Immobilienbewertung Erfstadt
Immobiliengutachten und Immobilienbewertung für Erfstadt.
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Das Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung in Erftstadt.
Die Immobiliengutachter von WertAtlas in Erftstadt haben ihre Expertise auf die Erstellung von Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB spezialisiert.
Unsere Immobilienwertermittlung in Erftstadt basiert auf sorgfältig zusammengestellten Daten des örtlichen Gutachterausschusses. Dieser Ausschuss vereint das umfassende Marktverständnis von Privatpersonen und Immobilienmaklern, indem er deren Einschätzungen über den regionalen Grundstücksmarkt in einer Kaufpreissammlung aggregiert.
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Björn Stoyan | Sachverständiger für Grundstücksbewertung
Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien (Sprengnetter)
Unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen deutschlandweit individuelle Immobiliengutachten für private, behördliche und rechtliche Anliegen. Wir halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Darüber hinaus bieten wir eine unverbindliche und kostenfreie Beratung zu allen inhaltlichen Fragen rund um Ihre Immobilienbewertung in Erftstadt an. Kontaktieren Sie uns einfach über das beigefügte Kontaktformular, und einer unserer Experten wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die WertAtlas-Gutachten.
Kurzgutachten.
Immobiliengutachten zur Bewertung von Vermögenswerten, sowie gütlichen als auch außergerichtlichen Einigungen.
Verkehrswertgutachten.
Professionelle Immobilienwertermittlung für behördliche und rechtliche Zwecke.
Dann ist eine Immobilienbewertung für Erftstadt sinnvoll.
Gutachten verstehen und korrekt einsetzen
Das Kurzgutachten
Übliche Anwendungsgebiete umfassen Immobilientransaktionen, Vermögensplanung sowie außergerichtliche Regelungen bei Scheidungen oder Erbschaften. Beachten Sie, dass die Nutzung vor Gericht oder bei Behörden nicht zulässig ist.
Hierfür benötigen Sie ein Kurzgutachten.
# 1 Immobilienkauf oder -verkauf
Bei privaten Immobilienverkäufen, bei denen präzise Informationen zum aktuellen Marktwert entscheidend sind, stellt ein Kurzgutachten die optimale Lösung dar.
Ein professionell erstelltes Kurzgutachten dient als Grundlage für eine fundierte Preisverhandlung und ermöglicht gleichzeitig eine objektive sowie sachkundige Bewertung der Immobilie.
# 2 Außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft
Um mögliche Konflikte bei der gerechten Verteilung von Vermögenswerten von Anfang an zu vermeiden, stellt die Erstellung eines Kurzgutachtens den optimalen Ausgangspunkt dar.
Dieses schafft eine faire und transparente Grundlage für die Verteilung oder Auszahlung von Immobilienwerten, indem eine objektive Bewertung dazu beiträgt, emotionale und kontroverse Auseinandersetzungen zu minimieren.
# 3 Vermögensplanung
Eine präzise Bewertung von Vermögenswerten ist entscheidend, um eine detaillierte Aufschlüsselung Ihres Vermögens zu erhalten.
Ein Kurzgutachten bietet eine solide Übersicht für Ihre finanzielle Planung und legt die Grundlage für bedeutende Entscheidungen in Bezug auf Ihre Vermögensstrategien fest.
Das Verkehrswertgutachten
Gängige Einsatzbereiche umfassen Erbschaft, Schenkung, Scheidung, steuerliche Angelegenheiten und Betreuungsfälle.
Hinweis: Zugelassen für die Verwendung vor Gerichten oder Behörden.
Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.
# 1 Erbschaft & Schenkung
Grundsätzlich gelten ähnliche Regelungen für Schenkungen und Erbschaften.
Im Vergleichswertverfahren werden die tatsächlichen Kaufpreise ähnlicher Immobilien berücksichtigt, wobei Kriterien wie Lage, Baujahr, Wohnfläche sowie das Vorhandensein von Balkonen oder Gärten einfließen.
Das Ertragswertverfahren dient der Bestimmung des Werts vermieteter Immobilien, wie Wohnungen oder Gewerbeflächen. Hierbei wird der Wert anhand der zu erwartenden Einnahmen aus Vermietung und dem Bodenrichtwert Erftstadt ermittelt, wobei der Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße als Grundlage dienen.
