Immobiliengutachter Dortmund
Zertifizierte Sachverständige für Immobiliengutachten und Wertermittlung
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Immobiliengutachter Dortmund – Sachverständige für die passende Gutachtenart
Ein qualifizierter Immobiliengutachter unterstützt Sie bei der fachgerechten Ermittlung und Dokumentation des Immobilienwerts – etwa bei Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder Finanzierung. Einen Überblick über unsere allgemeinen Leistungen zur Immobilienbewertung finden Sie auf der Standortseite.
Als Immobiliengutachter in Dortmund unterstützen wir Sie dabei, die passende Form der Wertermittlung für Ihren konkreten Anlass auszuwählen und fachgerecht durchführen zu lassen. Entscheidend ist nicht nur der Immobilienwert, sondern auch die Frage, welches Gutachten für Verkauf, Erbschaft, Scheidung, steuerliche Themen oder behördliche Zwecke tatsächlich benötigt wird.
Unsere zertifizierten Sachverständigen bewerten Wohn-, Gewerbe- und Sonderimmobilien sowie Grundstücke nach anerkannten Verfahren. Für eine allgemeine Marktwerteinschätzung nutzen Sie die Immobilienbewertung Dortmund; benötigen Sie einen förmlichen Verkehrswert, ist das Verkehrswertgutachten Dortmund die passende Leistung.
✓ Kurzgutachten – prägnant und übersichtlich, ab 1.290 EUR inkl. MwSt.
✓ Verkehrswertgutachten – umfassend und rechtssicher, ab 2.490 EUR inkl. MwSt.
✓ Restnutzungsdauer-Gutachten – steuerlich nutzbar zur AfA-Optimierung, ab 890 EUR inkl. MwSt.
Setzen Sie auf transparente Preisstrukturen und eine verlässliche Bewertung, die Ihnen jederzeit die nötige Klarheit verschafft!
Welches Immobiliengutachten ist in Dortmund für Ihren Anlass sinnvoll?
Das Kurzgutachten
Typische Anwendungsbereiche: Immobilienkauf und -verkauf, außergerichtliche Einigungen wie bei Scheidungen oder Erbschaften sowie Vermögensplanung.
Wichtiger Hinweis: Das Gutachten ist nicht vor Gerichten oder Behörden anerkannt.
Bearbeitungszeit: Etwa 1 Woche
Umfang: 15 bis 30 Seiten
Kosten: Ab 1.390 Euro

Hierfür benötigen Sie ein Kurzgutachten.
Immobilienkauf oder -verkauf
Für Entscheidungen beim Kauf oder Verkauf von Immobilien bietet Ihnen unser Kurzgutachten die ideale Lösung.
Wir ermitteln den Wert der Immobilie und liefern Ihnen eine realistische Einschätzung des Marktwerts.
Unsere Kurzgutachten bieten die Grundlage für eine sichere Preisverhandlung und dokumentieren die objektive, sachliche Bewertung der Immobilie.
Außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft
Um von Anfang an mögliche Konflikte bei der fairen Verteilung von Vermögenswerten zu verhindern, ist die Erstellung eines Kurzgutachtens die ideale Grundlage.
Es schafft eine faire und transparente Grundlage für die Aufteilung oder Auszahlung von Immobilienwerten, da eine objektive Bewertung emotionale Konflikte und Streitigkeiten reduziert.
Vermögensplanung
Unsere Kurzgutachten bieten Ihnen eine schnelle und kostengünstige Übersicht über den Wert Ihres Portfolios. Die beschreibenden Teile sind kompakt und konzentrieren sich auf das Wesentliche. Der Fokus liegt auf den Marktwerten Ihrer Immobilien, die Ihnen eine solide Basis für Ihre weiteren Entscheidungen liefern.
Das Verkehrswertgutachten
Auch als Voll- oder Marktwertgutachten bezeichnet, dient dieses Gutachten typischerweise bei Erbschaften, Schenkungen, Scheidungen, steuerlichen Angelegenheiten und Betreuungsfällen.
