Immobilienbewertung Krefeld
Immobiliengutachten und Immobilienbewertung für Krefeld.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Wir unterstützen Sie zuverlässig bei der Immobilienbewertung in Krefeld und der gesamten Umgebung
Eine präzise Immobilienbewertung ist die Basis für sichere Entscheidungen – ob beim Kauf, Verkauf oder zur Finanzierung.
Unsere fundierten Gutachten liefern eine verlässliche Grundlage für realistische Preisverhandlungen und eine genaue Einschätzung von Immobilienwerten.
Auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen oder der Vorlage bei Ämtern und Behörden können Sie auf unsere Fachkompetenz zählen. Wir garantieren hohe Qualität zu fair kalkulierten Konditionen.
✓ Kurzgutachten – prägnant und übersichtlich, ab 1.490 EUR inkl. MwSt.
✓ Verkehrswertgutachten – umfassend und rechtssicher, ab 2.990 EUR inkl. MwSt.
Verlässliche Bewertung und transparente Preise – damit Sie jederzeit auf der sicheren Seite sind.

Unsere Gutachten im Überblick
Dann ist eine Immobilienbewertung für Krefeld sinnvoll.
Gutachten verstehen und korrekt einsetzen
Das Kurzgutachten
Typische Einsatzbereiche: Vermögensübersicht, Immobiliengeschäfte sowie private Angelegenheiten wie Erbschaften oder Scheidungsregelungen.
Hinweis: Dieses Dokument dient ausschließlich zu informativen Zwecken und ist nicht zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten geeignet.
Hierfür benötigen Sie ein Kurzgutachten.
Immobilienkauf oder -verkauf
Beim privaten Immobilienverkauf ist eine präzise Marktwertermittlung entscheidend.
Ein Kurzgutachten schafft Klarheit über den tatsächlichen Wert der Immobilie und dient als objektive Basis für Preisverhandlungen – ein wertvolles Hilfsmittel für eine sichere und fundierte Entscheidungsfindung.
Außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft
Ein Kurzgutachten schafft von Beginn an Klarheit und beugt Konflikten bei der gerechten Aufteilung von Vermögenswerten wirksam vor.
Durch die objektive und nachvollziehbare Bewertung der Immobilie entsteht eine faire Grundlage für Auszahlungen oder Verteilungen – und damit eine wichtige Orientierungshilfe bei sensiblen Entscheidungen. Das reduziert emotionale Spannungen und vermeidet spätere Streitigkeiten.
Vermögensplanung
Für eine klare und strukturierte Vermögensübersicht ist eine exakte Immobilienbewertung unerlässlich.
Ein Kurzgutachten liefert Ihnen eine zuverlässige Basis für Ihre finanzielle Planung und unterstützt Sie bei strategischen Entscheidungen rund um Ihr Vermögen – objektiv, verständlich und vorausschauend.
Das Verkehrswertgutachten
Typische Einsatzbereiche: Erbschaften, Scheidungen, Schenkungen, steuerliche Fragestellungen sowie Angelegenheiten im Betreuungsrecht.
Hinweis: Dieses Dokument wird bei rechtlichen und behördlichen Verfahren benötigt und dient als anerkannte Entscheidungsgrundlage.
Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.
Erbschaft & Schenkung
Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Immobilienwert auf Basis real erzielter Verkaufspreise ähnlicher Objekte. Dabei werden Merkmale wie Lage, Baujahr, Wohnfläche und besondere Ausstattungen – etwa ein Balkon oder Garten – berücksichtigt. So entsteht eine marktgerechte, realistische Einschätzung des aktuellen Verkehrswerts..
Das Ertragswertverfahren eignet sich zur Bewertung vermieteter Immobilien wie Wohn- oder Gewerbeeinheiten. Die Berechnung basiert auf den zu erwartenden Mieteinnahmen, dem Bodenrichtwert sowie der Größe des Grundstücks. Diese Faktoren ergeben zusammen eine objektive Einschätzung des wirtschaftlichen Immobilienwerts – eine wertvolle Entscheidungsgrundlage für Investoren zur Planung ihrer langfristigen Renditeziele.
Beim Sachwertverfahren wird der Immobilienwert auf Basis des Bodenwerts und des Gebäudewerts ermittelt. Zunächst erfolgt die Berechnung des Neubauwerts des Gebäudes, der anschließend unter Berücksichtigung von Alters- und Abnutzungsfaktoren angepasst wird. So entsteht eine realistische Bewertung, die den aktuellen baulichen Zustand berücksichtigt.
Zu beachten ist jedoch, dass dieses Verfahren – insbesondere im steuerlichen Kontext – mitunter zu einer tendenziell höheren Bewertung führen kann. Dennoch bietet es eine differenzierte und nachvollziehbare Grundlage für die Wertermittlung von selbst genutzten oder schwer vergleichbaren Objekten.
Scheidung
Bei einer Scheidung gilt in der Regel der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern kein notarieller Ehevertrag besteht.
Steuerliche Anlässe
Bei der Immobilienbewertung wird das gesamte Grundvermögen berücksichtigt – einschließlich Gebäude, Grundstück und etwaigem Zubehör.
Um gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren Immobilienwert geltend zu machen, empfiehlt sich die Beauftragung eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Die Wertermittlung erfolgt dabei auf Grundlage des § 198 Bewertungsgesetz (BewG).
Für steuerliche Abschreibungen gemäß § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) ist es erforderlich, den Gebäude- und Grundstückswert getrennt auszuweisen. Kurzgutachten oder vereinfachte Bewertungsformen werden in diesem Zusammenhang in der Regel nicht anerkannt.