Beim Sachwertverfahren wird der Wert des Grundstücks mit dem Wert des darauf befindlichen Gebäudes kombiniert. Zunächst wird der Neubauwert des Gebäudes berechnet, von dem dann die Wertminderung aufgrund des Alters abgezogen wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Sachwertverfahren gelegentlich zu einer übermäßigen Einschätzung des Immobilienwerts in Erftstadt und Umgebung führen kann, insbesondere in steuerlicher Hinsicht.
# 2 Scheidung
In Scheidungsfällen ohne notariellen Ehevertrag gilt üblicherweise der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Im Rahmen des Zugewinnausgleichs erfolgt ein Vergleich des Vermögens beider Ehepartner zu Beginn und am Ende der Ehe, wobei auch Erbschaften und Schenkungen einbezogen werden. Immobilien spielen dabei eine bedeutende Rolle.
Für eine einvernehmliche Lösung kann ein Kurzgutachten zur Immobilienbewertung in Erftstadt schnell Klarheit über die Immobilienwerte zum Zeitpunkt der Eheschließung und der Scheidung schaffen.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist jedoch ein umfassendes Verkehrswertgutachten erforderlich, das gemäß gesetzlicher Vorgaben den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie festlegt.
# 3 Steuerliche Anlässe
Die steuerliche Bewertung von Immobilien betrifft das Grundvermögen, welches Grundstück, Gebäude und Zubehör umfasst.
Um einen geringeren Wert nachzuweisen, beauftragt man häufig einen zertifizierten Sachverständigen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024, wie es in § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) vorgesehen ist.
Für steuerliche Abschreibungen gemäß § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist es wichtig, den Gebäude- und Bodenwert separat auszuweisen. Diese Bewertung sollte von einem kompetenen Sachverständigen durchgeführt werden, während Kurzgutachten oder ähnliche Wertermittlungen in der Regel keine Anerkennung finden.
Im Falle von Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen, sowohl betrieblichen als auch privaten Vermögens, wird die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) durch einen hierfür ausgebildeten Sachverständigen empfohlen. Kurzgutachten werden normalerweise nicht anerkannt.
# 4 Betreuungsfälle
Wenn Menschen nicht mehr in der Lage sind, für ihre eigene Versorgung zu sorgen, kann eine Betreuung notwendig werden. Oftmals sind die engsten Angehörigen die ersten Ansprechpartner in solchen Situationen.
Sollten diese jedoch nicht verfügbar oder nicht in der Lage sein, die Betreuung zu übernehmen, wird ein professioneller Betreuer hinzugezogen.
In finanziell herausfordernden Situationen kann es erforderlich werden, eine Immobilie zu veräußern. Der Berufsbetreuer kann, sofern seine Betreuungsvollmacht dies erlaubt, ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Verkauf der Immobilie in Auftrag geben.
In der Regel verlangt das Betreuungsgericht die Genehmigung des Immobilienverkaufs, nachdem ein solches Verkehrswertgutachten vorgelegt wurde.
Rezensionen
Der Dank gilt auch Ihnen
Entdecken Sie jetzt das passende Gutachten für Ihr Projekt. Bei weiteren Fragen oder für detailliertere Informationen stehen wir Ihnen gerne in einem kostenlosen Telefonat zur Verfügung.
Nice to know. Immobilienbewertung Erftstadt
Immobilienwerte exakt bestimmen.
Die Qualität unserer Kurz- und Verkehrswertgutachten wird deutschlandweit durch die Expertise von WertAtlas geprägt.
Es ist von entscheidender Bedeutung zu betonen, dass eine genaue Immobilienbewertung für Erftstadt nicht ausschließlich auf überregionalen Daten basieren sollte, da diese oft den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie nicht vollständig widerspiegeln.
Daher stützt sich die Immobilienbewertung von WertAtlas üblicherweise auf Informationen aus der nach § 195 BauGB geregelten Kaufpreissammlung beim örtlichen Gutachterausschuss.
Auf diese Weise werden das umfassende Marktwissen sämtlicher Privatpersonen und Immobilienmakler auf dem lokalen Grundstücksmarkt zusammengeführt, um ein präzises Bewertungsmodell zu erstellen. Für weitere Informationen oder bei Fragen können Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren.
WertAtlas-Gutachten bieten klare Orientierung in der komplexen Welt der Immobilienbewertung.
Unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten dienen als verlässliche Leitfäden und bilden die Grundlage für eine fundierte Bewertung Ihrer Immobilie in Erfstadt
Die Immobilienbewertung in Erftstadt bei steuerlichen Angelegenheiten
In Deutschland wird die Bewertung von Vermögensgegenständen durch das Bewertungsgesetz (BewG) geregelt.
