Immobiliengutachten Krefeld
Immobiliengutachten für Krefeld und Umgebung
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Das Immobiliengutachten von WertAtlas in Krefeld.
Eine präzise Immobilienbewertung schafft die Grundlage für sichere und fundierte Entscheidungen – ob beim Kauf, Verkauf, der Finanzierung oder anderen immobilienbezogenen Vorhaben.
Mit unseren professionellen Gutachten erhalten Sie eine verlässliche Einschätzung des Immobilienwerts, die Ihnen bei der Bewertung von Angeboten sowie bei Preisverhandlungen wertvolle Orientierung bietet.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei rechtlichen Angelegenheiten, Erbschaften, Scheidungen oder behördlichen Verfahren mit fachkundigen und nachvollziehbaren Bewertungen. Dabei stehen Qualität, Transparenz und faire Konditionen stets im Mittelpunkt unserer Arbeit.
✓ Kurzgutachten – prägnant und übersichtlich, ab 1.290 EUR inkl. MwSt.
✓ Verkehrswertgutachten – umfassend und rechtssicher, ab 2.490 EUR inkl. MwSt.
✓ Restnutzungsdauer-Gutachten – steuerlich nutzbar zur AfA-Optimierung, ab 890 EUR inkl. MwSt.
Setzen Sie auf transparente Preisstrukturen und eine verlässliche Bewertung, die Ihnen jederzeit die nötige Klarheit verschafft!
Diese Gutachten stehen Ihnen für Krefeld zur Verfügung.
Das Kurzgutachten
Typische Anwendungsbereiche: Immobilienkauf und -verkauf, außergerichtliche Einigungen wie bei Scheidungen oder Erbschaften sowie Vermögensplanung.
Wichtiger Hinweis: Das Gutachten ist nicht vor Gerichten oder Behörden anerkannt.
Bearbeitungszeit: Etwa 1 Woche
Umfang: 15 bis 30 Seiten
Kosten: Ab 1.390 Euro

Hierfür benötigen Sie ein Kurzgutachten.
Immobilienkauf oder -verkauf
Unser Kurzgutachten ist die passende Wahl, wenn Sie eine fundierte Grundlage für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie benötigen.
Dabei ermitteln wir den aktuellen Wert Ihrer Immobilie und erstellen eine nachvollziehbare Einschätzung des marktgerechten Verkaufspreises.
Das Kurzgutachten unterstützt Sie bei Preisverhandlungen, schafft Transparenz und dokumentiert die objektive sowie fachgerechte Bewertung der Immobilie. So erhalten Sie eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für Ihre Immobilienangelegenheiten.
Außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft
Ein Kurzgutachten bietet eine verlässliche Grundlage, um bei der Aufteilung von Vermögenswerten frühzeitig Klarheit zu schaffen und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden.
Durch die objektive Ermittlung des Immobilienwerts entsteht eine transparente Basis für die gerechte Verteilung oder Auszahlung von Immobilienvermögen. Dies trägt dazu bei, emotionale Belastungen zu reduzieren und eine faire Lösung für alle Beteiligten zu ermöglichen.
Vermögensplanung
Unsere Kurzgutachten ermöglichen eine schnelle und wirtschaftliche Einschätzung des Werts Ihres Immobilienportfolios. Die Ausarbeitung konzentriert sich auf die wesentlichen wertrelevanten Faktoren und ist bewusst kompakt gehalten. Im Mittelpunkt steht die fundierte Ermittlung der Marktwerte Ihrer Immobilien, sodass Sie eine verlässliche Grundlage für strategische, finanzielle oder operative Entscheidungen erhalten.
Das Verkehrswertgutachten
Auch als Voll- oder Marktwertgutachten bezeichnet, dient dieses Gutachten typischerweise bei Erbschaften, Schenkungen, Scheidungen, steuerlichen Angelegenheiten und Betreuungsfällen.
Besonders wichtig: Es ist vor Gericht und Behörden anerkannt.
