Immobilienbewertung Gelsenkirchen
Immobiliengutachten und Immobilienbewertung für Gelsenkirchen
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Ihr Partner für die Immobilienbewertung in Gelsenkirchen und Umgebung
Eine präzise Immobilienbewertung in Gelsenkirchen schafft Sicherheit – sei es beim Kauf, Verkauf oder zur Finanzierung. Unsere Gutachten liefern Ihnen belastbare Fakten, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.
Sie erfahren den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie und erhalten eine starke Grundlage – für Verhandlungen, rechtliche Anliegen oder zur Vorlage bei Behörden.
Wir setzen auf Qualität, Offenheit und nachvollziehbare Preise – ohne versteckte Gebühren.
✅ Kurzgutachten – kompakt, verständlich und auf den Punkt, ab 1.290 EUR inkl. MwSt.
✅ Verkehrswertgutachten – ausführlich, rechtssicher und anerkannt, ab 2.490 EUR inkl. MwSt.

Unsere Gutachten im Überblick
Dann ist eine Immobilienbewertung für Gelsenkirchen sinnvoll.
Gutachten verstehen und korrekt einsetzen
Das Kurzgutachten
Typische Einsatzbereiche: Vermögensübersicht, Immobiliengeschäfte sowie private Angelegenheiten wie Erbschaften oder Scheidungsregelungen.
Hinweis: Dieses Dokument dient ausschließlich zu informativen Zwecken und ist nicht zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten geeignet.
Hierfür benötigen Sie ein Kurzgutachten.
Immobilienkauf oder -verkauf
Beim privaten Immobilienverkauf zählt Klarheit – kennen Sie den echten Wert Ihrer Immobilie.
Ein Kurzgutachten bietet Ihnen eine neutrale, leicht verständliche Einschätzung. Es stärkt Ihre Position bei Preisverhandlungen und gibt Ihnen Sicherheit für Ihre Entscheidung.
So schaffen Sie die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verkauf in Gelsenkirchen.
Außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft
Ein Kurzgutachten bringt Klarheit – von Anfang an.
Gerade bei der Vermögensaufteilung ist eine objektive Immobilienbewertung entscheidend. Sie schafft eine faire Grundlage für Auszahlungen oder Verteilungen, gibt Orientierung bei sensiblen Entscheidungen und hilft, Konflikte zu vermeiden.
So sorgen Sie für mehr Sicherheit und Gerechtigkeit – auch in herausfordernden Momenten.
Vermögensplanung
Wer sein Vermögen gezielt planen will, braucht Klarheit über Immobilienwerte.
Ein Kurzgutachten liefert eine verlässliche Grundlage für Ihre finanzielle Strategie. Es unterstützt Sie dabei, Entscheidungen vorausschauend und objektiv zu treffen – verständlich und mit Blick auf das Ganze.
So schaffen Sie mehr Sicherheit – heute und für die Zukunft.
Das Verkehrswertgutachten
Typische Einsatzbereiche: Erbschaften, Scheidungen, Schenkungen, steuerliche Fragestellungen sowie Angelegenheiten im Betreuungsrecht.
Hinweis: Dieses Dokument wird bei rechtlichen und behördlichen Verfahren benötigt und dient als anerkannte Entscheidungsgrundlage.
Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.
Erbschaft & Schenkung
🔹 Vergleichswertverfahren
Hier zählt der Markt: Der Immobilienwert ergibt sich aus tatsächlich erzielten Verkaufspreisen ähnlicher Objekte. Lage, Baujahr, Wohnfläche und Ausstattung – etwa Balkon oder Garten – fließen direkt in die Bewertung ein. Das Ergebnis ist eine marktgerechte Einschätzung, die sich gut nachvollziehen lässt.
🔹 Ertragswertverfahren
Ideal für vermietete Immobilien: Dieses Verfahren stellt die wirtschaftliche Nutzung in den Mittelpunkt. Erwartete Mieteinnahmen, Bodenrichtwert und Grundstücksgröße bilden die Basis. So entsteht eine objektive Bewertung – besonders relevant für Investoren mit langfristiger Perspektive.
