Immobilienbewertung Velbert

Immobiliengutachten und Immobilienbewertung für Velbert

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Wir sind die Partner für die Immobilienbewertung in Velbert und Umgebung

Immobilienbewertung in Velbert – klar, fair und zuverlässig.
Eine genaue Bewertung Ihrer Immobilie ist die Grundlage für sichere Entscheidungen – ob beim Kauf, Verkauf oder zur Finanzierung.

Unsere Gutachten helfen Ihnen, den echten Wert Ihrer Immobilie zu erkennen. So können Sie besser verhandeln und haben eine solide Basis – auch bei rechtlichen Fragen oder zur Vorlage bei Behörden.

Wir stehen für Qualität und transparente Preise – ohne versteckte Kosten.

 Kurzgutachten – kompakt und verständlich, ab 1.290 EUR inkl. MwSt.
 Verkehrswertgutachten – ausführlich und rechtssicher, ab 2.490 EUR inkl. MwSt.

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Unsere Gutachten im Überblick

Dann ist eine Immobilienbewertung für Velbert sinnvoll.

Gutachten verstehen und korrekt einsetzen

Das Kurzgutachten

Typische Einsatzbereiche: Vermögensübersicht, Immobiliengeschäfte sowie private Angelegenheiten wie Erbschaften oder Scheidungsregelungen.

Hinweis: Dieses Dokument dient ausschließlich zu informativen Zwecken und ist nicht zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten geeignet.

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Hierfür benötigen Sie ein Kurzgutachten.

Immobilienkauf oder -verkauf

Beim privaten Immobilienverkauf ist es wichtig, den tatsächlichen Wert der Immobilie zu kennen.

Ein Kurzgutachten liefert Ihnen eine neutrale und verständliche Einschätzung. Es unterstützt Sie bei Preisverhandlungen und gibt Ihnen Sicherheit für Ihre Entscheidung.

Damit Ihr Verkauf in Velbert ein Erfolg wird.

Außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft

Ein Kurzgutachten schafft Klarheit – von Anfang an.
Gerade bei der Aufteilung von Vermögen ist eine objektive Bewertung der Immobilie hilfreich.

Sie bietet eine faire Grundlage für Auszahlungen oder Verteilungen, schafft Orientierung bei sensiblen Entscheidungen und hilft, Spannungen zu vermeiden.

Für mehr Sicherheit und Fairness – auch in schwierigen Momenten.

Vermögensplanung

Wer sein Vermögen gezielt planen möchte, braucht eine verlässliche Einschätzung der Immobilienwerte.

Ein Kurzgutachten bietet Ihnen eine solide Grundlage für Ihre finanzielle Strategie. Es hilft, Entscheidungen vorausschauend zu treffen – objektiv, verständlich und mit Blick auf das Ganze.

Für mehr Klarheit und Sicherheit – heute und in Zukunft.

Das Verkehrswertgutachten

Typische Einsatzbereiche: Erbschaften, Scheidungen, Schenkungen, steuerliche Fragestellungen sowie Angelegenheiten im Betreuungsrecht.

Hinweis: Dieses Dokument wird bei rechtlichen und behördlichen Verfahren benötigt und dient als anerkannte Entscheidungsgrundlage.

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Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.

Erbschaft & Schenkung

Beim Vergleichswertverfahren wird der Immobilienwert anhand real erzielter Verkaufspreise ähnlicher Objekte ermittelt. Faktoren wie Lage, Baujahr, Wohnfläche und Ausstattung – etwa Balkon oder Garten – fließen in die Bewertung ein. Das Ergebnis ist eine marktgerechte Einschätzung, die sich gut nachvollziehen lässt.

Das Ertragswertverfahren richtet sich vor allem an Eigentümer vermieteter Immobilien. Hier steht die wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund. Grundlage sind erwartete Mieteinnahmen, der Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße. So entsteht eine objektive Bewertung, die besonders für langfristig denkende Investoren relevant ist.

Beim Sachwertverfahren wird der Wert aus der Substanz der Immobilie abgeleitet. Der Neubauwert wird berechnet und um Alter und Abnutzung angepasst. Zusammen mit dem Bodenwert ergibt sich eine realistische Einschätzung, die den baulichen Zustand berücksichtigt. In steuerlichen Zusammenhängen kann dieses Verfahren zu höheren Werten führen, bietet aber eine differenzierte Grundlage – vor allem bei selbst genutzten oder schwer vergleichbaren Objekten.

