Immobilienbewertung Brühl
Immobiliengutachten und Immobilienbewertung für Brühl.
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Unser Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung in Brühl.
Die Immobiliengutachter von WertAtlas in Brühl haben sich auf die Erstellung von Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB spezialisiert.
Unsere Immobilienwertermittlung in Brühl beruht auf sorgfältig zusammengestellten Daten des örtlichen Gutachterausschusses. Dieser Ausschuss vereint das umfassende Marktverständnis von Privatpersonen und Immobilienmaklern, indem er deren Einschätzungen über den regionalen Grundstücksmarkt in einer Kaufpreissammlung aggregiert.
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Björn Stoyan | Sachverständiger für Grundstücksbewertung
Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien (Sprengnetter)
Unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen deutschlandweit individuelle Immobiliengutachten für private, behördliche und rechtliche Anliegen. Dabei halten wir uns streng an die gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Zusätzlich bieten wir eine unverbindliche und kostenfreie Beratung zu allen Fragen rund um Ihre Immobilienbewertung in Brühl an. Sie können uns ganz einfach über das beigefügte Kontaktformular kontaktieren, und einer unserer Experten wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die WertAtlas-Gutachten.
Kurzgutachten.
Immobiliengutachten zur Bewertung von Vermögenswerten und gütlichen sowie außergerichtlichen Einigungen.
Verkehrswertgutachten.
Gutachten für die Bewertung von Immobilien für offizielle und juristische Anliegen.
Dann ist eine Immobilienbewertung für Brühl sinnvoll.
Gutachten verstehen und korrekt einsetzen
Das Kurzgutachten
Typische Einsatzbereiche umfassen Immobilienverkäufe, Vermögensplanung sowie außergerichtliche Regelungen bei Scheidungen oder Erbschaften. Es sei darauf hingewiesen, dass die Verwendung vor Gericht oder bei Behörden unzulässig ist.
Hierfür benötigen Sie ein Kurzgutachten.
# 1 Immobilienkauf oder -verkauf
Bei privaten Immobilienverkäufen, bei denen genaue Informationen zum aktuellen Marktwert entscheidend sind, bietet ein Kurzgutachten die beste Lösung.
Ein fachmännisch erstelltes Kurzgutachten bildet die Grundlage für eine fundierte Preisverhandlung und ermöglicht eine objektive und sachkundige Bewertung der Immobilie.
# 2 Außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft
Um potenzielle Konflikte bei der gerechten Verteilung von Vermögenswerten von Anfang an zu vermeiden, ist die Erstellung eines Kurzgutachtens der optimale Ausgangspunkt.
Dieses bietet eine faire und transparente Grundlage für die Verteilung oder Auszahlung von Immobilienwerten, indem es eine objektive Bewertung bereitstellt, um emotionale und kontroverse Auseinandersetzungen zu minimieren.
# 3 Vermögensplanung
Eine genaue Bewertung von Vermögenswerten ist unerlässlich, um eine umfassende Analyse Ihres Vermögens zu ermöglichen.
Ein Kurzgutachten liefert eine solide Grundlage für Ihre finanzielle Planung und unterstützt wichtige Entscheidungen im Zusammenhang mit Ihrer Vermögensstrategie.
Das Verkehrswertgutachten
Typische Anwendungsgebiete umfassen Erbschaft, Schenkung, Scheidung, steuerliche Angelegenheiten und Betreuungsfälle.
Bitte beachten Sie: Diese Gutachten sind für die Verwendung vor Gerichten oder Behörden zugelassen.
Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.
# 1 Erbschaft & Schenkung
Grundsätzlich gelten ähnliche Regelungen für Schenkungen und Erbschaften.
Im Vergleichswertverfahren werden die tatsächlichen Kaufpreise ähnlicher Immobilien berücksichtigt. Dabei fließen Kriterien wie Lage, Baujahr, Wohnfläche sowie das Vorhandensein von Balkonen oder Gärten ein.
Das Ertragswertverfahren dient der Bestimmung des Werts vermieteter Immobilien wie Wohnungen oder Gewerbeflächen. Hierbei wird der Wert anhand der zu erwartenden Einnahmen aus Vermietung und dem Bodenrichtwert Brühl ermittelt, wobei der Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße als Grundlage dienen.
