Immobilienbewertung Siegburg
Immobiliengutachten und Immobilienbewertung für Siegburg.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Wir sind Ihr verlässlicher Partner für die Immobilienbewertung in Siegburg und Umgebung.
Eine präzise Immobilienbewertung ist entscheidend für sichere Entscheidungen – ob beim Kauf, Verkauf oder der Finanzierung Ihrer Immobilie.
Unsere Gutachten ermöglichen eine fundierte Preisverhandlung und eine genaue Bewertung von Immobilienangeboten.
Ob bei rechtlichen Auseinandersetzungen oder der Vorlage von Unterlagen bei Behörden – Sie können auf unsere Expertise zählen. Wir garantieren Ihnen höchste Qualität zu fairen Konditionen.
✓ Kurzgutachten – prägnant und übersichtlich, ab 1.490 EUR inkl. MwSt.
✓ Verkehrswertgutachten – umfassend und rechtssicher, ab 2.990 EUR inkl. MwSt.
Genießen Sie transparente Preise und eine verlässliche Immobilienbewertung, auf die Sie jederzeit bauen können!
Diese Gutachten stehen Ihnen zur Verfügung
Dann ist eine Immobilienbewertung für Siegburg sinnvoll.
Gutachten verstehen und korrekt einsetzen
Das Kurzgutachten
Einsatzbereiche: Vermögensplanung, Immobilienverkäufe und -käufe sowie private Regelungen bei Erbschaften oder Scheidungen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nicht für offizielle Zwecke bei Behörden oder Gericht verwendet werden sollte.
Hierfür benötigen Sie ein Kurzgutachten.
Immobilienkauf oder -verkauf
Beim privaten Immobilienverkauf ist es entscheidend, den genauen Marktwert zu kennen.
Ein Kurzgutachten liefert eine objektive Immobilienbewertung und bildet somit eine wichtige Grundlage für Preisverhandlungen sowie eine wertvolle Entscheidungshilfe.
Außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft
Ein Kurzgutachten kann dazu beitragen, Konflikte bei der fairen Verteilung von Vermögenswerten von vornherein zu vermeiden. Es ist daher ratsam, es so früh wie möglich erstellen zu lassen.
Dieses Gutachten bietet eine faire Basis für die Verteilung oder Auszahlung von Immobilienwerten, indem es klare und objektive Werte liefert. Dadurch werden emotionale Auseinandersetzungen und Streitigkeiten deutlich verringert.
Vermögensplanung
Eine präzise Bewertung der Vermögenswerte ist entscheidend, um Ihren Besitz genau zu erfassen.
Ein Kurzgutachten liefert eine zuverlässige Übersicht, die für Ihre finanzielle Planung unverzichtbar ist. Es bildet die solide Grundlage für wichtige Entscheidungen in Bezug auf Ihre Vermögensstrategien.
Das Verkehrswertgutachten
Typische Anwendungen : Erbschaften, Scheidungen, Schenkungen, steuerliche Fragen und Betreuungsangelegenheiten.
Dieses Dokument ist erforderlich für rechtliche und behördliche Angelegenheiten.
Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.
Erbschaft & Schenkung
Beim Vergleichswertverfahren werden die Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien berücksichtigt. Dabei spielen Faktoren wie Lage, Baujahr, Wohnfläche sowie zusätzliche Merkmale wie Balkone oder Gärten eine Rolle. Auf diese Weise lässt sich der Marktwert präzise und realistisch bestimmen.
Das Ertragswertverfahren wird zur Bewertung von vermieteten Immobilien, wie Wohnungen oder Gewerbeeinheiten, angewendet. Es basiert auf den prognostizierten Mieteinnahmen und dem Bodenrichtwert, wobei auch die Grundstücksgröße berücksichtigt wird. Diese Faktoren bieten Investoren eine präzise Einschätzung des Ertragswerts und helfen ihnen, ihre zukünftigen Gewinnpotenziale optimal zu planen.
Beim Sachwertverfahren wird der Wert einer Immobilie durch die Kombination des Bodenwerts und des Werts des darauf errichteten Gebäudes ermittelt. Zuerst wird der Neubauwert des Gebäudes berechnet und anschließend um die Alterswertminderung reduziert. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass dieses Verfahren in einigen Fällen, insbesondere bei steuerlichen Bewertungen, zu einer höheren Einschätzung der Immobilie führen kann. Trotz dieser möglichen Überschätzung bietet das Verfahren eine präzise Bewertung, da es den aktuellen baulichen Zustand der Immobilie detailliert berücksichtigt.
Scheidung
Im Falle einer Scheidung gilt in der Regel der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, es sei denn, es wurde ein notarieller Ehevertrag abgeschlossen.
Steuerliche Anlässe
Bei der Immobilienbewertung wird das gesamte Grundvermögen berücksichtigt, einschließlich des Gebäudes, des Grundstücks und aller zusätzlichen Bestandteile.
Oft wird ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger hinzugezogen, um dem Finanzamt einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Dieser führt die Bewertung gemäß den Bestimmungen des § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) durch.
Für die steuerliche Abschreibung gemäß § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) ist es erforderlich, den Wert des Gebäudes und des Grundstücks getrennt zu ermitteln. Aus diesem Grund werden in der Regel Kurzgutachten oder ähnliche Bewertungsmethoden nicht anerkannt.
Ein Verkehrswertgutachten ist bei Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen unverzichtbar. Es ist sowohl für private als auch geschäftliche Transaktionen erforderlich und muss den Vorgaben des § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechen. Um eine präzise und verlässliche Bewertung zu gewährleisten, sollte das Gutachten von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt werden. Ein solches anerkanntes Gutachten bildet die Grundlage für eine gründliche und rechtlich bindende Immobilienbewertung. Im Gegensatz dazu wird ein Kurzgutachten in diesen Fällen nicht akzeptiert, da es nicht die notwendige Detailgenauigkeit und Tiefe bietet.