Bearbeitungszeit: 2 bis 4 Wochen
Umfang: 30 bis 50 Seiten
Preis: ab 2.990 Euro

Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.
Erbschaft & Schenkung
Für die Ermittlung einer steuerlichen Bemessungsgrundlage empfiehlt sich die Beauftragung eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Dieser erstellt ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB und ermittelt den objektiven Marktwert der Immobilie oder des Grundstücks auf einer rechtssicheren Grundlage.
Besteht hingegen kein steuerlicher Anlass und wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt, kann ein Kurzgutachten eine geeignete und kosteneffiziente Alternative darstellen. Es liefert eine fundierte Wertermittlung und dient als verlässliche Grundlage für einvernehmliche Entscheidungen.
Scheidung
Der Gesetzgeber regelt im § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) die Absetzung für Abnutzung (AfA) für Immobilien.
Ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger kann bei der Grundstückswertermittlung den Gebäude- und Bodenwert separat ausweisen, da die AfA grundsätzlich nur auf die baulichen Anlagen anwendbar ist.
In der Regel genügt die Einreichung eines Kurzgutachtens oder ähnlicher Grundstückswertermittlungen dem Finanzamt nicht.
Steuerliche Anlässe
Im Rahmen einer Ehescheidung gewinnt die transparente Klärung der Vermögensverhältnisse häufig an zentraler Bedeutung. Sofern kein notariell beurkundeter Ehevertrag besteht, leben Ehepartner in Deutschland grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Für die Berechnung des Zugewinnausgleichs wird das Vermögen beider Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung (Anfangsvermögen) sowie zum Ende des Güterstandes (Endvermögen) gegenübergestellt. Die Differenz zwischen diesen Vermögenswerten bildet die Grundlage für den Ausgleichsanspruch.
Erbschaften und Schenkungen, die ein Ehepartner während der Ehe erhält, werden rechtlich dem Anfangsvermögen zugerechnet und bei der Berechnung entsprechend berücksichtigt.
Da Immobilien oftmals einen wesentlichen Bestandteil des Vermögens darstellen, ist eine objektive Wertermittlung besonders wichtig. Ein Kurzgutachten kann bei einer einvernehmlichen Regelung eine schnelle und fundierte Einschätzung des Immobilienwerts liefern und so eine faire sowie transparente Grundlage für den Zugewinnausgleich schaffen.
Im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung ist in der Regel ein ausführliches Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB erforderlich, damit dieses als Beweismittel vor Gericht verwendet werden kann. Der ermittelte Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie ist dabei sowohl im Kurzgutachten als auch im Verkehrswertgutachten identisch. Der wesentliche Unterschied besteht im Umfang der Dokumentation und Begründung: Während ein Kurzgutachten die Wertermittlung komprimiert darstellt, enthält das Verkehrswertgutachten eine deutlich ausführlichere Beschreibung und nachvollziehbare Herleitung aller wertrelevanten Faktoren entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des § 194 BauGB.
Betreuungsfälle
Wenn eine Person aufgrund ihres Gesundheitszustands oder anderer Umstände nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln, kann die Bestellung eines Betreuers erforderlich werden. In vielen Fällen übernehmen zunächst nahe Angehörige diese Verantwortung.
Stehen keine geeigneten Angehörigen zur Verfügung oder können diese die Betreuung nicht übernehmen, wird ein Berufsbetreuer bestellt.
Im Rahmen einer Betreuung kann es aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen notwendig werden, eine Immobilie zu veräußern. Sofern der Aufgabenkreis des Betreuers die Vermögenssorge umfasst, kann dieser zur Vorbereitung des Verkaufs ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB in Auftrag geben.
Für den Verkauf einer Immobilie, die dem Betreuten gehört, ist regelmäßig die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich. Grundlage für diese Entscheidung ist in der Regel ein aktuelles Verkehrswertgutachten, das dem Gericht zur Prüfung vorgelegt wird.
Diese Objekte sind für eine Immobilienbewertung in Krefeld geeignet.
Alle Immobilienarten im Überblick
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