Scheidung

Bei einer Scheidung gilt in der Regel die Zugewinngemeinschaft – es sei denn, es wurde ein Ehevertrag geschlossen.

Für den Zugewinnausgleich wird das Vermögen beider Partner zu Beginn und am Ende der Ehe gegenübergestellt. Besonders Erbschaften, Schenkungen und Immobilien spielen dabei eine wichtige Rolle.

Ein Kurzgutachten kann in dieser Situation schnell für Klarheit sorgen. Es liefert beiden Seiten eine verständliche und neutrale Einschätzung – und unterstützt dabei, eine faire Lösung zu finden.

Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich. Es basiert auf gesetzlichen Vorgaben und bietet eine rechtssichere Grundlage für die Vermögensaufteilung.

Steuerliche Anlässe

Bei der Bewertung einer Immobilie zählt das gesamte Grundvermögen – also Gebäude, Grundstück und Zubehör.

Wer gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren Wert geltend machen möchte, sollte einen zertifizierten Sachverständigen beauftragen. Die Bewertung erfolgt nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes und bietet eine fundierte Grundlage für steuerliche Zwecke.

Für Abschreibungen nach dem Einkommensteuergesetz ist es wichtig, Gebäude- und Grundstückswert getrennt auszuweisen. Vereinfachte Verfahren oder Kurzgutachten reichen hier meist nicht aus.

Bei Erbschaften, Schenkungen oder anderen Vermögensübertragungen ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten erforderlich. Es orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und bietet eine rechtssichere Basis – sowohl für private als auch gewerbliche Zwecke.

Ein vollständiges Gutachten durch einen anerkannten Sachverständigen sorgt für die nötige Genauigkeit und Verlässlichkeit. Kurzgutachten bieten in diesen Fällen nicht die erforderliche Tiefe.

Betreuungsfälle

Wenn eine Person sich nicht mehr selbst versorgen kann, wird Unterstützung notwendig.

Oft übernehmen zunächst Angehörige die Betreuung. Stehen diese nicht zur Verfügung, wird ein gesetzlich bestellter Berufsbetreuer eingesetzt.

In solchen Fällen kann es nötig sein, Immobilienvermögen zu verkaufen, um finanzielle Mittel bereitzustellen. Verfügt der Betreuer über die entsprechende Vollmacht, kann ein Verkehrswertgutachten beauftragt werden. Es dient als fundierte Grundlage für die Entscheidung – basierend auf den gesetzlichen Vorgaben.

Liegt das Gutachten vor, ist meist die Genehmigung durch das Betreuungsgericht erforderlich. So wird ein rechtssicherer Ablauf gewährleistet – mit Transparenz und Fairness für alle Beteiligten.

Diese Objekte passen für eine Immobilienbewertung in Ludwigshafen.

Alle Immobilienarten im Überblick

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Wohnimmobilien

  • Eigentumswohnungen
  • Einamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Renditeobjekte
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Gewerbeimmobilien

  • Büroflächen
  • Gewerbehallen
  • Lagerhallen
  • Ladenlokale
  • Praxen
  • Werkstätten
  • Einzelhandel
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Sonderimmobilien

  • Industrieanlagen
  • Produktionsanlagen
  • Pflegeimmobilien
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Grundstücke

Unbebaute und bebaute Grundstücke

Nice to know – Immobilienbewertung Velbert

Immobilienwerte genau ermitteln.

Die WertAtlas GmbH erstellt deutschlandweit fundierte Gutachten – präzise, objektiv und rechtssicher.

Gerade bei der Bewertung von Immobilien in Velbert zeigt sich: Allgemeine Marktdaten reichen oft nicht aus und können den tatsächlichen Wert sogar verzerren.

Deshalb nutzen wir die Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses, die nach den gesetzlichen Vorgaben erstellt wird.

Zusätzlich fließt das lokale Wissen erfahrener Makler und Eigentümer aus der Region in unsere Analyse ein. So entsteht eine Bewertung, die realistisch, nachvollziehbar und marktgerecht ist.

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Die Gutachten von WertAtlas bieten Ihnen echten Mehrwert und klare Orientierung.

Unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten sind fundiert, verständlich und rechtssicher. Sie unterstützen Sie dabei, Ihre Immobilienstrategie gezielt zu entwickeln und Ihr Vermögen langfristig abzusichern.

Nutzen Sie Ihre Immobilienbewertung in Velbert auch für steuerliche Zwecke

In Deutschland regelt das Bewertungsgesetz die steuerliche Bewertung von Vermögenswerten.

