Immobilienbewertung Düren
Immobiliengutachten und Immobilienbewertung für Düren.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Gerne helfen wir Ihnen bei der Bewertung Ihrer Immobilie in Düren und Umgebung.
Eine exakte Immobilienbewertung ist entscheidend, um informierte Entscheidungen zu treffen – sei es beim Kauf, Verkauf oder der Finanzierung.
Mit unseren Gutachten erhalten Sie die notwendige Klarheit, um den realen Wert Ihrer Immobilie zu bestimmen und erfolgreich in Verhandlungen zu treten.
Auch bei rechtlichen Fragen oder der Vorlage von Unterlagen bei Behörden unterstützen wir Sie mit unserer Expertise. Dabei sichern wir Ihnen höchste Qualität zu fairen Preisen zu.
✓ Kurzgutachten – klar und übersichtlich, ab 1.390 EUR inkl. MwSt.
✓ Verkehrswertgutachten – detailliert und rechtlich abgesichert, ab 2.990 EUR inkl. MwSt.
Profitieren Sie von klaren Preisen und einer verlässlichen Bewertung, die Ihnen stets einen umfassenden Überblick bietet!


Diese Gutachten stehen Ihnen zur Verfügung
Dann ist eine Immobilienbewertung für Düren sinnvoll.
Gutachten verstehen und korrekt einsetzen
Das Kurzgutachten
Übliche Anwendungsbereiche: Vermögensplanung, Kauf und Verkauf von Immobilien sowie private Vereinbarungen im Zusammenhang mit Erbschaften oder Scheidungen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nicht für offizielle Zwecke bei Behörden oder Gericht verwendet werden sollte.
Hierfür benötigen Sie ein Kurzgutachten.
Immobilienkauf oder -verkauf
Beim privaten Verkauf von Immobilien ist es wichtig, den exakten Marktwert zu bestimmen.
Ein Kurzgutachten bildet eine wichtige Grundlage für Preisverhandlungen, da es eine objektive Bewertung der Immobilie liefert und somit entscheidende Hilfe bei der Entscheidungsfindung bietet.
Außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft
Ein Kurzgutachten kann helfen, Konflikte über die gerechte Verteilung von Vermögenswerten von Anfang an zu verhindern. Daher ist es empfehlenswert, ein solches Gutachten so früh wie möglich anzufordern.
Dieses Gutachten bietet eine faire Grundlage für die Verteilung oder Auszahlung von Immobilienwerten, indem es klare und objektive Bewertungen liefert. So werden emotionale Auseinandersetzungen und Konflikte erheblich reduziert.
Vermögensplanung
Eine genaue Bewertung der Vermögenswerte ist unerlässlich, um Ihren Besitz detailliert zu erfassen.
Ein Kurzgutachten bietet eine zuverlässige Übersicht, die für Ihre finanzielle Planung essentiell ist. Es stellt eine solide Basis für wesentliche Entscheidungen in Bezug auf Ihre Vermögensstrategien dar.
Das Verkehrswertgutachten
Übliche Anwendungsbereiche: Erbschaften, Scheidungen, Schenkungen, steuerliche Aspekte und Betreuungsfragen.
Dieses Dokument ist erforderlich für rechtliche und behördliche Angelegenheiten.
Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.
Erbschaft & Schenkung
Beim Vergleichswertverfahren werden die Verkaufspreise ähnlicher Immobilien zur Bewertung herangezogen. Dabei fließen Faktoren wie Lage, Baujahr, Wohnfläche sowie Zusatzmerkmale wie Balkone oder Gärten ein. So wird der Marktwert exakt und realistisch bestimmt.
Das Ertragswertverfahren wird zur Bewertung von vermieteten Immobilien wie Wohn- und Gewerbeobjekten eingesetzt. Es berücksichtigt prognostizierte Mieteinnahmen sowie den Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße, die zusammen die Grundlage der Bewertung bilden. Diese Methode ermöglicht es Investoren, eine genaue Einschätzung des Ertragswerts zu erhalten und ihre zukünftigen Gewinnpotenziale besser zu planen.
Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie, indem der Grundstückswert mit dem Wert des darauf stehenden Gebäudes kombiniert wird. Zunächst wird der Neubauwert des Gebäudes berechnet und dann um die Alterswertminderung angepasst. Obwohl dieses Verfahren in steuerlichen Kontexten manchmal zu einer Überbewertung führen kann, bietet es eine präzise Einschätzung, da es den baulichen Zustand der Immobilie umfassend berücksichtigt.
Scheidung
Bei einer Scheidung gilt in der Regel der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, es sei denn, es wurde ein notarieller Ehevertrag vereinbart.
Steuerliche Anlässe
Bei der Immobilienbewertung wird das gesamte Grundstücksvermögen erfasst, einschließlich des Gebäudes, des Grundstücks und sämtlicher weiterer Bestandteile.
Um dem Finanzamt einen geringeren Immobilienwert nachzuweisen, wird oft ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger hinzugezogen. Dieser führt die Bewertung gemäß den Vorgaben des § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) durch.
Für die steuerliche Abschreibung gemäß § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) muss der Wert des Gebäudes separat vom Wert des Grundstücks ermittelt werden. Daher werden Kurzgutachten oder vergleichbare Bewertungsmethoden in der Regel nicht akzeptiert.
Für die reibungslose Abwicklung von Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen ist ein Verkehrswertgutachten unerlässlich. Es ist sowohl für private als auch für geschäftliche Transaktionen von großer Bedeutung. Die Bewertung erfolgt gemäß den Vorgaben des § 194 des Baugesetzbuches (BauGB). Um eine präzise und vertrauenswürdige Bewertung zu gewährleisten, sollte ein erfahrener Sachverständiger mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt werden. Ein anerkanntes Gutachten stellt eine umfassende und rechtlich verbindliche Grundlage für die Immobilienbewertung dar. Im Gegensatz dazu wird ein Kurzgutachten in diesen Fällen nicht akzeptiert, da es nicht die erforderliche Detailgenauigkeit bietet.
