahren werden die tatsächlichen Kaufpreise ähnlicher Immobilien berücksichtigt, wobei Faktoren wie Lage, Baujahr, Wohnfläche und das Vorhandensein von Balkonen oder Gärten einfließen.
Das Ertragswertverfahren dient der Bestimmung des Werts vermieteter Immobilien wie Wohnungen oder Gewerbeflächen. Dabei wird der Wert anhand der zu erwartenden Einnahmen aus Vermietung und dem Bodenrichtwert von Kerpen ermittelt, wobei der Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße als Grundlage dienen.
Beim Sachwertverfahren wird der Wert des Grundstücks mit dem Wert des darauf befindlichen Gebäudes kombiniert. Zuerst wird der Neubauwert des Gebäudes berechnet, von dem dann die Wertminderung aufgrund des Alters abgezogen wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Sachwertverfahren gelegentlich zu einer übermäßigen Einschätzung des Immobilienwerts führen kann, insbesondere in steuerlicher Hinsicht.
Scheidung
In Scheidungsfällen, in denen kein notarieller Ehevertrag vorliegt, tritt üblicherweise der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft in Kraft.
Während des Zugewinnausgleichs erfolgt ein Vergleich des Vermögens beider Ehepartner zu Beginn und zum Ende der Ehe, wobei auch Erbschaften und Schenkungen in Betracht gezogen werden. Hierbei spielen Immobilien eine entscheidende Rolle.
Ein Kurzgutachten zur Immobilienbewertung in Kerpen kann dabei helfen, schnell Klarheit über die Werte der Immobilien zum Zeitpunkt der Eheschließung und der Scheidung zu schaffen, um eine einvernehmliche Lösung zu erleichtern.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist jedoch ein umfassendes Verkehrswertgutachten erforderlich, um den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie gemäß den gesetzlichen Vorgaben festzulegen.
Steuerliche Anlässe
Für steuerliche Zwecke ist die Bewertung von Immobilien von Bedeutung, da sie das Grundvermögen einschließlich des Grundstücks, Zubehörs und Gebäudes betrifft.
Um einen niedrigeren Wert nachzuweisen, wird in der Regel gemäß § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) ein zertifizierter Sachverständiger gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 beauftragt.
Bei steuerlichen Abschreibungen gemäß § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist es wichtig, den Gebäude- und Bodenwert separat auszuweisen. Diese Bewertung sollte von einem dafür ausgebildeten Sachverständigen durchgeführt werden, während Kurzgutachten oder ähnliche Wertermittlungen in der Regel nicht anerkannt werden.
Im Falle von Schenkungen, Erbschaften und Vermögensübertragungen, sowohl betrieblichen als auch privaten Vermögens, wird die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) durch einen zertifizierten Sachverständigen empfohlen. Kurzgutachten werden normalerweise nicht anerkannt.
Betreuungsfälle
Wenn Personen nicht mehr in der Lage sind, für ihre eigene Versorgung zu sorgen, kann eine Betreuung erforderlich werden. Oft wenden sich Betroffene in solchen Situationen zunächst an nahe Angehörige.
Falls jedoch keine nahestehenden Angehörigen verfügbar oder in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen, wird ein professioneller Betreuer eingesetzt.
In finanziell schwierigen Situationen kann es notwendig sein, eine Immobilie zu verkaufen. In solchen Fällen kann der Berufsbetreuer, sofern seine Betreuungsvollmacht dies erlaubt, ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Verkauf der Immobilie in Auftrag geben.
Normalerweise fordert das Betreuungsgericht die Genehmigung des Immobilienverkaufs an, nachdem ein solches Verkehrswertgutachten vorgelegt wurde.
Diese Objekte passen für eine Immobilienbewertung in Kerpen.
Alle Immobilienarten im Überblick
Wohnimmobilien
- Eigentumswohnungen
- Einamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Renditeobjekte
Gewerbeimmobilien
- Büroflächen
- Gewerbehallen
- Lagerhallen
- Ladenlokale
- Praxen
- Werkstätten
- Einzelhandel
Sonderimmobilien
- Industrieanlagen
- Produktionsanlagen
- Pflegeimmobilien
Grundstücke
Unbebaute und bebaute Grundstücke
Nice to know. Immobilienbewertung Kerpen
Immobilienwerte präzise kalkulieren.
Die Qualität unserer Kurz- und Verkehrswertgutachten wird deutschlandweit durch die Fachkenntnisse von WertAtlas geprägt.
Wir legen großen Wert darauf zu betonen, dass eine präzise Immobilienbewertung für Kerpen nicht allein auf überregionalen Daten basieren sollte. Diese könnten den wahren Wert Ihrer Immobilie oft nicht vollständig widerspiegeln.
Deshalb stützt sich die Immobilienbewertung von WertAtlas in der Regel auf Informationen aus der nach § 195 BauGB geregelten Kaufpreissammlung beim lokalen Gutachterausschuss.
Durch diese Vorgehensweise werden das umfangreiche Marktverständnis sämtlicher Privatpersonen und Immobilienmakler auf dem örtlichen Grundstücksmarkt konsolidiert, um ein präzises Bewertungsmodell zu erstellen. Für zusätzliche Informationen oder bei Fragen können Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin vereinbaren.

In der komplexen Welt der Immobilienbewertung bieten die Gutachten von WertAtlas klare Orientierung.
Unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten fungieren als verlässliche Leitfäden und bilden die Grundlage für eine gründliche Bewertung Ihrer Immobilie in Kerpen und der umliegenden Region.
Steuerliche Angelegenheiten
Das Bewertungsgesetz (BewG) bildet das rechtliche Gerüst für die Bewertung von Vermögensgegenständen in Deutschland.
Es betont den gemeinen Wert als Leitprinzip für Bewertungen, es sei denn, es besteht eine abweichende Vorschrift (gemäß § 9 Absatz 1 BewG).
Ein Steuerzahler kann insbesondere durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen belegen, dass der gemeine Wert niedriger ist.
Im normalen Geschäftsverkehr wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, den das betreffende Wirtschaftsgut üblicherweise erzielen würde. Dabei fließen alle Faktoren ein, die den Preis beeinflussen können.
Gemäß § 9 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) bleiben dabei außergewöhnliche oder persönliche Umstände unberücksichtigt.
Begriff des Grundvermögens
Für die steuerliche Bewertung von Immobilien in Kerpen liegt der Fokus insbesondere auf dem Konzept des Grundvermögens, das gemäß dem Bewertungsgesetz folgende Bestandteile umfasst:
- Wohnungseigentum und Teileigentum
- Erbbaurecht
- Grund und Boden
- Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht
- Gebäude, einschließlich dazugehöriger Elemente und Zubehör
Ablauf bei einer Immobilienbewertung für Kerpen.
01. Unverbindliche Beratung
02. Festpreisgarantie
03. Beauftragung
04. Zeitnaher Ortstermin
05. Schnellstmögliche Fertigstellung
06. Versand
Immobilienbewertung für Kerpen unverbindlich anfragen
Unser Serviceversprechen für Ihr Anliegen:
✓ Zertifizierte Immobiliengutachter
✓ Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige
✓ DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter
✓ IHK-zertifizierte Sachverständige
✓ Festpreisgarantie
✓ Kostenlose und unverbindliche Beratung durch Sachverständige
✓ Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
Philipp Hermecke | Geschäftsführer
Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung ZIS Sprengnetter Zert (S)
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3
Komplexe Wohn- und Gewerbeimmobilien