Beim Sachwertverfahren wird der Wert des Grundstücks mit dem Wert des darauf befindlichen Gebäudes kombiniert. Zunächst wird der Neubauwert des Gebäudes berechnet, von dem dann die Wertminderung aufgrund des Alters abgezogen wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Sachwertverfahren gelegentlich zu einer übermäßigen Einschätzung des Immobilienwerts in Brühl führen kann, insbesondere in steuerlicher Hinsicht.
# 2 Scheidung
In Scheidungsfällen ohne notariellen Ehevertrag gilt üblicherweise der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Im Zuge des Zugewinnausgleichs wird das Vermögen beider Ehepartner zu Beginn und am Ende der Ehe verglichen, wobei auch Erbschaften und Schenkungen einbezogen werden. Immobilien spielen dabei eine wichtige Rolle.
Für eine einvernehmliche Lösung kann ein Kurzgutachten zur Immobilienbewertung in Brühl schnell Klarheit über die Immobilienwerte zum Zeitpunkt der Eheschließung und der Scheidung schaffen.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist jedoch ein umfassendes Verkehrswertgutachten erforderlich, das gemäß gesetzlicher Vorgaben den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie festlegt.
# 3 Steuerliche Anlässe
Für steuerliche Zwecke betrifft die Bewertung von Immobilien das Grundvermögen, das Grundstück, Gebäude und Zubehör umfasst.
Um einen niedrigeren Wert nachzuweisen, wird häufig ein zertifizierter Sachverständiger gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 beauftragt, wie es in § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) vorgesehen ist.
Für steuerliche Abschreibungen gemäß § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist es wichtig, den Gebäude- und Bodenwert separat auszuweisen. Diese Bewertung sollte von einem dafür ausgebildeten Sachverständigen durchgeführt werden, während Kurzgutachten oder ähnliche Wertermittlungen in der Regel keine Anerkennung finden.
Im Falle von Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen, sowohl betrieblichen als auch privaten Vermögens, wird die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) durch einen zertifizierten Sachverständigen empfohlen. Kurzgutachten werden normalerweise nicht anerkannt.
# 4 Betreuungsfälle
Wenn Personen nicht mehr in der Lage sind, für ihre eigene Versorgung zu sorgen, kann eine Betreuung erforderlich werden. Oft sind nahe Angehörige die ersten Ansprechpartner in solchen Situationen.
Sollten diese jedoch nicht verfügbar oder nicht in der Lage sein, die Betreuung zu übernehmen, wird ein professioneller Betreuer eingesetzt.
In finanziell schwierigen Situationen kann es notwendig sein, eine Immobilie zu verkaufen. Der Berufsbetreuer kann, sofern seine Betreuungsvollmacht dies erlaubt, ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Verkauf der Immobilie in Auftrag geben.
In der Regel erfordert das Betreuungsgericht die Genehmigung des Immobilienverkaufs, nachdem ein solches Verkehrswertgutachten vorgelegt wurde.
WertAtlas Rezensionen
Der Dank gilt auch Ihnen
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Nice to know. Immobilienbewertung Brühl
Immobilienwerte genaustens bestimmen.
Die Qualität unserer Kurz- und Verkehrswertgutachten wird deutschlandweit durch die Expertise von WertAtlas geprägt.
Es ist von großer Bedeutung, zu betonen, dass eine exakte Bewertung von Immobilien in Brühl nicht allein auf regionalen Daten basieren darf, da diese häufig den wahren Wert Ihrer Immobilie nicht vollständig widerspiegeln.
Deshalb stützt sich die Immobilienbewertung von WertAtlas üblicherweise auf Informationen aus der nach § 195 BauGB geregelten Kaufpreissammlung beim örtlichen Gutachterausschuss.
Auf diese Weise werden das umfassende Marktwissen sämtlicher Privatpersonen und Immobilienmakler auf dem lokalen Grundstücksmarkt zusammengeführt, um ein präzises Bewertungsmodell zu erstellen. Für weitere Informationen oder bei Fragen können Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren.
Die Gutachten von WertAtlas bieten klare Orientierung in der komplexen Welt der Immobilienbewertung.
Unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten dienen als verlässliche Leitfäden und bilden die Grundlage für eine fundierte Bewertung Ihrer Immobilie in Brühl und Umgebung.
Die Immobilienbewertung in Brühl bei steuerlichen Angelegenheiten
In Deutschland regelt das Bewertungsgesetz (BewG) die Bewertung von Vermögensgegenständen.
Das Gesetz legt den gemeinen Wert als Grundsatz für Bewertungen fest. Grundsätzlich ist der gemeine Wert maßgeblich, es sei denn, es ist anders vorgeschrieben (§ 9 Absatz 1 BewG).