Betreuungsfälle
Wenn Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, ist Unterstützung notwendig. In vielen Fällen sind es zunächst die Familienangehörigen, die die Betreuung übernehmen und als erste Ansprechperson fungieren.
Wenn die Verwandten nicht verfügbar sind oder die Betreuung nicht übernehmen können, wird ein professioneller Betreuer eingesetzt.
In solchen Fällen kann es notwendig werden, eine Immobilie zu verkaufen, um die erforderlichen finanziellen Mittel zu beschaffen. Verfügt der Berufsbetreuer über die entsprechende Vollmacht, kann er ein Verkehrswertgutachten nach § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) anfordern, das als Grundlage für den Verkauf der Immobilie dient.
Nachdem das Verkehrswertgutachten vorliegt, beantragt das Betreuungsgericht in der Regel die Genehmigung für den Immobilienverkauf. Dies stellt sicher, dass der Verkaufsprozess rechtlich korrekt verläuft und eine faire sowie transparente Abwicklung gewährleistet wird.
Diese Objekte passen für eine Immobilienbewertung in Düren.
Alle Immobilienarten im Überblick
Wohnimmobilien
- Eigentumswohnungen
- Einamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Renditeobjekte
Gewerbeimmobilien
- Büroflächen
- Gewerbehallen
- Lagerhallen
- Ladenlokale
- Praxen
- Werkstätten
- Einzelhandel
Sonderimmobilien
- Industrieanlagen
- Produktionsanlagen
- Pflegeimmobilien
Grundstücke
Unbebaute und bebaute Grundstücke
Nice to know – Immobilienbewertung Düren
Immobilienwerte genau ermitteln.
Bei WertAtlas profitieren Sie von bundesweit erstklassiger Expertise dank unserer Kurz- und Verkehrswertgutachten.
Wichtig zu beachten ist, dass überregionale Daten für die Immobilienbewertung in München häufig nicht ausreichen. Sie können den tatsächlichen Wert der Immobilie verzerren und zu ungenauen Ergebnissen führen.
Aus diesem Grund nutzt die WertAtlas GmbH in der Regel die Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses, die gemäß § 195 BauGB erstellt wird.
Wir nutzen das lokale Wissen von Privatpersonen und Immobilienmaklern, um Ihnen eine genaue und marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie zu bieten.
Die Gutachten von WertAtlas verschaffen Ihnen klare Vorteile und wertvolle Orientierung in der anspruchsvollen Welt der Immobilienbewertung.
Unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten sind zuverlässige Werkzeuge, die Ihnen dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und Ihre finanziellen Interessen zu wahren.
Nutzen Sie unsere Immobilienbewertung in Düren auch für steuerliche Zwecke.
In Deutschland basiert die steuerliche Bewertung von Vermögenswerten auf dem Bewertungsgesetz, wobei der gemeine Wert als entscheidendes Kriterium dient.
Der Marktwert eines Wirtschaftsguts entspricht dem Betrag, der im normalen Geschäftsverkehr erzielt werden kann. Dabei werden alle relevanten Faktoren berücksichtigt, die den Wert beeinflussen.
Es ist von großer Bedeutung, dass die Bewertung objektiv durchgeführt wird und keine persönlichen oder außergewöhnlichen Umstände berücksichtigt werden. Dies ist in § 9 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes festgelegt. Das Ergebnis der Bewertung bleibt neutral und basiert auf allgemein anerkannten Marktstandards, wobei individuelle Gegebenheiten der beteiligten Personen unberücksichtigt bleiben.
Als Steuerzahler haben Sie die Option, einen Sachverständigen, der nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert ist, zu beauftragen, um den Nachweis zu erbringen, dass der gemeine Wert niedriger ausfällt.
Dies kann zu einer niedrigeren steuerlichen Belastung führen, da ein geringerer gemeiner Wert zu einer Reduzierung der Steuerzahlungen führt.
Diese Vorgehensweise ist besonders nützlich bei der Bewertung von Immobilien und anderen Vermögenswerten. Sie hilft Ihnen, Ihre Steuerlast durch eine genauere Wertermittlung zu senken und Ihre steuerlichen Pflichten effizienter zu steuern.
Begriff des Grundvermögens
In der Immobilienbewertung für München ist das „Grundvermögen“ ein wesentlicher Begriff, der im Bewertungsgesetz wie folgt definiert wird:
- Gebäude, einschließlich aller dazugehörigen Teile und Ausstattungen
- Erbbaurechte
- Grundstücke
- Eigentum an Wohnungen und Teileigentum
- Wohnungserbbaurechte und Teilerbbaurechte
Ablauf bei einer Immobilienbewertung für Düren.
01. Unverbindliche Beratung
02. Festpreisgarantie
03. Beauftragung
04. Zeitnaher Ortstermin
05. Schnellstmögliche Fertigstellung
06. Versand
Immobilienbewertung für Düren unverbindlich anfragen
Unser Versprechen für Ihren Servicebedarf:
✓ Zertifizierte Immobiliengutachter
✓ Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige
✓ DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter
✓ IHK-zertifizierte Sachverständige
✓ Festpreisgarantie
✓ Kostenlose und unverbindliche Beratung durch Sachverständige
✓ Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
Philipp Hermecke | Geschäftsführer
Sachverständiger für Immobilienbewertung, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch ZIS Sprengnetter Zert (S)
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3
Komplexe Wohn- und Gewerbeimmobilien