Immobilienbewertung Solingen
Immobiliengutachten und Immobilienbewertung für Solingen.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Wir unterstützen Sie gerne bei der Immobilienbewertung in Solingen und der Umgebung.
Eine präzise Immobilienbewertung ist entscheidend, um fundierte Entscheidungen beim Kauf, Verkauf oder der Finanzierung Ihrer Immobilie zu treffen.
Unsere Gutachten liefern Ihnen eine verlässliche Basis für erfolgreiche Preisverhandlungen und eine genaue Bewertung von Immobilienangeboten.
Auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen oder der Vorlage von Dokumenten gegenüber Behörden können Sie auf unsere Expertise zählen. Wir bieten Ihnen erstklassige Qualität zu fairen Preisen.
Profitieren Sie von klaren Preisen und einer zuverlässigen Bewertung, auf die Sie sich jederzeit verlassen können!


Diese Gutachten bieten wir Ihnen an.
Dann ist eine Immobilienbewertung für Solingen sinnvoll.
Gutachten verstehen und korrekt einsetzen
Das Kurzgutachten
Typische Einsatzbereiche: Vermögensplanung, Immobilienkäufe und -verkäufe sowie private Angelegenheiten bei Erbschaften oder Scheidungen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nicht für offizielle Zwecke bei Behörden oder Gericht verwendet werden sollte.
Hierfür benötigen Sie ein Kurzgutachten.
Immobilienkauf oder -verkauf
Beim privaten Immobilienverkauf ist es entscheidend, den genauen Marktwert zu kennen.
Ein Kurzgutachten liefert eine objektive Einschätzung des Immobilienwerts und dient somit als wertvolle Grundlage für Preisverhandlungen, indem es eine fundierte Entscheidungsbasis schafft.
Außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft
Ein Kurzgutachten trägt dazu bei, Streitigkeiten bei der fairen Aufteilung von Vermögenswerten von vornherein zu vermeiden. Deshalb ist es ratsam, ein solches Gutachten so früh wie möglich erstellen zu lassen.
Das Gutachten bietet eine faire Basis für die Verteilung oder Auszahlung von Immobilienwerten, indem es klare und objektive Werte liefert. Dadurch wird es wesentlich einfacher, emotionale Auseinandersetzungen und Streitigkeiten zu minimieren.
Vermögensplanung
Eine präzise Bewertung der Vermögenswerte ist entscheidend, um Ihren Besitz genau zu erfassen.
Ein Kurzgutachten liefert eine verlässliche Übersicht, die für Ihre finanzielle Planung von großer Bedeutung ist. Es bildet die Grundlage für wichtige Entscheidungen bezüglich Ihrer Vermögensstrategie.
Das Verkehrswertgutachten
Häufige Einsatzbereiche: Erbschaften, Scheidungen, Schenkungen, steuerliche Angelegenheiten und Betreuungsthemen.
Dieses Dokument ist erforderlich für rechtliche und behördliche Angelegenheiten.
Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.
Erbschaft & Schenkung
Im Rahmen des Vergleichswertverfahrens werden die Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien zur Wertermittlung herangezogen. Dabei werden Kriterien wie Lage, Baujahr, Wohnfläche sowie zusätzliche Merkmale wie Balkone oder Gärten berücksichtigt, um den Marktwert präzise und realistisch zu bestimmen.
Das Ertragswertverfahren wird verwendet, um vermietete Immobilien wie Wohnungen oder Gewerbeflächen zu bewerten. Es basiert auf den zu erwartenden Mieteinnahmen und dem Bodenrichtwert, wobei auch die Grundstücksgröße berücksichtigt wird. Diese Faktoren zusammen liefern Investoren eine präzise Einschätzung des Ertragswerts, um ihre zukünftigen Gewinnpotenziale besser zu kalkulieren.
Beim Sachwertverfahren wird der Wert eines Grundstücks durch die Kombination des Bodenwerts und des Werts des darauf errichteten Gebäudes bestimmt. Zunächst wird der Neubauwert des Gebäudes ermittelt, welcher anschließend um eine Anpassung für die Alterswertminderung reduziert wird. Es ist jedoch wichtig zu berücksichtigen, dass dieses Verfahren – besonders in steuerlichen Kontexten – gelegentlich zu einer Überschätzung des Immobilienwerts führen kann. Trotz dieser potenziellen Überbewertung bietet das Verfahren eine präzise Einschätzung, da es den aktuellen baulichen Zustand der Immobilie detailliert berücksichtigt.
Scheidung
Im Falle einer Scheidung gilt üblicherweise der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern die Ehepartner keinen notariellen Ehevertrag abgeschlossen haben.
Steuerliche Anlässe
Die Immobilienbewertung berücksichtigt das gesamte Grundvermögen, einschließlich Gebäude, Grundstück und zugehörigem Zubehör.
Zur Vorlage eines geringeren Werts beim Finanzamt wird häufig ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger beauftragt. Dieser erstellt die Bewertung gemäß den Bestimmungen des § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG).
Für die steuerliche Abschreibung nach § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist eine getrennte Ermittlung des Gebäude- und Grundstückswerts erforderlich. Daher werden Kurzgutachten oder vergleichbare Bewertungsmethoden in der Regel nicht anerkannt.
Ein Verkehrswertgutachten ist bei Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen unverzichtbar. Sowohl für private als auch geschäftliche Transaktionen ist eine Bewertung nach den Vorgaben des § 194 BauGB erforderlich. Damit die Wertermittlung präzise und rechtsverbindlich ist, sollte sie von einem qualifizierten Sachverständigen durchgeführt werden. Ein umfassendes Gutachten bietet eine fundierte Grundlage für die Immobilienbewertung, während ein Kurzgutachten in solchen Fällen nicht ausreicht, da es die notwendige Detailtiefe nicht gewährleistet.