Ein Steuerzahler kann insbesondere durch einen zertifizierten Sachverständigen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 nachweisen, dass der gemeine Wert niedriger ist.
Der Preis, zu dem das entsprechende Wirtschaftsgut in einem regulären Verkauf typischerweise gehandelt wird, bestimmt den gemeinen Wert. Dabei werden alle Faktoren einbezogen, die den Preis beeinflussen können.
Außergewöhnliche oder persönliche Umstände bleiben dabei unberücksichtigt, wie es in § 9 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) festgelegt ist.
Begriff des Grundvermögens
In steuerlichen Angelegenheiten der Immobilienbewertung für Brühl liegt der Schwerpunkt besonders auf dem Konzept des Grundvermögens, das gemäß dem Bewertungsgesetz folgendes umfasst:
- Grund und Boden
- Erbbaurecht
- Gebäude, einschließlich dazugehöriger Elemente und Zubehör
- Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht
- Wohnungseigentum und Teileigentum
Der Begriff Absetzung für Abnutzung (AfA)
Gemäß § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird die AfA (Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung) für Immobilien entschieden.
Für Immobilien, die als Renditeobjekte oder gewerblich genutzte Immobilien verwendet werden und nicht zu Wohnzwecken selbst genutzt werden, können die Anschaffungs-, Anschaffungsneben- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer hinweg steuerlich abgeschrieben werden. Dies führt zu einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens.
Diese Objekte passen für eine Immobilienbewertung in Brühl.
Alle Immobilienarten im Überblick
Wohnimmobilien
- Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser
- Renditeobjekte
- Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
Gewerbeimmobilien
Unsere zertifizierten Sachverständigen sind spezialisiert auf eine Vielzahl von Gebäudetypen, darunter:
- Einzelhandelsflächen
- Praxen
- Werkstätten
- Gewerbehallen
- Ladenlokale
- Büroflächen
- Lagerhallen
Sonderimmobilien
- Produktionsanlagen
- Industrieanlagen
- Pflegeimmobilien
Grundstücke
Ein Teil unserer Fachkompetenz umfasst sowohl bebaute als auch unbebaute Grundstücke. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Ermittlung von Grundstückswerten.
Der Ablauf bei einer Immobilienbewertung für Brühl.
01
Kostenlose Beratung.
Während eines unverbindlichem Telefonats bieten wir eine umfassende Beratung zur Immobilienbewertung an und besprechen mit Ihnen detailliert den Umfang der Gutachtenerstellung.
02
Festpreisgarantie.
Wir gewährleisten Ihnen einen Festpreis!
Eventueller unerwarteter Mehraufwand führt zu keinen zusätzlichen Kosten für Sie.
03
Beauftragung.
Sobald wir Ihr Auftragsformular erhalten haben, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
04
Zeitnaher Ortstermin.
Unsere zertifizierten Sachverständigen sind zeitnah für die Besichtigung der Immobilie verfügbar.
05
Schnellstmögliche Fertigstellung.
Wir handeln umgehend und fordern bereits unmittelbar nach Beauftragung alle erforderlichen Unterlagen und behördlichen Auskünfte für Sie an.
06
Sicherer Versand.
Ihr Gutachten wird Ihnen entweder per Einschreiben auf dem Postweg oder als verschlüsselte Datei per E-Mail zugesandt.
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Kostenlose Beratung mit Festpreisgarantie.
Gerne stehen wir Ihnen für eine kostenlose Beratung zur Verfügung, um Ihnen die verschiedenen Bewertungsverfahren zu erläutern und den präzisen Umfang einer Immobilienbewertung zu besprechen.
✓ Unsere Kurzgutachten beginnen bei 990 Euro für Standard-Wohnimmobilien, während ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB ab 1.990 Euro erhältlich ist.
Unser Serviceversprechen für Ihr Anliegen:
✓ Zertifizierte Immobiliengutachter
✓ Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige
✓ DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter
✓ IHK-zertifizierte Sachverständige
✓ Festpreisgarantie
✓ Kostenlose und unverbindliche Beratung durch Sachverständige
✓ Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
Philipp Hermecke | Geschäftsführer
Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung ZIS Sprengenetter Zert (S)
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3
Komplexe Wohn- und Gewerbeimmobilien
Häufig gestellte Fragen zur Immobilienbewertung in Brühl.
Das Wichtigste zusammengefasst