Immobilienbewertung Brühl
Immobiliengutachten und Immobilienbewertung für Brühl.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Das WertAtlas Sachverständigenbüro für die Immobilienbewertung in Brühl.
Eine präzise Immobilienbewertung ist der Schlüssel zu sicheren Entscheidungen – sei es beim Kauf, Verkauf oder der Finanzierung.
Mit unseren Gutachten erhalten Sie eine fundierte Basis für erfolgreiche Preisverhandlungen und eine exakte Einschätzung von Immobilienangeboten.
Auch in rechtlichen Auseinandersetzungen oder bei der Vorlage von Unterlagen vor Behörden können Sie auf unser umfassendes Know-how zählen. Wir garantieren Ihnen höchste Qualität zu fairen Preisen.
✓ Kurzgutachten – kompakt und klar strukturiert, ab 1.490 EUR inkl. MwSt.
✓ Verkehrswertgutachten – detailliert und rechtssicher, ab 2.990 EUR inkl. MwSt.
Vertrauen Sie auf transparente Preise und eine Bewertung, die Ihnen jederzeit Sicherheit gibt!
Diese Gutachten stehen Ihnen zur Verfügung
Dann ist eine Immobilienbewertung für Brühl sinnvoll.
Gutachten verstehen und korrekt einsetzen
Das Kurzgutachten
Typische Einsatzbereiche umfassen Immobilienverkäufe, Vermögensplanung sowie außergerichtliche Regelungen bei Scheidungen oder Erbschaften. Es sei darauf hingewiesen, dass die Verwendung vor Gericht oder bei Behörden unzulässig ist.
Hierfür benötigen Sie ein Kurzgutachten.
Immobilienkauf oder -verkauf
Bei privaten Immobilienverkäufen, bei denen genaue Informationen zum aktuellen Marktwert entscheidend sind, bietet ein Kurzgutachten die beste Lösung.
Ein fachmännisch erstelltes Kurzgutachten bildet die Grundlage für eine fundierte Preisverhandlung und ermöglicht eine objektive und sachkundige Bewertung der Immobilie.
Außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft
Um potenzielle Konflikte bei der gerechten Verteilung von Vermögenswerten von Anfang an zu vermeiden, ist die Erstellung eines Kurzgutachtens der optimale Ausgangspunkt.
Dieses bietet eine faire und transparente Grundlage für die Verteilung oder Auszahlung von Immobilienwerten, indem es eine objektive Bewertung bereitstellt, um emotionale und kontroverse Auseinandersetzungen zu minimieren.
Vermögensplanung
Eine genaue Bewertung von Vermögenswerten ist unerlässlich, um eine umfassende Analyse Ihres Vermögens zu ermöglichen.
Ein Kurzgutachten liefert eine solide Grundlage für Ihre finanzielle Planung und unterstützt wichtige Entscheidungen im Zusammenhang mit Ihrer Vermögensstrategie.
Das Verkehrswertgutachten
Typische Anwendungsgebiete umfassen Erbschaft, Schenkung, Scheidung, steuerliche Angelegenheiten und Betreuungsfälle.
Bitte beachten Sie: Diese Gutachten sind für die Verwendung vor Gerichten oder Behörden zugelassen.
Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.
Erbschaft & Schenkung
Grundsätzlich gelten ähnliche Regelungen für Schenkungen und Erbschaften.
Im Vergleichswertverfahren werden die tatsächlichen Kaufpreise ähnlicher Immobilien berücksichtigt. Dabei fließen Kriterien wie Lage, Baujahr, Wohnfläche sowie das Vorhandensein von Balkonen oder Gärten ein.
Das Ertragswertverfahren dient der Bestimmung des Werts vermieteter Immobilien wie Wohnungen oder Gewerbeflächen. Hierbei wird der Wert anhand der zu erwartenden Einnahmen aus Vermietung und dem Bodenrichtwert Brühl ermittelt, wobei der Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße als Grundlage dienen.
Beim Sachwertverfahren wird der Wert des Grundstücks mit dem Wert des darauf befindlichen Gebäudes kombiniert. Zunächst wird der Neubauwert des Gebäudes berechnet, von dem dann die Wertminderung aufgrund des Alters abgezogen wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Sachwertverfahren gelegentlich zu einer übermäßigen Einschätzung des Immobilienwerts in Brühl führen kann, insbesondere in steuerlicher Hinsicht.
Scheidung
In Scheidungsfällen ohne notariellen Ehevertrag gilt üblicherweise der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Im Zuge des Zugewinnausgleichs wird das Vermögen beider Ehepartner zu Beginn und am Ende der Ehe verglichen, wobei auch Erbschaften und Schenkungen einbezogen werden. Immobilien spielen dabei eine wichtige Rolle.
Für eine einvernehmliche Lösung kann ein Kurzgutachten zur Immobilienbewertung in Brühl schnell Klarheit über die Immobilienwerte zum Zeitpunkt der Eheschließung und der Scheidung schaffen.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist jedoch ein umfassendes Verkehrswertgutachten erforderlich, das gemäß gesetzlicher Vorgaben den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie festlegt.
Steuerliche Anlässe
Für steuerliche Zwecke betrifft die Bewertung von Immobilien das Grundvermögen, das Grundstück, Gebäude und Zubehör umfasst.
Um einen niedrigeren Wert nachzuweisen, wird häufig ein zertifizierter Sachverständiger gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 beauftragt, wie es in § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) vorgesehen ist.
