Immobilienbewertung Erfstadt

Immobiliengutachten und Immobilienbewertung für Erfstadt.

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Basierend auf 104 Bewertungen
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Das WertAtlas Sachverständigenbüro für die Immobilienbewertung in Erfstadt.

Eine präzise Immobilienbewertung ist entscheidend, um fundierte Entscheidungen zu treffen – sei es beim Kauf, Verkauf oder bei der Finanzierung Ihrer Immobilie.

Unsere Gutachten bieten Ihnen die nötige Sicherheit, um bei Preisverhandlungen erfolgreich zu sein und Immobilienangebote realistisch zu bewerten.

Auch in rechtlichen Belangen oder bei der Vorlage von Unterlagen gegenüber Behörden können Sie auf unsere Expertise vertrauen. Wir garantieren Ihnen hohe Qualität zu fairen Konditionen.

✓ Kurzgutachten – übersichtlich und kompakt, ab 1.490 EUR inkl. MwSt.
✓ Verkehrswertgutachten – detailliert und rechtlich abgesichert, ab 2.990 EUR inkl. MwSt.

Vertrauen Sie auf klare, transparente Preise und eine zuverlässige Bewertung, die Ihnen stets den nötigen Überblick verschafft!

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Diese Gutachten stehen Ihnen zur Verfügung

Dann ist eine Immobilienbewertung für Erftstadt sinnvoll.

Gutachten verstehen und korrekt einsetzen

Das Kurzgutachten

Übliche Anwendungsgebiete umfassen Immobilientransaktionen, Vermögensplanung sowie außergerichtliche Regelungen bei Scheidungen oder Erbschaften. Beachten Sie, dass die Nutzung vor Gericht oder bei Behörden nicht zulässig ist.

kurzgutachten

Hierfür benötigen Sie ein Kurzgutachten.

Immobilienkauf oder -verkauf

Bei privaten Immobilienverkäufen, bei denen präzise Informationen zum aktuellen Marktwert entscheidend sind, stellt ein Kurzgutachten die optimale Lösung dar.

Ein professionell erstelltes Kurzgutachten dient als Grundlage für eine fundierte Preisverhandlung und ermöglicht gleichzeitig eine objektive sowie sachkundige Bewertung der Immobilie.

Außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft

Um mögliche Konflikte bei der gerechten Verteilung von Vermögenswerten von Anfang an zu vermeiden, stellt die Erstellung eines Kurzgutachtens den optimalen Ausgangspunkt dar.

Dieses schafft eine faire und transparente Grundlage für die Verteilung oder Auszahlung von Immobilienwerten, indem eine objektive Bewertung dazu beiträgt, emotionale und kontroverse Auseinandersetzungen zu minimieren.

Vermögensplanung

Eine präzise Bewertung von Vermögenswerten ist entscheidend, um eine detaillierte Aufschlüsselung Ihres Vermögens zu erhalten.

Ein Kurzgutachten bietet eine solide Übersicht für Ihre finanzielle Planung und legt die Grundlage für bedeutende Entscheidungen in Bezug auf Ihre Vermögensstrategien fest.

Das Verkehrswertgutachten

Gängige Einsatzbereiche umfassen Erbschaft, Schenkung, Scheidung, steuerliche Angelegenheiten und Betreuungsfälle.

Hinweis: Zugelassen für die Verwendung vor Gerichten oder Behörden.

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Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.

Erbschaft & Schenkung

Grundsätzlich gelten ähnliche Regelungen für Schenkungen und Erbschaften.

Im Vergleichswertverfahren werden die tatsächlichen Kaufpreise ähnlicher Immobilien berücksichtigt, wobei Kriterien wie Lage, Baujahr, Wohnfläche sowie das Vorhandensein von Balkonen oder Gärten einfließen.

Das Ertragswertverfahren dient der Bestimmung des Werts vermieteter Immobilien, wie Wohnungen oder Gewerbeflächen. Hierbei wird der Wert anhand der zu erwartenden Einnahmen aus Vermietung und dem Bodenrichtwert Erftstadt ermittelt, wobei der Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße als Grundlage dienen.