Betreuungsfälle
Wenn Menschen ihre Selbstversorgung nicht mehr sicherstellen können, wird Unterstützung notwendig. In vielen Fällen sind zunächst Familienmitglieder die ersten Ansprechpartner und übernehmen häufig die Betreuung.
Wenn die Verwandten nicht verfügbar sind oder die Betreuung nicht übernehmen können, wird ein professioneller Betreuer engagiert.
In solchen Fällen kann es erforderlich sein, eine Immobilie zu verkaufen, um finanzielle Mittel zu erhalten. Verfügt der Berufsbetreuer über die notwendige Vollmacht, kann er ein Verkehrswertgutachten nach § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) beauftragen. Dieses Gutachten dient als Grundlage für den Verkauf der Immobilie.
Nachdem das Verkehrswertgutachten erstellt wurde, beantragt das Betreuungsgericht in der Regel die Genehmigung für den Verkauf der Immobilie. Dieser Schritt stellt sicher, dass der Verkauf rechtlich ordnungsgemäß erfolgt und eine faire sowie transparente Abwicklung gewährleistet ist.
Diese Objekte passen für eine Immobilienbewertung in Solingen.
Alle Immobilienarten im Überblick
Wohnimmobilien
- Eigentumswohnungen
- Einamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Renditeobjekte
Gewerbeimmobilien
- Büroflächen
- Gewerbehallen
- Lagerhallen
- Ladenlokale
- Praxen
- Werkstätten
- Einzelhandel
Sonderimmobilien
- Industrieanlagen
- Produktionsanlagen
- Pflegeimmobilien
Grundstücke
Unbebaute und bebaute Grundstücke
Nice to know – Immobilienbewertung Solingen
Die exakte Ermittlung von Immobilienwerten.
Bei WertAtlas profitieren Sie bundesweit von hochwertiger Expertise durch unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten.
Es ist entscheidend zu betonen, dass bei der Immobilienbewertung in Solingen überregionale Daten häufig ungenau sind. Solche Informationen können den tatsächlichen Wert der Immobilien oft verzerren.
Daher greift die WertAtlas GmbH in der Regel auf die Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses zurück, die gemäß § 195 BauGB erstellt wird.
Wir setzen auf das Wissen von Anwohnern und lokalen Immobilienmaklern, um Ihnen eine präzise und marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie zu garantieren.
Die Gutachten von WertAtlas bieten Ihnen klare Vorteile und wertvolle Orientierung bei der komplexen Immobilienbewertung.
Unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten sind verlässliche Instrumente, die Ihnen helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und Ihre finanziellen Ressourcen zu sichern.
Nutzen Sie Ihre Immobilienbewertung in Solingen auch für steuerliche Zwecke.
In Deutschland wird die steuerliche Bewertung von Vermögenswerten durch das Bewertungsgesetz geregelt, wobei der gemeine Wert als maßgebliche Grundlage dient.
Der Marktwert eines Wirtschaftsgutes ergibt sich aus dem Betrag, den es unter normalen Geschäftsbedingungen erzielen würde. Dabei fließen alle relevanten Einflussfaktoren ein, die diesen Wert bestimmen können.
Wichtig ist, dass die Bewertung objektiv erfolgt und keine individuellen oder subjektiven Faktoren berücksichtigt werden. Dies ist in § 9 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes verankert. Das Ergebnis bleibt unvoreingenommen und orientiert sich an anerkannten Marktstandards, wobei die persönlichen Umstände der beteiligten Parteien unberücksichtigt bleiben.
Als Steuerzahler haben Sie die Möglichkeit, durch die Beauftragung eines Sachverständigen, der nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert ist, den Nachweis zu erbringen, dass der gemeine Wert niedriger ausfällt.
Dies führt zu einer geringeren steuerlichen Belastung, da ein niedrigerer gemeiner Wert zu reduzierten Steuerzahlungen führt.
Diese Vorgehensweise ist besonders nützlich bei der Bewertung von Immobilien und anderen Vermögenswerten. Sie ermöglicht eine präzisere Wertermittlung, wodurch Sie Ihre Steuerlast reduzieren und Ihre steuerlichen Pflichten effizienter steuern können.
Begriff des Grundvermögens
In der Immobilienbewertung für Solingen spielt das „Grundvermögen“ eine zentrale Rolle. Das Bewertungsgesetz legt diesen Begriff wie folgt fest:
- Gebäude, einschließlich aller dazugehörigen Teile und Ausstattungen
- Erbbaurechte
- Grundstücke
- Eigentum an Wohnungen und Teileigentum
- Wohnungserbbaurechte und Teilerbbaurechte
Ablauf bei einer Immobilienbewertung für Solingen.
01. Unverbindliche Beratung
02. Festpreisgarantie
03. Beauftragung
04. Zeitnaher Ortstermin
05. Schnellstmögliche Fertigstellung
06. Versand
Immobilienbewertung für Solingen unverbindlich anfragen
Unser Versprechen für Ihren Servicebedarf:
✓ Zertifizierte Immobiliengutachter
✓ Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige
✓ DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter
✓ IHK-zertifizierte Sachverständige
✓ Festpreisgarantie
✓ Kostenlose und unverbindliche Beratung durch Sachverständige
✓ Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende

Philipp Hermecke | Geschäftsführer
Sachverständiger für Immobilienbewertung, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch ZIS Sprengnetter Zert (S)
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3
Komplexe Wohn- und Gewerbeimmobilien