🔹 Sachwertverfahren
Hier zählt die Substanz: Der Neubauwert wird berechnet und um Alter sowie Abnutzung angepasst. Zusammen mit dem Bodenwert ergibt sich eine realistische Einschätzung, die den baulichen Zustand berücksichtigt. Gerade bei selbst genutzten oder schwer vergleichbaren Objekten bietet dieses Verfahren eine differenzierte Grundlage – auch für steuerliche Zwecke.
Scheidung
Immobilienbewertung bei Scheidung – für faire Lösungen
In der Regel gilt bei einer Scheidung die Zugewinngemeinschaft – es sei denn, ein Ehevertrag regelt etwas anderes. Für den Zugewinnausgleich wird das Vermögen beider Partner zu Beginn und am Ende der Ehe gegenübergestellt. Besonders Immobilien, Erbschaften und Schenkungen spielen dabei eine zentrale Rolle.
Ein Kurzgutachten schafft schnell Klarheit. Es liefert beiden Seiten eine neutrale und verständliche Einschätzung – und hilft, eine faire Lösung zu finden.
Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich. Es basiert auf gesetzlichen Vorgaben und bietet eine rechtssichere Grundlage für die Vermögensaufteilung.
Steuerliche Anlässe
Immobilienbewertung für steuerliche Zwecke – präzise und rechtssicher
Bei der Bewertung einer Immobilie zählt das gesamte Grundvermögen: Gebäude, Grundstück und Zubehör. Wer gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren Wert geltend machen möchte, sollte einen zertifizierten Sachverständigen beauftragen. Die Bewertung erfolgt nach dem Bewertungsgesetz und bietet eine fundierte Grundlage für steuerliche Entscheidungen.
Für Abschreibungen nach dem Einkommensteuergesetz ist es wichtig, Gebäude- und Grundstückswert getrennt auszuweisen. Vereinfachte Verfahren oder Kurzgutachten reichen dafür meist nicht aus.
Bei Erbschaften, Schenkungen oder anderen Vermögensübertragungen ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten erforderlich. Es orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und schafft eine rechtssichere Basis – sowohl für private als auch gewerbliche Zwecke.
Ein vollständiges Gutachten durch einen anerkannten Sachverständigen sorgt für die nötige Genauigkeit und Verlässlichkeit. Kurzgutachten bieten in diesen Fällen nicht die erforderliche Tiefe.
Betreuungsfälle
Immobilienbewertung bei Betreuung – rechtssicher und transparent
Wenn eine Person sich nicht mehr selbst versorgen kann, wird Unterstützung notwendig. Oft übernehmen zunächst Angehörige die Betreuung. Sind diese nicht verfügbar, setzt das Gericht einen Berufsbetreuer ein.
In solchen Fällen kann es erforderlich sein, Immobilienvermögen zu verkaufen, um finanzielle Mittel bereitzustellen. Verfügt der Betreuer über die nötige Vollmacht, lässt sich ein Verkehrswertgutachten beauftragen. Es bietet eine fundierte Grundlage für die Entscheidung – basierend auf den gesetzlichen Vorgaben.
Liegt das Gutachten vor, ist in der Regel die Genehmigung durch das Betreuungsgericht notwendig. So entsteht ein rechtssicherer Ablauf – mit Klarheit und Fairness für alle Beteiligten.
Diese Objekte passen für eine Immobilienbewertung in Gelsenkirchen.
Alle Immobilienarten im Überblick
Wohnimmobilien
- Eigentumswohnungen
- Einamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Renditeobjekte
Gewerbeimmobilien
- Büroflächen
- Gewerbehallen
- Lagerhallen
- Ladenlokale
- Praxen
- Werkstätten
- Einzelhandel
Sonderimmobilien
- Industrieanlagen
- Produktionsanlagen
- Pflegeimmobilien
Grundstücke
Unbebaute und bebaute Grundstücke
Nice to know – Immobilienbewertung Gelsenkirchen
Immobilienwerte genaustens ermitteln.
WertAtlas GmbH – fundierte Immobilienbewertungen deutschlandweit
Wir erstellen präzise, objektive und rechtssichere Gutachten – bundesweit und mit Blick fürs Detail.