Beim Sachwertverfahren wird der Wert des Grundstücks mit dem Wert des darauf befindlichen Gebäudes kombiniert. Zunächst wird der Neubauwert des Gebäudes berechnet, von dem dann die Wertminderung aufgrund des Alters abgezogen wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Sachwertverfahren gelegentlich zu einer übermäßigen Einschätzung des Immobilienwerts in Erftstadt und Umgebung führen kann, insbesondere in steuerlicher Hinsicht.

Scheidung

In Scheidungsfällen ohne notariellen Ehevertrag gilt üblicherweise der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Im Rahmen des Zugewinnausgleichs erfolgt ein Vergleich des Vermögens beider Ehepartner zu Beginn und am Ende der Ehe, wobei auch Erbschaften und Schenkungen einbezogen werden. Immobilien spielen dabei eine bedeutende Rolle.

Für eine einvernehmliche Lösung kann ein Kurzgutachten zur Immobilienbewertung in Erftstadt schnell Klarheit über die Immobilienwerte zum Zeitpunkt der Eheschließung und der Scheidung schaffen.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist jedoch ein umfassendes Verkehrswertgutachten erforderlich, das gemäß gesetzlicher Vorgaben den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie festlegt.

Steuerliche Anlässe

Die steuerliche Bewertung von Immobilien betrifft das Grundvermögen, welches Grundstück, Gebäude und Zubehör umfasst.

Um einen geringeren Wert nachzuweisen, beauftragt man häufig einen zertifizierten Sachverständigen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024, wie es in § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) vorgesehen ist.

Für steuerliche Abschreibungen gemäß § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist es wichtig, den Gebäude- und Bodenwert separat auszuweisen. Diese Bewertung sollte von einem kompetenen Sachverständigen durchgeführt werden, während Kurzgutachten oder ähnliche Wertermittlungen in der Regel keine Anerkennung finden.

Im Falle von Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen, sowohl betrieblichen als auch privaten Vermögens, wird die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) durch einen hierfür ausgebildeten Sachverständigen empfohlen. Kurzgutachten werden normalerweise nicht anerkannt.

Betreuungsfälle

Wenn Menschen nicht mehr in der Lage sind, für ihre eigene Versorgung zu sorgen, kann eine Betreuung notwendig werden. Oftmals sind die engsten Angehörigen die ersten Ansprechpartner in solchen Situationen.

Sollten diese jedoch nicht verfügbar oder nicht in der Lage sein, die Betreuung zu übernehmen, wird ein professioneller Betreuer hinzugezogen.

In finanziell herausfordernden Situationen kann es erforderlich werden, eine Immobilie zu veräußern. Der Berufsbetreuer kann, sofern seine Betreuungsvollmacht dies erlaubt, ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Verkauf der Immobilie in Auftrag geben.

In der Regel verlangt das Betreuungsgericht die Genehmigung des Immobilienverkaufs, nachdem ein solches Verkehrswertgutachten vorgelegt wurde.

Diese Objekte passen für eine Immobilienbewertung in Erftstadt.

Alle Immobilienarten im Überblick

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Wohnimmobilien

  • Eigentumswohnungen
  • Einamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Renditeobjekte
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Gewerbeimmobilien

  • Büroflächen
  • Gewerbehallen
  • Lagerhallen
  • Ladenlokale
  • Praxen
  • Werkstätten
  • Einzelhandel
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Sonderimmobilien

  • Industrieanlagen
  • Produktionsanlagen
  • Pflegeimmobilien
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Grundstücke

Unbebaute und bebaute Grundstücke

Nice to know. Immobilienbewertung Erftstadt

Immobilienwerte exakt bestimmen.

Die Qualität unserer Kurz- und Verkehrswertgutachten wird deutschlandweit durch die Expertise von WertAtlas geprägt.

Es ist von entscheidender Bedeutung zu betonen, dass eine genaue Immobilienbewertung für Erftstadt nicht ausschließlich auf überregionalen Daten basieren sollte, da diese oft den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie nicht vollständig widerspiegeln.

Daher stützt sich die Immobilienbewertung von WertAtlas üblicherweise auf Informationen aus der nach § 195 BauGB geregelten Kaufpreissammlung beim örtlichen Gutachterausschuss.