Im Falle von Erbschaften, Schenkungen oder sonstigen Vermögensübertragungen ist ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten unerlässlich. Dieses dient sowohl bei privaten als auch gewerblichen Transaktionen als rechtssichere Bewertungsgrundlage und orientiert sich an § 194 Baugesetzbuch (BauGB).
Ein vollumfängliches, durch einen anerkannten Sachverständigen erstelltes Gutachten bietet die notwendige Genauigkeit und rechtliche Verbindlichkeit. Kurzgutachten hingegen werden in diesen Fällen nicht akzeptiert, da sie die erforderliche Tiefe und Nachvollziehbarkeit nicht gewährleisten.
Betreuungsfälle
Wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, wird externe Unterstützung erforderlich. Oft übernehmen zunächst Angehörige die Betreuung. Sind diese jedoch verhindert oder stehen nicht zur Verfügung, wird ein gesetzlich bestellter Berufsbetreuer eingesetzt.
In diesem Zusammenhang kann es notwendig sein, Immobilienvermögen zu veräußern, um finanzielle Mittel bereitzustellen. Verfügt der Betreuer über die entsprechende Vollmacht, kann er ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) beauftragen – dieses dient als fundierte Entscheidungsbasis für den Immobilienverkauf.
Sobald das Gutachten vorliegt, ist in der Regel die Genehmigung durch das Betreuungsgericht erforderlich. Dies gewährleistet einen rechtssicheren Ablauf und sorgt für Transparenz sowie Fairness im Verkaufsprozess.
Diese Objekte passen für eine Immobilienbewertung in Krefeld.
Alle Immobilienarten im Überblick
Wohnimmobilien
- Eigentumswohnungen
- Einamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Renditeobjekte
Gewerbeimmobilien
- Büroflächen
- Gewerbehallen
- Lagerhallen
- Ladenlokale
- Praxen
- Werkstätten
- Einzelhandel
Sonderimmobilien
- Industrieanlagen
- Produktionsanlagen
- Pflegeimmobilien
Grundstücke
Unbebaute und bebaute Grundstücke
Nice to know – Immobilienbewertung Krefeld
Immobilienwerte genau ermitteln.
Die WertAtlas GmbH bietet Ihnen deutschlandweit fundierte Expertise durch qualifizierte Kurz- und Verkehrswertgutachten.
Gerade bei der Bewertung von Immobilien in Krefeld zeigt sich, dass allgemeine, überregionale Daten oft nicht ausreichen – sie können den tatsächlichen Marktwert sogar verfälschen.
Daher greifen wir gezielt auf die Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses zurück, die gemäß § 195 BauGB erstellt wird.
Zudem fließt das lokale Wissen erfahrener Immobilienmakler und Privatpersonen aus der Region in unsere Analysen ein – für eine präzise, realistische und marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie.

Die Gutachten von WertAtlas bieten Ihnen spürbare Mehrwerte und sichere Orientierung in der komplexen Welt der Immobilienbewertung.
Unsere fundierten Kurz- und Verkehrswertgutachten sind verlässliche Entscheidungsgrundlagen – sie helfen Ihnen dabei, Immobilienstrategien klug zu planen und Ihr Vermögen gezielt zu schützen.
Nutzen Sie Ihre Immobilienbewertung in Krefeld auch für steuerliche Zwecke
In Deutschland wird die steuerliche Bewertung von Vermögenswerten durch das Bewertungsgesetz geregelt, wobei der gemeine Wert eine zentrale Rolle spielt.
Der Marktwert eines Wirtschaftsgutes ergibt sich aus dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte. Dabei fließen alle maßgeblichen Umstände ein, die den Wert beeinflussen können.
Wesentlich ist, dass die Bewertung objektiv erfolgt und keine individuellen oder besonderen Verhältnisse berücksichtigt werden. Dies ist in § 9 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes verankert. Die Wertermittlung erfolgt somit neutral und orientiert sich ausschließlich an anerkannten Marktbedingungen.
Durch die Beauftragung eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen können Steuerpflichtige nachweisen, dass der gemeine Wert eines Vermögensgegenstands niedriger liegt.
Dies kann zu einer spürbaren Senkung der steuerlichen Belastung führen, da sich die Steuerhöhe direkt am festgestellten gemeinen Wert orientiert.
Gerade bei der Bewertung von Immobilien und anderen Vermögenswerten erweist sich diese Vorgehensweise als besonders vorteilhaft – sie ermöglicht eine präzisere Wertermittlung und unterstützt eine gezielte steuerliche Optimierung.
Begriff des Grundvermögens
In der Immobilienbewertung für Krefeld ist das „Grundvermögen“ ein wesentlicher Faktor. Das Bewertungsgesetz definiert diesen Begriff als:
- Gebäude, einschließlich aller dazugehörigen Teile und Ausstattungen
- Erbbaurechte
- Grundstücke
- Eigentum an Wohnungen und Teileigentum
- Wohnungserbbaurechte und Teilerbbaurechte
Ablauf bei einer Immobilienbewertung für Krefeld.
01. Unverbindliche Beratung
02. Festpreisgarantie
03. Beauftragung
04. Zeitnaher Ortstermin
05. Schnellstmögliche Fertigstellung
06. Versand
Immobilienbewertung für Krefeld unverbindlich anfragen
Unser Versprechen für Ihren Servicebedarf:
✓ Zertifizierte Immobiliengutachter
✓ Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige
✓ DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter
✓ IHK-zertifizierte Sachverständige
✓ Festpreisgarantie
✓ Kostenlose und unverbindliche Beratung durch Sachverständige
✓ Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
Philipp Hermecke | Geschäftsführer
Sachverständiger für Immobilienbewertung, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch ZIS Sprengnetter Zert (S)
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3
Komplexe Wohn- und Gewerbeimmobilien