Gerade bei Immobilien in Gelsenkirchen zeigt sich: Allgemeine Marktdaten reichen oft nicht aus. Sie können den tatsächlichen Wert sogar verfälschen.
Deshalb greifen wir auf die Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses zurück – eine verlässliche Datenbasis, die nach gesetzlichen Vorgaben geführt wird.
Zusätzlich fließt das lokale Wissen erfahrener Makler und Eigentümer in unsere Bewertung ein. So entsteht ein realistisches, nachvollziehbares und marktgerechtes Ergebnis – auf den Punkt gebracht.
WertAtlas Gutachten – Orientierung mit echtem Mehrwert
Unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten sind fundiert, verständlich und rechtssicher. Sie helfen Ihnen dabei, Ihre Immobilienstrategie gezielt zu entwickeln und Ihr Vermögen langfristig abzusichern.
Mit einer Bewertung von WertAtlas treffen Sie Entscheidungen auf solider Basis – klar, objektiv und zukunftsorientiert.
Nutzen Sie Ihre Immobilienbewertung in Gelsenkirchen auch für steuerliche Zwecke
Steuerliche Immobilienbewertung – objektiv und gesetzlich geregelt
In Deutschland regelt das Bewertungsgesetz die steuerliche Bewertung von Vermögenswerten. Im Mittelpunkt steht der sogenannte gemeine Wert – also der Preis, der im normalen Geschäftsverkehr für ein Wirtschaftsgut erzielt werden könnte. Dabei werden alle preisrelevanten Umstände berücksichtigt.
Wichtig: Die Bewertung muss neutral und objektiv erfolgen. Persönliche Verhältnisse wie familiäre Bindungen oder besondere Nutzungseinschränkungen bleiben außen vor.
Die Wertermittlung orientiert sich ausschließlich an anerkannten Marktbedingungen – und schafft so eine verlässliche Grundlage für steuerliche Zwecke.
Steuern sparen mit zertifizierter Immobilienbewertung
Ein zertifizierter Sachverständiger kann helfen, die steuerliche Belastung zu senken. Wird ein Gutachter beauftragt, der nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert ist, lässt sich nachweisen, dass der gemeine Wert eines Vermögensgegenstands niedriger liegt als vom Finanzamt angenommen.
Da sich die Steuerhöhe direkt am festgestellten Wert orientiert, kann das spürbare Vorteile bringen – besonders bei Immobilien oder größeren Vermögenswerten.
Ein professionelles Gutachten ermöglicht eine präzise Einschätzung und schafft die Grundlage für eine gezielte steuerliche Optimierung.
Begriff des Grundvermögens
In der Immobilienbewertung spielt das sogenannte Grundvermögen eine zentrale Rolle – auch in Gelsenkirchen.
Das Bewertungsgesetz definiert Grundvermögen als wirtschaftliche Einheit mit mehreren Bestandteilen: Dazu gehören Gebäude mit festen Einbauten, Grundstücke samt Zubehör, Erbbaurechte nach dem Erbbaurechtsgesetz sowie Wohnungseigentum und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Auch Wohnungserbbaurechte und Teilerbbaurechte zählen dazu.
Diese Elemente bilden die Grundlage für eine rechtssichere und nachvollziehbare Bewertung – besonders bei steuerlichen oder gerichtlichen Verfahren.
Ablauf bei einer Immobilienbewertung für Gelsenkirchen.
01. Unverbindliche Beratung
02. Festpreisgarantie
03. Beauftragung
04. Zeitnaher Ortstermin
05. Schnellstmögliche Fertigstellung
06. Versand
Immobilienbewertung für Gelsenkirchen unverbindlich anfragen
Unser Versprechen für Ihren Servicebedarf:
✓ Zertifizierte Immobiliengutachter
✓ Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige
✓ DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter
✓ IHK-zertifizierte Sachverständige
✓ Festpreisgarantie
✓ Kostenlose und unverbindliche Beratung durch Sachverständige
✓ Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
Philipp Hermecke | Geschäftsführer
Sachverständiger für Immobilienbewertung, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch ZIS Sprengnetter Zert (S)
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3
Komplexe Wohn- und Gewerbeimmobilien