Die Denkmal-AfA ist der zentrale steuerliche Vorteil beim Erwerb und der Sanierung denkmalgeschützter Immobilien. Sie ermöglicht, Sanierungskosten über mehrere Jahre abzuschreiben und damit die Steuerlast erheblich zu reduzieren.
Die Höhe und Dauer der Abschreibung hängen vom Umfang der Sanierung ab. In vielen Fällen können die Kosten über acht bis zwölf Jahre verteilt werden. Auf diese Weise lassen sich hohe Aufwendungen ausgleichen und die Rentabilität steigern.
Wichtige Merkmale der Denkmal-AfA sind:
✓ Absetzung des Sanierungsaufwands über bis zu zwölf Jahre
✓ spürbare Senkung der Steuerlast
✓ Gültigkeit für Selbstnutzer und Vermieter
Damit stellt die Denkmal-AfA eine erhebliche finanzielle Entlastung dar und macht historische Immobilien langfristig besonders attraktiv.
Abschreibungsmodelle: linear und degressiv
Bei denkmalgeschützten Gebäuden gibt es verschiedene Modelle der Abschreibung. Die lineare Abschreibung verteilt die Kosten gleichmäßig über den gesamten Zeitraum. Sie bietet konstante steuerliche Vorteile und erleichtert die Planung.
Die degressive Variante ermöglicht höhere Abschreibungen in den ersten Jahren. Sie ist vor allem dann sinnvoll, wenn hohe Anfangsinvestitionen zu bewältigen sind. Auch wenn dieses Modell seltener geworden ist, kann es unter bestimmten Umständen Vorteile bieten.
Im Überblick:
-
Lineare Abschreibung: gleichbleibende Beträge pro Jahr
-
Degressive Abschreibung: höhere Beträge zu Beginn
-
Wahl je nach Investitionsplan und steuerlicher Situation
Beide Modelle haben Vorzüge. Die Entscheidung hängt von den individuellen Zielen des Investors ab. Beispiele zur Berechnung der AfA finden Sie hier.