Besonders wichtig: Es ist vor Gericht und Behörden anerkannt.
Bearbeitungszeit: 2 bis 4 Wochen
Umfang: 30 bis 50 Seiten
Preis: ab 2.990 Euro

Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.
Erbschaft & Schenkung
Um eine steuerliche Bemessungsgrundlage zu ermitteln, können Sie einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen beauftragen, der eine Grundstückswertermittlung in Form eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB erstellt.
Liegt kein steuerlicher Anlass vor, kann in Fällen einer außergerichtlichen Einigung ein Kurzgutachten ausreichend sein.
Scheidung
Der Gesetzgeber regelt im § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) die Absetzung für Abnutzung (AfA) für Immobilien.
Ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger kann bei der Grundstückswertermittlung den Gebäude- und Bodenwert separat ausweisen, da die AfA grundsätzlich nur auf die baulichen Anlagen anwendbar ist.
In der Regel genügt die Einreichung eines Kurzgutachtens oder ähnlicher Grundstückswertermittlungen dem Finanzamt nicht.
Steuerliche Anlässe
Bei einer Ehescheidung kann die Klärung der Vermögensverhältnisse schnell an Bedeutung gewinnen. Fehlt ein notarieller Ehevertrag, tritt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft in Kraft.
Beim Zugewinnausgleich nach einer Scheidung wird das Vermögen beider Eheleute zu Beginn und zum Ende des Güterstandes miteinander verglichen. Grundlage für die Berechnung sind der Wert des Vermögens jedes Ehepartners zum Zeitpunkt der Eheschließung (Anfangsvermögen) und bei der Aufhebung des Güterstandes (Endvermögen).
Vermögen, das einer der beiden Ehepartner während der Ehe erbt oder geschenkt erhält, wird dem Anfangsvermögen zugeschlagen.
Auch Immobilien werden als Vermögen berücksichtigt. Ein Kurzgutachten zur Immobilienbewertung kann bei einer einvernehmlichen Lösung schnell und präzise Klarheit über den Immobilienwert zu Beginn und am Ende der Ehe bieten.
Bei einer juristischen Auseinandersetzung ist in der Regel ein detailliertes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erforderlich, um vor Gericht verwendet werden zu können. Der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie bleibt dabei im Kurz- und Verkehrswertgutachten gleich. Der Unterschied liegt lediglich in den ausführlicheren, beschreibenden Darstellungen, die der Gesetzgeber im § 194 BauGB festgelegt hat und die im Verkehrswertgutachten umfangreicher sind als im Kurzgutachten.
Betreuungsfälle
Wenn Personen nicht mehr in der Lage sind, sich eigenständig zu versorgen, kann eine Betreuung erforderlich werden. Häufig sind die nächsten Verwandten die ersten, die in dieser Situation Unterstützung leisten.
Sollten die Angehörigen nicht verfügbar oder nicht in der Lage sein, die Betreuung zu übernehmen, wird ein professioneller Betreuer hinzugezogen.
In solchen Betreuungssituationen kann es aus finanziellen Gründen erforderlich sein, eine Immobilie zu veräußern. Wenn die Betreuungsvollmacht des Berufsbetreuers dies zulässt, kann dieser ein Verkehrswertgutachten nach § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Immobilienverkauf anfordern.
In der Regel fordert das Betreuungsgericht die Genehmigung des Immobilienverkaufs, nachdem ein entsprechendes Verkehrswertgutachten eingereicht wurde.
Welche Immobilien können begutachtet werden?
Alle Immobilienarten im Überblick
Wohnimmobilien
- Eigentumswohnungen
- Einfamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Renditeobjekte
Gewerbeimmobilien
- Büroflächen
- Gewerbehallen
- Lagerhallen
- Ladenlokale
- Praxen
- Werkstätten
- Einzelhandel
Sonderimmobilien
- Industrieanlagen
- Produktionsanlagen
- Pflegeimmobilien
Grundstücke
Unbebaute und bebaute Grundstücke