Für steuerliche Abschreibungen gemäß § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist es wichtig, den Gebäude- und Bodenwert separat auszuweisen. Diese Bewertung sollte von einem dafür ausgebildeten Sachverständigen durchgeführt werden, während Kurzgutachten oder ähnliche Wertermittlungen in der Regel keine Anerkennung finden.
Im Falle von Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen, sowohl betrieblichen als auch privaten Vermögens, wird die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) durch einen zertifizierten Sachverständigen empfohlen. Kurzgutachten werden normalerweise nicht anerkannt.
Betreuungsfälle
Wenn Personen nicht mehr in der Lage sind, für ihre eigene Versorgung zu sorgen, kann eine Betreuung erforderlich werden. Oft sind nahe Angehörige die ersten Ansprechpartner in solchen Situationen.
Sollten diese jedoch nicht verfügbar oder nicht in der Lage sein, die Betreuung zu übernehmen, wird ein professioneller Betreuer eingesetzt.
In finanziell schwierigen Situationen kann es notwendig sein, eine Immobilie zu verkaufen. Der Berufsbetreuer kann, sofern seine Betreuungsvollmacht dies erlaubt, ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Verkauf der Immobilie in Auftrag geben.
In der Regel erfordert das Betreuungsgericht die Genehmigung des Immobilienverkaufs, nachdem ein solches Verkehrswertgutachten vorgelegt wurde.
Diese Objekte passen für eine Immobilienbewertung in Brühl.
Alle Immobilienarten im Überblick
Wohnimmobilien
- Eigentumswohnungen
- Einamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Renditeobjekte
Gewerbeimmobilien
- Büroflächen
- Gewerbehallen
- Lagerhallen
- Ladenlokale
- Praxen
- Werkstätten
- Einzelhandel
Sonderimmobilien
- Industrieanlagen
- Produktionsanlagen
- Pflegeimmobilien
Grundstücke
Unbebaute und bebaute Grundstücke
Nice to know. Immobilienbewertung Brühl
Immobilienwerte genaustens bestimmen.
Die Qualität unserer Kurz- und Verkehrswertgutachten wird deutschlandweit durch die Expertise von WertAtlas geprägt.
Es ist von großer Bedeutung, zu betonen, dass eine exakte Bewertung von Immobilien in Brühl nicht allein auf regionalen Daten basieren darf, da diese häufig den wahren Wert Ihrer Immobilie nicht vollständig widerspiegeln.
Deshalb stützt sich die Immobilienbewertung von WertAtlas üblicherweise auf Informationen aus der nach § 195 BauGB geregelten Kaufpreissammlung beim örtlichen Gutachterausschuss.
Auf diese Weise werden das umfassende Marktwissen sämtlicher Privatpersonen und Immobilienmakler auf dem lokalen Grundstücksmarkt zusammengeführt, um ein präzises Bewertungsmodell zu erstellen. Für weitere Informationen oder bei Fragen können Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren.
Die Gutachten von WertAtlas bieten klare Orientierung in der komplexen Welt der Immobilienbewertung.
Unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten dienen als verlässliche Leitfäden und bilden die Grundlage für eine fundierte Bewertung Ihrer Immobilie in Brühl und Umgebung.
Die Immobilienbewertung in Brühl bei steuerlichen Angelegenheiten
In Deutschland regelt das Bewertungsgesetz (BewG) die Bewertung von Vermögensgegenständen.
Das Gesetz legt den gemeinen Wert als Grundsatz für Bewertungen fest. Grundsätzlich ist der gemeine Wert maßgeblich, es sei denn, es ist anders vorgeschrieben (§ 9 Absatz 1 BewG).
Ein Steuerzahler kann insbesondere durch einen zertifizierten Sachverständigen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 nachweisen, dass der gemeine Wert niedriger ist.
Der Preis, zu dem das entsprechende Wirtschaftsgut in einem regulären Verkauf typischerweise gehandelt wird, bestimmt den gemeinen Wert. Dabei werden alle Faktoren einbezogen, die den Preis beeinflussen können.
Außergewöhnliche oder persönliche Umstände bleiben dabei unberücksichtigt, wie es in § 9 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) festgelegt ist.
Begriff des Grundvermögens
In steuerlichen Angelegenheiten der Immobilienbewertung für Brühl liegt der Schwerpunkt besonders auf dem Konzept des Grundvermögens, das gemäß dem Bewertungsgesetz folgendes umfasst:
- Grund und Boden
- Erbbaurecht
- Gebäude, einschließlich dazugehöriger Elemente und Zubehör
- Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht
- Wohnungseigentum und Teileigentum
Ablauf bei einer Immobilienbewertung für Brühl.
01. Unverbindliche Beratung
02. Festpreisgarantie
03. Beauftragung
04. Zeitnaher Ortstermin
05. Schnellstmögliche Fertigstellung
06. Versand
Immobilienbewertung für Brühl unverbindlich anfragen
Unser Serviceversprechen für Ihr Anliegen:
✓ Zertifizierte Immobiliengutachter
✓ Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige
✓ DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter
✓ IHK-zertifizierte Sachverständige
✓ Festpreisgarantie
✓ Kostenlose und unverbindliche Beratung durch Sachverständige
✓ Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
Philipp Hermecke | Geschäftsführer
Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung ZIS Sprengnetter Zert (S)
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3
Komplexe Wohn- und Gewerbeimmobilien