Immobilienbewertung Dortmund
Immobiliengutachten und Immobilienbewertung für Dortmund.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Wir unterstützen Sie gerne bei der Bewertung von Immobilien in Dortmund und Umgebung.
Eine präzise Bewertung Ihrer Immobilie ist entscheidend, um fundierte Entscheidungen zu treffen – ob beim Kauf, Verkauf oder der Finanzierung.
Mit unseren Gutachten erhalten Sie eine verlässliche Grundlage, um erfolgreich über den Preis zu verhandeln und eine genaue Einschätzung von Immobilienangeboten zu bekommen.
Auch in rechtlichen Auseinandersetzungen oder bei der Vorlage von Dokumenten vor Behörden können Sie sich auf unser Fachwissen verlassen. Wir bieten Ihnen herausragende Qualität zu fairen Konditionen.
✓ Kurzgutachten – kompakt und übersichtlich, ab 1.490 EUR inkl. MwSt.
✓ Verkehrswertgutachten – detailliert und rechtlich anerkannt, ab 2.990 EUR inkl. MwSt.
Setzen Sie auf transparente Preise und eine Bewertung, die Ihnen jederzeit den nötigen Überblick verschafft!
Diese Gutachten stehen Ihnen zur Verfügung
Dann ist eine Immobilienbewertung für Dortmund sinnvoll.
Gutachten verstehen und korrekt einsetzen
Das Kurzgutachten
Hier sind einige typische Verwendungszwecke: Vermögensplanung, Immobilienkäufe und -verkäufe sowie private Regelungen bei Erbschaften oder Scheidungen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nicht für den Einsatz bei Behörden oder vor Gericht gedacht ist.
Hierfür benötigen Sie ein Kurzgutachten.
Immobilienkauf oder -verkauf
Bei privaten Immobilienverkäufen ist der genaue Marktwert entscheidend.
Ein Kurzgutachten liefert die nötige Grundlage, weil es bei Preisverhandlungen hilft. Es bietet eine objektive Bewertung der Immobilie und ist daher eine wertvolle Unterstützung für die Entscheidungsfindung.
Außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft
Um mögliche Konflikte bei der fairen Verteilung von Vermögenswerten von Anfang an zu vermeiden, sollte man ein Kurzgutachten erstellen lassen.
Deswegen liefert dieses Gutachten eine klare und gerechte Grundlage für die Verteilung oder Auszahlung von Immobilienwerten. So kann eine objektive Bewertung emotionale und kontroverse Auseinandersetzungen deutlich reduzieren.
Vermögensplanung
Für eine präzise Aufschlüsselung Ihres Besitzes ist eine genaue Bewertung der Vermögenswerte unerlässlich.
Deshalb liefert ein Kurzgutachten eine zuverlässige Übersicht, die für Ihre finanzielle Planung entscheidend ist. Daher bildet es eine solide Grundlage für wichtige Entscheidungen hinsichtlich Ihrer Vermögensstrategien.
Das Verkehrswertgutachten
Hier sind einige typische Verwendungszwecke: Erbschaften, Scheidungen, Schenkungen, steuerliche Angelegenheiten und Betreuungsfragen.
Dieses Dokument benötigen Sie für juristische und behördliche Angelegenheiten.
Dafür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.
Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.
Erbschaft & Schenkung
Im Vergleichswertverfahren werden die tatsächlichen Kaufpreise ähnlicher Immobilien herangezogen. Dabei spielen Faktoren wie Lage, Baujahr, Wohnfläche und Extras wie Balkone oder Gärten eine Rolle. Auf diese Weise lässt sich der Marktwert präzise und realistisch einschätzen.
Das Ertragswertverfahren wird eingesetzt, um den Wert von vermieteten Immobilien wie Wohnungen oder Gewerbeflächen zu ermitteln. Weil der Wert auf den zu erwartenden Mieteinnahmen und dem Bodenrichtwert basiert, dienen der Bodenrichtwert sowie die Grundstücksgröße als Grundlage. Deswegen ermöglicht dieses Verfahren eine präzise Bestimmung des Ertragswerts und ist besonders vorteilhaft für Investoren, die den zukünftigen Gewinn im Auge behalten möchten.