Das Gesetz legt den gemeinen Wert als Grundsatz für Bewertungen fest. Grundsätzlich ist der gemeine Wert maßgeblich, es sei denn, es ist anders vorgeschrieben (§ 9 Absatz 1 BewG).
Ein Steuerzahler kann insbesondere durch einen zertifizierten Sachverständigen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 nachweisen, dass der gemeine Wert niedriger ist.
Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, den das betreffende Wirtschaftsgut üblicherweise im normalen Geschäftsverkehr bei einem Verkauf erzielen würde. Dabei werden alle Faktoren einbezogen, die den Preis beeinflussen können.
Dabei bleiben außergewöhnliche oder persönliche Umstände unberücksichtigt, wie es in § 9 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) festgelegt ist.
Begriff des Grundvermögens
In steuerlichen Angelegenheiten der Immobilienbewertung für Erftstadt liegt der Schwerpunkt besonders auf dem Konzept des „Grundvermögens“. Nach dem Bewertungsgesetz umfasst dies:
- Grund und Boden
- Erbbaurecht
- Gebäude, dazugehörige Elemente und Zubehör
- Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht
- Wohnungseigentum und Teileigentum
Der Begriff Absetzung für Abnutzung (AfA)
Gemäß § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird die AfA (Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung) für Immobilien geregelt.
Bei Immobilien, die als Renditeobjekte oder gewerblich genutzte Immobilien verwendet werden und nicht zu Wohnzwecken selbst genutzt werden, können die Anschaffungs-, Anschaffungsneben- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer hinweg steuerlich abgeschrieben werden. Dies führt zu einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens.
Diese Objekte passen für eine Immobilienbewertung in Erftstadt.
Alle Immobilienarten im Überblick
Wohnimmobilien
- Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser
- Renditeobjekte
- Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
Gewerbeimmobilien
Unser Team von zertifizierten Sachverständigen deckt ein breites Spektrum aller Gebäudetypen ab, darunter:
- Einzelhandelsflächen
- Praxen
- Werkstätten
- Gewerbehallen
- Ladenlokale
- Büroflächen
- Lagerhallen
Sonderimmobilien
- Industrieanlagen
- Produktionsanlagen
- Pflegeimmobilien
Grundstücke
Teil unserer Expertise sind sowohl bebaute als auch unbebaute Grundstücke. Hier erfahren Sie mehr über die Ermittlung von Grundstückswerten.
Der Ablauf bei einer Immobilienbewertung für Erftstadt.
01
Kostenlose Beratung.
Bereits im telefonischen Gespräch bieten wir eine umfassende Beratung zur Immobilienbewertung an und besprechen mit Ihnen den genauen Umfang der Gutachtenerstellung.
02
Festpreisgarantie.
Wir garantieren Ihnen einen Festpreis!
Etwaiger unvorhergesehener Mehraufwand verursacht keine zusätzlichen Kosten für Sie.
03
Beauftragung.
Nach Erhalt des Auftragsformulars setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
04
Zeitnaher Ortstermin.
Unsere zertifizierten Sachverständigen stehen zeitnah für die Besichtigung der Immobilie zur Verfügung.
05
Schnellstmögliche Fertigstellung.
Wir verlieren keine Zeit und fordern bereits unmittelbar nach Beauftragung sämtliche erforderlichen Unterlagen und behördlichen Auskünfte für Sie an.
06
Sicherer Versand.
Sie erhalten Ihr Gutachten per Einschreiben auf dem postalischen Weg und/oder als verschlüsselte Datei per E-Mail.
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Kostenlose Beratung mit Festpreisgarantie.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung. Wir erläutern Ihnen die verschiedenen Bewertungsverfahren und besprechen den präzisen Umfang einer Immobilienbewertung.
✓ Unsere Kurzgutachten beginnen bei 990 Euro für Standard-Wohnimmobilien.
✓ Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB bieten wir ab 1.990 Euro an.
Unser Serviceversprechen für Ihr Anliegen:
✓ Zertifizierte Immobiliengutachter
✓ Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige
✓ DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter
✓ IHK-zertifizierte Sachverständige
✓ Festpreisgarantie
✓ Kostenlose und unverbindliche Beratung durch Sachverständige
✓ Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
Philipp Hermecke | Geschäftsführer
Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung ZIS Sprengenetter Zert (S)
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3
Komplexe Wohn- und Gewerbeimmobilien
Häufig gestellte Fragen zur Immobilienbewertung in Erftstadt.
Das Wichtigste zusammengefasst