Auf diese Weise werden das umfassende Marktwissen sämtlicher Privatpersonen und Immobilienmakler auf dem lokalen Grundstücksmarkt zusammengeführt, um ein präzises Bewertungsmodell zu erstellen. Für weitere Informationen oder bei Fragen können Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren.

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WertAtlas-Gutachten bieten klare Orientierung in der komplexen Welt der Immobilienbewertung.

Unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten dienen als verlässliche Leitfäden und bilden die Grundlage für eine fundierte Bewertung Ihrer Immobilie in Erfstadt

Die Immobilienbewertung in Erftstadt bei steuerlichen Angelegenheiten

In Deutschland wird die Bewertung von Vermögensgegenständen durch das Bewertungsgesetz (BewG) geregelt.

Das Gesetz legt den gemeinen Wert als Grundsatz für Bewertungen fest. Grundsätzlich ist der gemeine Wert maßgeblich, es sei denn, es ist anders vorgeschrieben (§ 9 Absatz 1 BewG).

Ein Steuerzahler kann insbesondere durch einen zertifizierten Sachverständigen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 nachweisen, dass der gemeine Wert niedriger ist.

Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, den das betreffende Wirtschaftsgut üblicherweise im normalen Geschäftsverkehr bei einem Verkauf erzielen würde. Dabei werden alle Faktoren einbezogen, die den Preis beeinflussen können.

Dabei bleiben außergewöhnliche oder persönliche Umstände unberücksichtigt, wie es in § 9 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) festgelegt ist.

Begriff des Grundvermögens

In steuerlichen Angelegenheiten der Immobilienbewertung für Erftstadt liegt der Schwerpunkt besonders auf dem Konzept des „Grundvermögens“. Nach dem Bewertungsgesetz umfasst dies:

  • Grund und Boden
  • Erbbaurecht
  • Gebäude, dazugehörige Elemente und Zubehör
  • Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht
  • Wohnungseigentum und Teileigentum

Ablauf bei einer Immobilienbewertung für Erftstadt.

Bereits im telefonischen Gespräch bieten wir eine umfassende Beratung zur Immobilienbewertung an und besprechen mit Ihnen den genauen Umfang der Gutachtenerstellung.
Bereits im telefonischen Gespräch bieten wir eine umfassende Beratung zur Immobilienbewertung an und besprechen mit Ihnen den genauen Umfang der Gutachtenerstellung.

01. Unverbindliche Beratung

Wir garantieren Ihnen einen Festpreis! Etwaiger unvorhergesehener Mehraufwand verursacht keine zusätzlichen Kosten für Sie.
Wir garantieren Ihnen einen Festpreis! Etwaiger unvorhergesehener Mehraufwand verursacht keine zusätzlichen Kosten für Sie.

02. Festpreisgarantie

Nach Erhalt des Auftragsformulars setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Nach Erhalt des Auftragsformulars setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

03. Beauftragung

Unsere zertifizierten Sachverständigen stehen zeitnah für die Besichtigung der Immobilie zur Verfügung.
Unsere zertifizierten Sachverständigen stehen zeitnah für die Besichtigung der Immobilie zur Verfügung.

04. Zeitnaher Ortstermin

Wir verlieren keine Zeit und fordern bereits unmittelbar nach Beauftragung sämtliche erforderlichen Unterlagen und behördlichen Auskünfte für Sie an.
Wir verlieren keine Zeit und fordern bereits unmittelbar nach Beauftragung sämtliche erforderlichen Unterlagen und behördlichen Auskünfte für Sie an.

05. Schnellstmögliche Fertigstellung

Sie erhalten Ihr Gutachten per Einschreiben auf dem postalischen Weg und/oder als verschlüsselte Datei per E-Mail.
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06. Versand

Immobilienbewertung für Erftstadt unverbindlich anfragen

Unser Serviceversprechen für Ihr Anliegen:

 Zertifizierte Immobiliengutachter

 Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige

DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter

 IHK-zertifizierte Sachverständige

 Festpreisgarantie

Kostenlose und unverbindliche Beratung durch Sachverständige

Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende

philipp hermecke geschäftsführung wertatlas

Philipp Hermecke | Geschäftsführer

Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung ZIS Sprengnetter Zert (S)

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3
Komplexe Wohn- und Gewerbeimmobilien

Häufig gestellte Fragen zur Immobilienbewertung für Erftstadt.