Im Sachwertverfahren wird der Gesamtwert eines Grundstücks durch die Addition des Grundstückswerts und des Werts des darauf befindlichen Gebäudes ermittelt. Zuerst wird der Neubauwert des Gebäudes berechnet, der anschließend um die Alterswertminderung reduziert wird. Es ist jedoch zu beachten, dass dieses Verfahren in einigen Fällen insbesondere steuerlich zu einer Überbewertung der Immobilie führen kann. Aufgrund der präzisen Bewertung liefert es jedoch eine exakte Einschätzung, da es den tatsächlichen baulichen Zustand der Immobilie berücksichtigt.
Scheidung
Ohne einen notariellen Ehevertrag greift bei Scheidungen in der Regel der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Steuerliche Anlässe
Bei der bewertungsrelevanten Einschätzung von Immobilien wird das gesamte Grundvermögen berücksichtigt, das sowohl das Gebäude als auch das Grundstück und zusätzliches Zubehör umfasst.
Um dem Finanzamt einen niedrigeren Wert nachzuweisen, wird häufig ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 qualifizierter Sachverständiger beauftragt. Dieser arbeitet gemäß § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG).
Bei der steuerlichen Abschreibung nach § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) ist es erforderlich, den Wert des Gebäudes und des Grundstücks separat zu ermitteln. Deshalb werden in der Regel Kurzgutachten oder ähnliche Wertermittlungen nicht anerkannt.
Bei Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich. Dies gilt sowohl für private als auch geschäftliche Angelegenheiten und orientiert sich an § 194 des Baugesetzbuches (BauGB). Für eine präzise Bewertung sollte das Gutachten von einem erfahrenen Sachverständigen erstellt werden. Ein offiziell anerkanntes Gutachten bietet eine umfassende und rechtlich fundierte Basis für die Bewertung von Immobilien. Dadurch wird eine klare und faire Vermögensaufteilung ermöglicht, weil es detaillierte Informationen liefert. Im Gegensatz dazu wird ein Kurzgutachten in diesem Kontext grundsätzlich nicht anerkannt, da es nicht die erforderliche Tiefe und Genauigkeit bietet.
Betreuungsfälle
Wenn Menschen sich nicht mehr selbst versorgen können, wird Unterstützung notwendig. Oft sind zunächst die Familienangehörigen die ersten Ansprechpartner. Sie übernehmen dann häufig die Betreuung.
Sollten die Verwandten nicht verfügbar sein oder die Betreuung nicht übernehmen können, wird ein professioneller Betreuer engagiert.
In solchen Fällen kann es aus finanziellen Gründen notwendig sein, eine Immobilie zu verkaufen. Deshalb kann der Berufsbetreuer, wenn seine Vollmacht dies zulässt, ein Verkehrswertgutachten nach § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) anfordern. Dieses Gutachten ist dann die Grundlage für den Verkauf der Immobilie.
In der Regel fordert das Betreuungsgericht die Genehmigung des Immobilienverkaufs an, sobald ein Verkehrswertgutachten vorliegt. Dieser Schritt sorgt dafür, dass der Verkaufsprozess auf einer soliden rechtlichen Basis steht und garantiert eine transparente sowie faire Entscheidung.
Diese Objekte passen für eine Immobilienbewertung in Dortmund.
Alle Immobilienarten im Überblick
Wohnimmobilien
- Eigentumswohnungen
- Einamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Renditeobjekte
Gewerbeimmobilien
- Büroflächen
- Gewerbehallen
- Lagerhallen
- Ladenlokale
- Praxen
- Werkstätten
- Einzelhandel
Sonderimmobilien
- Industrieanlagen
- Produktionsanlagen
- Pflegeimmobilien
Grundstücke
Unbebaute und bebaute Grundstücke
Nice to know – Immobilienbewertung Dortmund
Immobilienwerte genau ermitteln.
Unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten bei WertAtlas bieten Ihnen bundesweit exzellente Expertise.
Es ist entscheidend zu betonen, dass bei der Bewertung von Immobilien in Dortmund überregionale Daten oft nicht ausreichen. Diese Daten können den tatsächlichen Wert der Liegenschaften häufig verzerren.
Deshalb greift die WertAtlas GmbH in der Regel auf die Kaufpreissammlung des lokalen Gutachterausschusses zurück, die nach § 195 BauGB erstellt wird.
Unsere Immobilienbewertungen vereinen das Know-how von Privatpersonen und Immobilienmaklern auf dem lokalen Markt, um Ihnen ein präzises und marktgerechtes Bewertungsmodell zu bieten.
Die Gutachten von WertAtlas bieten Ihnen einen klaren Mehrwert in der komplexen Welt der Immobilienbewertung.
Unsere Kurz- und Verkehrswertgutachten sind verlässliche Instrumente, die Ihnen helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und dabei Ihre finanziellen Ressourcen zu schonen.
Nutzen Sie Ihre Immobilienbewertung in Dortmund auch für steuerliche Zwecke.
In Deutschland regelt das Bewertungsgesetz, wie Vermögenswerte steuerlich bewertet werden. Dabei wird der gemeine Wert als zentrale Grundlage verwendet.
Der gemeine Wert eines Wirtschaftsgutes bestimmt sich durch den Preis, den es typischerweise im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen würde. Dabei werden alle wesentlichen Faktoren einbezogen, die den Preis beeinflussen können.
Es ist wichtig, dass bei der Bewertung keine außergewöhnlichen oder persönlichen Umstände einfließen, da dies in § 9 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes festgelegt ist. Das Ergebnis bleibt objektiv und orientiert sich an allgemein anerkannten Marktstandards, ohne die individuellen Umstände der Beteiligten zu berücksichtigen.
Als Steuerzahler können Sie mit Hilfe eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen zeigen, dass der gemeine Wert niedriger ist.
Das führt zu einer geringeren steuerlichen Belastung, da ein niedrigerer gemeiner Wert die Steuerzahlungen reduziert.
Diese Methode ist besonders hilfreich bei der Bewertung von Immobilien und anderen Vermögenswerten. Sie erlaubt es Ihnen, Ihre Steuerlast durch eine präzisere Einschätzung zu senken und Ihre Verpflichtungen effektiver zu verwalten.
Begriff des Grundvermögens
Im steuerlichen Bereich der Immobilienbewertung für Dortmund spielt das Konzept des „Grundvermögens“ eine zentrale Rolle. Nach dem Bewertungsgesetz umfasst dieser Begriff:
- Gebäude, einschließlich aller dazugehörigen Teile und Ausstattungen
- Erbbaurechte
- Grundstücke
- Eigentum an Wohnungen und Teileigentum
- Wohnungserbbaurechte und Teilerbbaurechte
Ablauf bei einer Immobilienbewertung für Dortmund.
01. Unverbindliche Beratung
02. Festpreisgarantie
03. Beauftragung
04. Zeitnaher Ortstermin
05. Schnellstmögliche Fertigstellung
06. Versand
Immobilienbewertung für Dortmund unverbindlich anfragen
Unser Versprechen für Ihren Servicebedarf:
✓ Zertifizierte Immobiliengutachter
✓ Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige
✓ DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter
✓ IHK-zertifizierte Sachverständige
✓ Festpreisgarantie
✓ Kostenlose und unverbindliche Beratung durch Sachverständige
✓ Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
Philipp Hermecke | Geschäftsführer
Sachverständiger für Immobilienbewertung, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch ZIS Sprengnetter Zert (S)
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3
Komplexe Wohn- und Gewerbeimmobilien