Betreuungsfälle
Wenn Personen nicht mehr in der Lage sind, für ihre eigene Versorgung zu sorgen, ist Unterstützung notwendig. In vielen Fällen sind es zunächst die Familienangehörigen, die als erste Hilfe leisten und die Betreuung übernehmen.
Wenn die Angehörigen nicht verfügbar sind oder die Betreuung nicht übernehmen können, wird in der Regel ein professioneller Betreuer engagiert.
In solchen Fällen kann es erforderlich sein, eine Immobilie zu veräußern, um finanzielle Mittel zu erhalten. Hat der Berufsbetreuer die nötige Vollmacht, kann er ein Verkehrswertgutachten nach § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) anfordern. Dieses Gutachten dient dann als Grundlage für die Transaktion der Immobilie.
Sobald das Verkehrswertgutachten erstellt ist, beantragt das Betreuungsgericht in der Regel die Genehmigung für den Verkauf der Immobilie. Dies gewährleistet, dass der Verkauf rechtlich einwandfrei erfolgt und sorgt für eine faire sowie transparente Abwicklung des gesamten Prozesses.
Diese Objekte passen für eine Immobilienbewertung in Siegburg.
Alle Immobilienarten im Überblick
Wohnimmobilien
- Eigentumswohnungen
- Einamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Renditeobjekte
Gewerbeimmobilien
- Büroflächen
- Gewerbehallen
- Lagerhallen
- Ladenlokale
- Praxen
- Werkstätten
- Einzelhandel
Sonderimmobilien
- Industrieanlagen
- Produktionsanlagen
- Pflegeimmobilien
Grundstücke
Unbebaute und bebaute Grundstücke
Nice to know – Immobilienbewertung Siegburg
Immobilienwerte genau ermitteln.
Bei WertAtlas profitieren Sie bundesweit von erstklassiger Expertise dank unserer Kurz- und Verkehrswertgutachten.
Es ist entscheidend zu betonen, dass überregionale Daten bei der Immobilienbewertung in Siegburg häufig unzureichend sind. Solche Daten können den tatsächlichen Wert der Immobilien oft nicht korrekt wiedergeben.
Daher greift die WertAtlas GmbH in der Regel auf die Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses zurück, die gemäß § 195 BauGB erstellt wird.
Wir greifen auf das Wissen von lokalen Privatpersonen und Immobilienmaklern zurück, um Ihnen eine präzise und marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie zu gewährleisten.
Die Gutachten von WertAtlas bieten Ihnen klare Vorteile und wertvolle Orientierung in der komplexen Immobilienbewertung.
Unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten sind vertrauenswürdige Instrumente, die Ihnen helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und Ihre finanziellen Ressourcen zu sichern.
Nutzen Sie Ihre Immobilienbewertung in Siegburg auch für steuerliche Zwecke.
In Deutschland wird die steuerliche Bewertung von Vermögenswerten durch das Bewertungsgesetz geregelt, wobei der gemeine Wert als zentrale Grundlage herangezogen wird.
Der Marktwert eines Wirtschaftsgutes entspricht dem Betrag, den es im normalen Geschäftsverkehr erzielen würde. Alle relevanten Faktoren, die diesen Wert beeinflussen könnten, werden dabei berücksichtigt.
Es ist wichtig, dass die Bewertung objektiv und frei von persönlichen oder spezifischen Faktoren bleibt. Dies ist in § 9 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes festgelegt. Das Ergebnis basiert auf anerkannten Marktstandards und bleibt unparteiisch, ohne die individuellen Verhältnisse der Beteiligten zu berücksichtigen.
Als Steuerzahler haben Sie die Möglichkeit, durch die Beauftragung eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen nachzuweisen, dass der gemeine Wert niedriger ist.
Dies führt zu einer geringeren steuerlichen Belastung, da ein niedrigerer gemeiner Wert zu reduzierten Steuerzahlungen führt.
Diese Vorgehensweise ist besonders vorteilhaft bei der Bewertung von Immobilien und anderen Vermögenswerten. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihre Steuerlast durch eine präzisere Wertermittlung zu reduzieren und Ihre steuerlichen Verpflichtungen effizienter zu verwalten.
Begriff des Grundvermögens
In der Immobilienbewertung für Siegburg ist das „Grundvermögen“ ein wesentlicher Faktor. Das Bewertungsgesetz definiert diesen Begriff als:
- Gebäude, einschließlich aller dazugehörigen Teile und Ausstattungen
- Erbbaurechte
- Grundstücke
- Eigentum an Wohnungen und Teileigentum
- Wohnungserbbaurechte und Teilerbbaurechte
Ablauf bei einer Immobilienbewertung für Siegburg.
01. Unverbindliche Beratung
02. Festpreisgarantie
03. Beauftragung
04. Zeitnaher Ortstermin
05. Schnellstmögliche Fertigstellung
06. Versand
Immobilienbewertung für Siegburg unverbindlich anfragen
Unser Versprechen für Ihren Servicebedarf:
✓ Zertifizierte Immobiliengutachter
✓ Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige
✓ DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter
✓ IHK-zertifizierte Sachverständige
✓ Festpreisgarantie
✓ Kostenlose und unverbindliche Beratung durch Sachverständige
✓ Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
Philipp Hermecke | Geschäftsführer
Sachverständiger für Immobilienbewertung, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch ZIS Sprengnetter Zert (S)
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3
Komplexe Wohn- und Gewerbeimmobilien