Im Mittelpunkt steht der sogenannte gemeine Wert. Dieser ergibt sich aus dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für ein Wirtschaftsgut erzielt werden könnte – unter Berücksichtigung aller preisrelevanten Umstände.

Wichtig ist dabei: Die Bewertung muss objektiv erfolgen. Persönliche Verhältnisse wie familiäre Bindungen oder besondere Nutzungseinschränkungen bleiben unberücksichtigt.

Die Wertermittlung erfolgt somit neutral und orientiert sich ausschließlich an anerkannten Marktbedingungen.

Ein zertifizierter Sachverständiger kann helfen, Steuern zu sparen.

Wird ein Gutachter beauftragt, der nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert ist, lässt sich nachweisen, dass der gemeine Wert eines Vermögensgegenstands niedriger liegt als vom Finanzamt angenommen.

Das kann die steuerliche Belastung deutlich senken – denn die Höhe der Steuer orientiert sich direkt am festgestellten Wert.

Gerade bei der Bewertung von Immobilien oder größeren Vermögenswerten ist dieses Vorgehen besonders sinnvoll. Es ermöglicht eine präzisere Einschätzung und unterstützt eine gezielte steuerliche Optimierung.

Begriff des Grundvermögens

In der Immobilienbewertung spielt das sogenannte Grundvermögen eine zentrale Rolle – auch in Velbert.

Das Bewertungsgesetz definiert Grundvermögen als wirtschaftliche Einheit, die verschiedene Bestandteile umfasst: Gebäude mit allen festen Einbauten, Grundstücke inklusive Zubehör, Erbbaurechte nach dem Erbbaurechtsgesetz sowie Wohnungseigentum und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Auch Wohnungserbbaurechte und Teilerbbaurechte zählen dazu.

Diese Elemente bilden die Grundlage für eine rechtssichere und nachvollziehbare Bewertung – besonders bei steuerlichen oder gerichtlichen Verfahren.

Ablauf bei einer Immobilienbewertung für Ludwigshafen.

Im Rahmen eines unverbindlichen Telefonats stehen wir Ihnen gerne für eine ausführliche Beratung zur Immobilienbewertung in Velbert zur Verfügung und besprechen detailliert mit Ihnen den Umfang der Gutachtenerstellung.
Im Rahmen eines unverbindlichen Telefonats stehen wir Ihnen gerne für eine ausführliche Beratung zur Immobilienbewertung in Velbert zur Verfügung und besprechen detailliert mit Ihnen den Umfang der Gutachtenerstellung.

01. Unverbindliche Beratung

Wir garantieren Ihnen einen Festpreis! Für eventuellen unerwarteten Mehraufwand entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Wir garantieren Ihnen einen Festpreis! Für eventuellen unerwarteten Mehraufwand entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

02. Festpreisgarantie

Nach Erhalt Ihres Auftragsformulars werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Nach Erhalt Ihres Auftragsformulars werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

03. Beauftragung

Unsere zertifizierten Sachverständigen stehen Ihnen auch kurzfristig für die Besichtigung der Immobilie zur Verfügung.
Unsere zertifizierten Sachverständigen stehen Ihnen auch kurzfristig für die Besichtigung der Immobilie zur Verfügung.

04. Zeitnaher Ortstermin

Wir handeln sofort und fordern unmittelbar nach Beauftragung alle erforderlichen Unterlagen und behördlichen Auskünfte für Sie an.
Wir handeln sofort und fordern unmittelbar nach Beauftragung alle erforderlichen Unterlagen und behördlichen Auskünfte für Sie an.

05. Schnellstmögliche Fertigstellung

Ihr Gutachten wird entweder per Einschreiben auf dem Postweg oder als verschlüsselte Datei per E-Mail an Sie versandt.
Ihr Gutachten wird entweder per Einschreiben auf dem Postweg oder als verschlüsselte Datei per E-Mail an Sie versandt.

06. Versand

Immobilienbewertung für Velbert unverbindlich anfragen

Unser Versprechen für Ihren Servicebedarf:

 Zertifizierte Immobiliengutachter

 Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige

 DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter

 IHK-zertifizierte Sachverständige

 Festpreisgarantie

 Kostenlose und unverbindliche Beratung durch Sachverständige

 Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende

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Philipp Hermecke | Geschäftsführer

Sachverständiger für Immobilienbewertung, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch ZIS Sprengnetter Zert (S)

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3
Komplexe Wohn- und Gewerbeimmobilien

Häufig gestellte Fragen zur Immobilienbewertung für Velbert.